Ich habe gerade die Herren von bbtalk.de gehört.
Und die schreiben etwas ziemlich gruseliges, von dem ich bisher noch nichts gehört habe.
ZitatAlles anzeigenDie entscheidenden Gesetzesänderungen nahm der Deutsche Bundestag kurz nach Rückkehr der Kanzlerin aus Wuhan vor (7. September 2019; „Die Kanzlerin besucht die Krankenstation der medizinischen Universität, die wenige Monate später Tausende Corona-Patienten aufnehmen wird.“; bz-berlin.de/welt/als-merkel-wuhan-besuchte-war-die-corona-seuche-schon-im-anflug).
Bei den direkt danach vorgenommenen Gesetzesänderungen sind entscheidend: 1) die des Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Lastenausgleichsgesetz) (12.12.2019 mit Geltung ab dem 01.01.2024 (buzer.de/gesetz/13714/a232818.htm).
In dieser Änderung wird der Zweck der „Kriegsopferfürsorge“ für den das Lastenausgleichgesetz geschaffen wurde, durch den Begriff „Soziale Entschädigung“ ersetzt (§ 292). In Absatz 2 werden die Wörter „oder von Kriegsopferfürsorge” ersetzt durch „von fürsorgerischen Leistungen nach § 145 Absatz 1 und 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder von Besonderen Leistungen im Einzelfall nach den Vorschriften des Elften Kapitels des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch.
2) dieses vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) wurde ebenfalls geändert, am 07.11.2019 mit Geltung ab dem 01.01.2024: die Neufassung regelt die „Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen (…) von Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. (…) Mit dem Gesetz werden anrechnungsfreie, wesentlich erhöhte Entschädigungsleistungen in Form von monatlichen Zahlungen an Geschädigte und Hinterbliebene erbracht. Geschädigte und Witwen oder Witwer können statt der monatlichen Entschädigungszahlungen Einmalzahlungen als Abfindung wählen. Als neue Leistungen werden sogenannte „schnelle Hilfen“ eingeführt, das sind Leistungen in Traumaambulanzen und Leistungen des Fallmanagements.Sie werden als niedrigschwellige Angebote in einem neuen Erleichterten Verfahren zur Verfügung gestellt. (…) Schädigungsbedingte Einkommensverluste von Geschädigten werden ausgeglichen.“
bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw45-de-entschaedigungsrecht-664940).
Quelle: https://bbtalk.de/2022-das-jah…-allen-ein-licht-aufging/
Also wenn ich das richtig verstehe haben wir ein Gesetz ausgerechnet in 2019, welches einen Lastenausgleich für Impfgeschädigte herbeiführt?
Wenige Wochen bevor die Corona Sache losging?
Haben wir Juristen im Forum?
Kann da jemand was zu sagen?