Lastenausgleich/Enteignung zur Entschädigung eines Impfschadens

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Ich setze das hier mit rein, auch wenn der Titel nicht ganz paßt.

    Great Reset läuft auch Hochtouren

    Enteignung durch Russland-Sanktionen: Tiroler verliert gesamtes Erspartes für Pension

    Der Fall, der kein Einzelfall sein dürfte, führt drastisch vor Augen, wie schnell es mit der staatlichen Enteignung im digitalisierten und ent-demokratisierten System der “Neuen Normalität” gehen kann.


    : https://web.archive.org/web/20…s-erspartes-fuer-pension/

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  • Und es geht weiter....

    Gefährliche Meinungsäußerung

    Die EU hat in einem ersten Präzedenzfall einen EU-Bürger aufgrund seiner politischen Weltanschauung enteignet.

    Diesmal ist es nicht das offizielle Corona-Narrativ, das um jeden Preis durchgesetzt werden muss. Es geht um Größeres, es geht gegen Russland. Am 21. Juli 2022 beschloss Brüssel das x-te Sanktionspaket gegen bislang noch nicht sanktionierte russische Unternehmen und Branchen.

    : https://www.rubikon.news/artik…hrliche-meinungsausserung

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  • Lastenausgleich:

    "Fritz Schäffer, erster bayerischer Ministerpräsident nach dem Zweiten Weltkrieg, war überzeugt: Es muss in der Stunde Null im kriegsverwüsteten Deutschland eine Umverteilung des Vermögens geben.

    Freunde machte sich der CSU-Politiker mit der Idee von Sondersteuern nicht. Und doch kam es in der jungen Bundesrepublik zur größten Umverteilungsaktion, die je in einer freien Marktwirtschaft stattgefunden hat: Nach heutigem Geldwert wurden 60 Milliarden Euro aus Vermögens-, Hypotheken- und Kreditgewinnabgaben eingezogen und an Millionen Mittellose ausgezahlt. Am 1. September 1952 trat das Gesetz zum sogenannten Lastenausgleich in Kraft."

    Bürger mussten die Hälfte ihres Vermögens abtreten

    welt.de/geschichte/article240760523/Lastenausgleich-Buerger-mussten-die-Haelfte-ihres-Vermoegens-abtreten.html

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  • Wird so enteignet :?:

    Kostenfalle Erbschaft: Mit diesem Trick erhöht die Ampel die Steuern

    Die Bundesregierung möchte Ihr bestes, Ihr Geld. Der „Doppelwumms“ und Christian Lindners „Sondervermögen“ sind offenbar doch nicht vom Himmel gefallen. Der Bundesregierung geht das Geld aus und deswegen geht es nun den Erben an den Kragen. Für das Jahr 2023 soll ein neues Jahressteuergesetz verabschiedet werden. Dieses sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2023 der Wert von Immobilien neu – also höher – bewertet werden soll.

    : https://web.archive.org/web/20…ht-die-ampel-die-steuern/

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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Nachdem Lissy jetzt mindestens den 3. Beitrag zum Thema Erben hier eingestellt hat und keiner der Beiträge alle Punkte erfasst, versuche ich mal was dazu zu schreiben.


    Bislang ist das ein Gesetzesentwurf auf Basis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der ist noch nicht umgesetzt und kann sich noch ändern.

    Die Freibeträge sind danach bislang die gleichen wie jetzt auch.

    Erbschaftssteuer- und Schenkungsfreibeträge bleiben bislang wie vorher:

    • Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 Euro
    • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
    • Enkel, deren Eltern verstorben sind: 400.000 Euro
    • Enkel: 200.000 Euro
    • Eltern und Großeltern eines Verstorbenen: 100.000 Euro
    • Alle übrigen Erben: 20.000 Euro

    Wichtig: Der Schenkungsfreibetrag kann alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Bei größeren Vermögen kann demnach eine Teilschenkung alle zehn Jahre sinnvoll sein. Wer größere Vermögen vererbt, sollte sich allerdings von einem Steuerberater beraten lassen.

    Und wie die Sparkasse schreibt, gibt es immer noch etliche Möglichkeiten die Erbschaftsteuer weitestgehend zu umgehen.

    Allen voran kann man eben alle 10 Jahre den Wert des Schenkungsfreibetrags steuerfrei vererben.


    Es gibt sogar Tipps um Schenkungssteuer zu vermeiden bis hin zur Adoption. .t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/steuern/id_92364246/schenkungssteuer-umgehen-diese-moeglichkeiten-haben-sie.html


    Zudem gibt es immer noch diverse Freibeträge. Die Erben sind in verschiedene Klassen unterteilt, die verschieden besteuert werden.

    Beispiel: Ihr Großvater vererbt Ihnen 220.000 Euro. Da Ihre Eltern noch leben, haben Sie einen Freibetrag von 200.000 Euro. Sie müssen also die Besteuerung von 20.000 Euro in Steuerklasse I an den Fiskus bezahlen: Das sind sieben Prozent der Summe, also 1.400 Euro Steuer.

    Wären die Eltern tot, wären 400.000 Euro steuerfrei.


    Auch das selbst bewohnen einer Immobilie mindert die Steuern.


    Das eigentliche Problem dahinter sind zum Einen die nicht eng verwandten Erben und diejenigen, die mit Börsenspekulationen die Häuserpreise seit Jahren in die Höhe getrieben haben.

    Denn die Immobilienbewertung ist das Hauptproblem. Und da ist bereits letztes Jahr eine Höherbewertung erfolgt, die in Zusammenhang mit der Grundsteuer steht. Alle 2 Jahre wird sowieso ein neuer Bodenrichtwert festgelegt.

    Das bedeutet konkret, dass man den für die Grundsteuer relevanten Bodenrichtwert zur Preisanpassung sowieso regelmäßig hoch setzt und der auch beim Erben eine Rolle spielt.


    Obwohl ich bislang davon ausging die Erbschaftsteuer wird immer auf Basis des Zustands des Hauses und nach dem aktuellen Werts des Hauses bewertet ist es nicht so einfach. Ein Haus wird nach allen Kriterien bewertet. Schließlich muss man genaue Unterlagen zur Hausschätzung vorlegen, die sich auch nach den Werten in der Gemeinde wie Bodenrichtwert und anderen Faktoren der ererbten Immobilie richten.


    Neben der längeren angenommenen Nutzungsdauer um 10 Jahre erhöht sich auch der sogenannte Sachwertfaktor, mit dem der Restwert des Hauses oder der Wohnung multipliziert wird. Den Sachwertfaktor legen Gutachterausschüsse auf Basis von Verkäufen des Vorjahres fest. Erhöht er sich beispielsweise von 1,0 auf 1,4, bedeutet das eine Wertsteigerung um 40 Prozent. Hinzu kommt ein neuer Regionalfaktor für besonders gefragte Wohngegenden.


    t-online schreibt- Bleibt es beim Plan der Bundesregierung, wie er im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 steht, kann das für Erben und Beschenkte einen Unterschied in fünf- bis sechsstelliger Höhe ausmachen, wenn sie eine Immobilie erst im neuen Jahr überschrieben bekommen. Ein Beispiel, das der Anwalt und Steuerberater Iring Christopeit für die "Süddeutsche Zeitung" errechnet hat, macht das deutlich. (Jetzt müsste man bei der Süddeutschen schauen, wie es berechnet wurde.)

    Demnach steigt ein freistehendes Einfamilienhaus aus dem Jahr 2004 mit 220 Quadratmetern Wohnfläche und 700 Quadratmetern Grundstück, für das ein Bodenrichtwert von 500 Euro pro Quadratmeter gilt, mit dem Jahreswechsel um 61 Prozent im Wert – von 487.505 Euro auf 785.704 Euro. Möchte der Besitzer das Haus nun an sein Kind übertragen, müsste es ab 2023 57.855 Euro Schenkungsteuer dafür zahlen. 2022 wären es nur 9.625 Euro gewesen.

    (Die kann er aber reduzieren, wenn er 10 Jahre selbst in dem Haus wohnt. Dann muss er 7% Erbschaftssteuer auf 20m² zahlen. Weil sie für Kinder eine Grenze bei 200m² gezogen haben. )


    Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland schätzt, dass der Anstieg der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wohnhäusern und Eigentumswohnungen "leicht bei 20 bis 30 Prozent" liegen könnte. Wer Immobilien ganz oder teilweise gewerblich nutze, müsse sogar mit einer Verdopplung rechnen.


    Beispiel eines Bodenrichtwerts 2020 in Gotha waren 80 Euro/m² :

    https://tlbg.thueringen.de/fil…s_brwinfo_pdf_a4_hoch.pdf▹

    Er ist im Prinzip ganz von der Fläche abhängig, auf der das Haus steht, weil jede Fläche/Wohnbezirk etwas anders bewertet wird.

    In Jena/Burgau weil ich es gerade gecheckt habe, liegt er zwischen 75 und 550 Euro. https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/boris.html

    Mit Boris soll man überall schnell den aktuellen Bodenrichtwert herausfinden können. Boris soll es deutschlandweit geben, wer das für sich checken will.

    Für Hessen gibt es das System auch. https://hvbg.hessen.de/immobilienwerte/boris-hessen

    Bei uns im Ort liegt er überall unter 200 Euro/m². Aber in den großen Städten ist er richtig hoch und 500 Euro reichen in Hessen nicht.


    Mitten in der Stadt, kann das Grundstück aber sowieso selbst weit mehr wert sein, als das alte Mehrfamilienhaus, das darauf steht und die Käufer reißen sich förmlich darum, wie bei einer Freundin, die vor Jahren ein altes Mietshaus in Frankfurt von ihrer Mutter geerbt hat und seither keine finanziellen Probleme mehr hat. Aber es war und ist immer unglaublich viel Stress.


    Insgesamt kann man natürlich generell sagen, dass es nicht wirklich eine Begründung dafür gibt diese Steuer einzubehalten, die auf vererbtes Guthaben oder Immobilien erhoben werden, die mit voll versteuerten Einkommen erworben oder angespart wurden. Wer clever ist, der sorgt entsprechend vor.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

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  • Nachdem Lissy jetzt mindestens den 3. Beitrag zum Thema Erben hier eingestellt hat und keiner der Beiträge alle Punkte erfasst, versuche ich mal was dazu zu schreiben.

    Na prima, dann wirst Du nicht arbeitslos, und ob alle Punkte erfaßt sind, wird sich irgendwann zeigen.


    Ich habe nicht die Zeit ins Detail zu gehen. Außerdem bin ich der Meinung, daß jeder, der sich dafür interessiert, selbst informiert, es gibt dazu xxxSeiten im Netz, z.B.


    : https://www.business-leaders.n…aenderung-zur-enteignung/


    : https://web.archive.org/web/20….de/lastenausgleich-2024/

    Der Bundestag entscheidet:

    Wenn auch bislang zwischen Geimpften und Ungeimpften unterschieden wird, spätestens beim Tragen der Kosten für Impfgeschädigte sind wir wieder vereint: Kurz vor Beginn der Corona-Pandemie wurde im Bundestag entschieden, dass ab dem 1.1.2024 alle deutschen Bürger für Schadensersatzforderungen Impfgeschädigter zur Kasse gebeten werden dürfen.

    : https://www.kla.tv/22132 <<<<5 Min.

    Oder man kann auch hier mal die hochbezahlten Alleswisser fragen:


    : https://www.abgeordnetenwatch.de/profile

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  • Na prima, dann wirst Du nicht arbeitslos, und ob alle Punkte erfaßt sind, wird sich irgendwann zeigen.

    Du brauchst nicht spöttisch zu werden. Darum geht es nicht.

    Das ist sowieso ein sehr umfassendes und komplexes Thema. Es ist illusorisch zu denken, dass man Erbfragen in einem kurzen Beitrag vollständig erfassen kann. Habe nur versucht es für den Normalfall etwas umfassender darzustellen.


    Es war dir unheimlich wichtig das Thema so zu verbreiten. So wichtig, dass Du mindestens 3 Links dazu gepostet hast. Sonst hätte ich nicht reagiert. War wohl einer zu viel. 8) Vielleicht liegt es daran, weil du selbst ein Haus hast. :/

    Denn vielen ist das sowieso egal, da sie kein Haus zu vererben haben und auch keines erben werden. Und etliche Erblasser verdrängen das Thema zu lange, anstatt es aktiv anzugehen. Wahrscheinlich weil es mit dem eigenen Ableben verbunden ist.

    Doch

    1. ist es bisher kein Gesetz, sondern alles basiert auf einem Entwurf und wir wissen noch nicht sicher, wie das Gesetz aussehen wird.

    2. gibt es immer und auch falls es so in Kraft tritt diverse Möglichkeiten die Erbschaftssteuer zu umgehen. Vor allem, wenn man vorausschauend plant.

    3. würde es selbst nach diesen Änderungen noch viele Menschen geben, die davon auch ohne vorherige Maßnahmen gar nicht negativ betroffen wären. Denn wer hat aktuell in guter Lage eine Luxusbude, die bereits heute im Erbfall auf 1/2 Million geschätzt würde, wie das gepostete Beispiel? Selbst hier kann man die Steuerlast wesentlich senken, wenn man selbst einzieht. Dann zahlt man statt einer Miete ein paar Raten ans Finanzamt und gut ist. Da würden sich die meisten Menschen wohl trotzdem sehr freuen.

    Und wenn das Haus so hochwertig und gut gelegen ist und man gut verkaufen kann, ist man nachher um mind. 1/2 Million reicher.

    4. hasse ich es einfach, wenn Dinge in Form von Halbwahrheiten verbreitet werden, damit viele Betroffenen denken-oh mein Gott und sie keinerlei Richtwerte haben, da sie sich nie mit dem Thema befasst haben. Denn das ist wirklich kompliziert und stressig. Deshalb habe ich mal den Bodenrichtwert als wichtiges Kriterium gepostet.


    Was ist das für eine Aussage, ich verteile Artikel, bei denen getan wird, als wäre ein Entwurf schon ein Gesetz, mit dem jedem sehr viel weggenommen werden wird, und falls es so nicht ganz richtig richtig ist, kann man sich ja selbst informieren? ^^ Ich bitte dich.


    Zudem sind Impfschäden schon immer Kosten, die zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Wobei es egal ist, ob sie das Gesundheitssystem betreffen und die Kosten der Krankenkassen erhöhen oder um die Regulierung von anerkannten Impfschäden. Man braucht nicht zu tun, als wäre das etwas Neues.

    Das war und ist schon immer so.


    Insgesamt denke ich wir haben auch die Kosten der Wiedervereinigung von mehr als 1.250 Milliarden durch Abgaben, die sich dann halt Soli nannten und die massive Verschlechterung der Marktbedingungen in Westdeutschland bezahlt. Da hat mich und viele andere auch keiner gefragt. 8)

    Das Problem einer sogenannten Demokratie ist immer, dass man auch das bezahlen muss, wofür man selbst in der Form nicht ist.


    Deine Links zum Lastenausgleich sind alle Spekulation, wie sie selbst schreiben.

    Man kann anderswo auch lesen:

    Abgesehen davon, dass kein politischer Wille besteht, Bürger durch Ausgleichszahlungen zu belasten, ließe sich eine Zwangsabgabe zur Finanzierung der hohen Kosten durch die Corona-Krise verfassungsrechtlich kaum rechtfertigen.

    Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt Deutscher Anwaltverein, meint hierzu beim mdr: "Es ist heute so und war auch immer so, dass Impfschäden Infektionsschutzrecht ist und nichts mit dem Lastenausgleich zu tun haben."

    Entschädigungszahlungen für Menschen mit Impfschäden werden aus staatlichen Mitteln finanziert. Dies ist in § 60 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt und wird nach Zustandekommen der Reform im Jahr 2024 in § 24 und § 135 des neu geschaffenen SGB XIV zu finden sein.


    Laut Regierung galt das Lastenausgleichsgesetz zudem nur für Westdeutschland und wurde nicht auf Ostdeutschland übertragen.

    : https://proxy.metager.de/www.b…cb2079eb0cc0ad4a53f27b059


    Aber es wurde ein Artikel verändert und jeder kann es lesen: https://www.gesetze-im-internet.de/lag/BJNR004460952.html

    "Lastenausgleichsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845; 1995 I S. 248), das zuletzt durch Artikel 211 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist"

    Stand:Neugefasst durch Bek. v. 2.6.1993 I 845; 1995 I 248
    zuletzt geändert durch Art. 211 V v. 19.6.2020 I 1328


    Artikel 211: https://www.buzer.de/gesetz/13987/a245429.htm


    Das Gesetz ist für Ausgleichszahlung im Falle von Kriegskosten. Ich hoffe, dass die Familie meiner Mutter zumindest davon profitiert hat, nachdem die Deutschen in ihrem Land eingefallen sind, dort gehaust haben und sie deshalb vertrieben wurden.

    Die Situation ist aktuell aber bei weitem nicht mit damals vergleichbar.


    Es kämen also aktuell allerhöchstens rein theoretisch die Kosten der ukrainischen Flüchtlinge und das Geld, das deutsche Politiker der Ukraine und anderen Ländern zukommen lassen, in Frage. Nur das unsere Zahlungen an andere Länder Kredite sein sollen und der Eindruck entsteht, dass die Kosten der ukrainischen Flüchtlingen in anderen Ländern von der EU getragen werden und dann bei uns wohl auch. Oder?

    https://www.consilium.europa.e…aine-increased-financing/▹

    Konkret wird die aus REACT-EU zu zahlende Vorfinanzierung im Jahr 2022 für alle Mitgliedstaaten von 11 % auf 15 % und für EU-Länder, in denen die Zahl der aus der Ukraine eintreffenden Personen am Ende des ersten Monats nach der russischen Invasion mehr als 1 % ihrer Bevölkerung betrug, von 11 % auf 45 % erhöht.

    Eher ein Witz, siehe Pressemeldung.


    Wenn die EU und ganz Europa dann aufgrund der massiven Kosten für Flüchtlinge und die hohen Kreditvergaben an die Ukraine und an andere Länder, sowie die wirtschaftlichen Schäden kollabiert und zahlungsunfähig sind, macht das Gesetz für mich jedenfalls mehr Sinn. Generell möglich ist in diesen Zeiten alles. Aber es prophetisch vorherzusagen, halte ich für übertrieben. Die können sich wie beim Soli auch was ganz anderes einfallen lassen.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

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  • Das ist sowieso ein sehr umfassendes und komplexes Thema. Es ist illusorisch zu denken, dass man Erbfragen in einem kurzen Beitrag vollständig erfassen kann.


    So ist es, und Du wirst mich nicht daran hindern, weitere Infos dieser Art zu posten. Interessierte werden sich dann sowieso weiter informieren! Und wie schon gesagt, habe ich nicht die Zeit, alles weiter zu hinterfragen.


    Und nochmal: Das sind alles nur Hinweise - und jeder kann in der Überschrift bereits erkennen, ob das Thema interessiert und ist nicht gezwungen, ellenlange Texte zu lesen


    hasse ich es einfach, wenn Dinge in Form von Halbwahrheiten verbreitet werden,

    und Deine Infos sind die Wahrheit? Als Betroffener würde ich mich mit Sicherheit nicht darauf verlassen.

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Lissy , bei den jetzt anstehenden Änderungen für das Erbrecht sowie den Lastenausgleich sind alle Infos sinnvoll. Selbst wenn mögliche Gesetzesänderungen dazu anstehen und die stehen an, wird man nicht so blöd sein, Michel und Lieschen darüber informieren, wie man sie auspressen oder schlicht erpressen und enteignen kann. Insofern kann man davon ausgehen, dass der Staat nur mangelhaft informiert. Die Interpretation der Gesetzesänderungen erfolgen dann von professionellen Anwaltsbüros oder -zusammenschlüssen.


    Wenn nun Dritte umfassend dazu informieren wollen, dann wird das insofern shwierig, dass dazu noch keine Änderungen vorliegen. Im Übrigen ist man dabei gut beraten auf die Kommentare der Anwälte zu warten, denn wie was mit angrenzenden Rechtsfeldern korrespondiert ist nun mal nicht für Laien erkennbar.


    FAZIT: Schuster bleib bei deinen Leisten!

  • bei den jetzt anstehenden Änderungen für das Erbrecht sowie den Lastenausgleich sind alle Infos sinnvoll. Selbst wenn mögliche Gesetzesänderungen dazu anstehen und die stehen an, wird man nicht so blöd sein, Michel und Lieschen darüber informieren, wie man sie auspressen oder schlicht erpressen und enteignen kann. Insofern kann man davon ausgehen, dass der Staat nur mangelhaft informiert.


    So ist es


    denn wie was mit angrenzenden Rechtsfeldern korrespondiert ist nun mal nicht für Laien erkennbar.

    So ist es!


    FAZIT: Schuster bleib bei deinen Leisten!

    ist ja nicht an mich gerichtet ;)

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Download Audio-Dateiˍ

    23-11-2022


    Herman & Popp:


    gleich das erste Thema - ca. 20 Minuten


    +++ Höhere Erbschaftssteuer: Was Immobilienbesitzer jetzt tun können +++



    Weitere Themen sind: (Dauer insgesamt über 1 Stunde)


    +++ Längster Vertrag der Geschichte: China sichert sich Gas aus Katar für 27 Jahre +++ +++ Deutschland ist raus: Jede Energieversorgung aus Katar unwahrscheinlich +++ +++ Aserbaidschan kauft Gas von Putin – und leitet es nach Europa weiter +++ +++ Japanisches Handelsministerium schlägt Alarm: LNG-Verträge bis 2026 ausverkauft +++ +++ EU-Verbot russischen Diesels ab Februar: Europäer füllen Tanks jetzt noch so voll wie möglich +++ +++ Moral und Ethik bei den Beteiligten: Auch Großbritannien umgeht eigene Sanktionen und kauft weiter russisches Öl +++ +++ Cicero-Analyse: Niemand hat also die Absicht, den Strom abzuschalten? +++ +++ Sie waren nie in Betrieb: Sechs Windräder “umweltfreundlich” gesprengt +++

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  • Manfred, wer etwas zu vererben hat, ist immer dumm, wenn er sich nicht vorher informiert. Das wird den Reichen nicht passieren.

    Von der leichtfertigen Nutzung solcher ins Netz gestellten Rechner kann ich nur warnen.

    Dabei werden nicht mehr als eher allgemeine Daten wie Verwandtschaftsgrad, Freigrenzen, aktuelle Besteuerung nach Verwandtschaftsgrad usw. erfasst. Kann also, wenn man nur Summe X geerbt hat, schon die Tendenz anzeigen, wo die Erbschaftssteuer liegt.

    : https://proxy.metager.de/www.f…e6a907c71f1153ab4591144f7

    Gleichzeitig weist er darauf hin, dass den Erben auch eine Menge Aufgaben zur Abwicklung des Todesfalls auferlegt werden.


    Das ist kein Rechner für Erben von Immobilien. Die Ermittlung des Hauswerts, worum es hier doch eigentlich geht, wäre unabhängig davon im Voraus vorzunehmen. Und die ist das eigentlich aufwändige.

    Zusätzliche Freigrenzen wie z.B. für die Hauseinrichtung und Steuernachlässe, wie beim Selbstbewohnen einer ererbten Immobilie, Anerkennung von Pflege des Verstorbenen etc. die dann eine Rolle spielen, werden hier auch nicht erfasst.

    Wobei die Pflege eines Angehörigen sicher auch beim Erben einer Summe X eine Rolle spielen kann.

    Das wird ja wohl keiner nutzen! Ist ja nur eine Info-Quelle, die Tipps gibt :!:

    Du bist immer wieder so lustig. ^^


    Bei der Wiedervereinigung haben sie jedenfalls keinen Lastenausgleich bemüht und erst den Soli, danach unzählige Änderungen bei ALG, Rente und Sozialhilfe. Sie können jederzeit auch jetzt durch ein neues Gesetz und andere Maßnahmen eine höhere Kostenbeteiligung der Bürger regeln. Wie wäre es mit einem CO2-Zuschlag für alle auf die Luft, die wir atmen und eine weitere auf das Wasser, das wir trinken.


    Und überhaupt. Von wann ist denn die Untersuchung vom DIW, die im ersten Link #28 zitiert wird? Sie ist von 2012 und bezieht sich auf Personen mit einem Nettovermögen ab 250.000 Euro bzw. 500.000 Euro bei Ehepaaren. In der Untersuchung ging es darum, das über diesen Nettovermögen liegende Guthaben einmalig mit 10% zu besteuern. Betroffen wären die reichsten 8% der Bevölkerung! https://proxy.metager.de/www.d…497bd597aa3153823ccdedc92


    Zudem bezieht sich man sich auf die Änderungen hier: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl….pdf%27%5D__1669225674080


    Ist nicht schon die inszenierte Inflation eine Form der Enteignung? Denn wie sagte schon Ludwig Erhard:

    : https://blogger.googleusercont…a/w506-h239/liberal18.jpg

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

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  • Du bist immer wieder so lustig. ^^

    Es geht lustig weiter:


    Bis zu 2800 Prozent mehr! Hier bedroht die neue Grundsteuer deutsche Existenzen

    Die Grundsteuer zählt neben Gasumlage und Bürgergeld zu den innenpolitischen Aufregern des Jahres. Fehlende Daten, versperrte Zugänge und die knapp bemessene Abgabefrist lassen erahnen, was Eigentümern und auch Mietern bald bevorstehen könnte. Doch im Südwesten regt sich nun Protest.

    focus.de/finanzen/erhoehung-um-2800-prozent-befuerchtet-bis-zu-2800-prozent-mehr-hier-bedroht-die-neue-grundsteuer-die-deutschen-existenzen_id_180232544.html

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  • Ein Kollege erzählte heute folgenden Witz:


    Kommt die gute Fee zu einem Asylbewerber aus Irgendwo: Hey, du hast drei Wünsche frei!

    Überlegt er kurz und freut sich: Also, ich hätte da gerne für mich und meine Familie richtig schön viel Geld, damit wir gut leben können.

    Sagt die Fee: muss ich im Gesetzbuch nachschauen......................................................................................... ja, das geht!

    Und der Mensch verfügt plötzlich über ein recht gutes Einkommen plus Zigarettengeld und Sonderleistungen.


    Zweiter Wunsch: Du liebe Fee, ich hätte gerne ein schönes grosses Haus für mich und meine Familie!

    Die Fee macht sich in einem Augenblick an die Arbeit und sagt: muss ich im Gesetzbuch nachschauen: ....................................................................... jaaa, das geht! Und der Mensch steht vor einem tollen Haus mit fünf Zimmern, zwei Bädern, Garten und Garage, ein Auto neuen Datums ist auch da.


    Der Mensch sagt zur Fee: ja, jetzt hab ich noch einen Dritten Wunsch frei. Also: ich will Deutscher werden!


    Die Fee studiert die Gesetzbücher und sagt dann: jaaa, es sei!!!


    Es macht fluppp flupppp. Und das viele Geld und das schöne Haus lösen sich in Luft auf!!!!


    Der Mensch ist entsetzt und fragt die Fee: heyy, was soll das???


    Die Fee sagt: Sorry, aber wenn du Deutscher sein willst, dann ist es eindeutig so. Das sagen auch die Gesetzbücher. Also: Keine Widerrede!!!!


    hier gehts zwar wohl um Stechschadens- Ausgleich, das ist aber eventuell verwandt, das Thema,

    bevor mich hier nun 1001 Leut in die Nosssiii-Ecke stellen........................ erstmal durchatmen, dann losmaulen falls losmaulen noch sein muss, mit mehr Sauerstoff im Hirn ist es vielleicht hinfällig

  • Lissy, was sagt der Artikel vom Focus denn, wenn man ihn lesen kann? Denn wie von dir eingestellt lese ich ihn bestimmt nicht, da ich keine Cookies zu verschenken habe. focus.de/finanzen/erhoehung-um-2800-prozent-befuerchtet-bis-zu-2800-prozent-mehr-hier-bedroht-die-neue-grundsteuer-die-deutschen-existenzen_id_180232544.html


    Für die rund vier Millionen Eigentümerinnen und Eigentümern von privaten Grundstücken im Südwesten (BW) gehen Schätzungen von einem Anstieg der Grundsteuer ab 2025 von durchschnittlich fünf Prozent aus. Die Sorge, dass einige tausend trotzdem über die Maßen zur Kasse gebeten werden, bleibt. Denn eine Individualbewertung ist laut Finanzministerium nicht leistbar.


    Der Steuerzahlerbund Baden-Württemberg plant deshalb, (wegen nicht bebaubarer unberücksichtigter Flächen) eine Musterklage gegen das Grundsteuergesetz im Ländle anzustrengen. „Die Eigentümer großer Grundstücke sind eindeutig die Verlierer“, betont Schmid-Förster. Dabei lebten viele von kleinen Renten.


    Mehr als, wir wissen noch nichts Genaues, aber mit den aktuellen Hebesätzen wie das viele Hausbesitzer gerechnet haben, kann man das sowieso nicht rechnen - wir werden dann die Hebesätze entsprechend anpassen müssen, da die Erhebung der Grundsteuer Gemeindesache ist und das gegen Unstimmigkeit im Gesetz wegen nicht berücksichtigter unbebaubarer Flächen geklagt werden wird, kann man da doch nicht wirklich lesen.


    Es ist jedenfalls bewundernswert, wie du immer die Artikel findest, deren Schlagzeilen erst einmal den Maximalschock unter den Menschen auslösen sollen.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber