Eilanträge gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt
Der Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier schreibt zur heutigen Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts:
>>Das Bundesverfassungsgericht hat - leider erwartungsgemäß - die Eilanträge gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt.
Zur Begründung führt das Gericht u.a. aus:
„Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“
Und:
Die Impfpflicht begegne „zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“.
(Quelle welt.de (welt.de/politik/deutschland/article236830351/Bundesverfassungsgericht-lehnt-Eilantrag-gegen-Pflege-Impfpflicht-ab.html))
Mit dieser Entscheidung zeigt der 1. Senat des höchsten deutschen Gerichts unter der Leitung von Präsident Harbarth einmal mehr seinen politisch motivierten Unwillen, Indiviualgrundrechte unter das vermeintliche Allgemeinwohl zu stellen.
Es stellt sich die Frage, woher das Gericht seine Thesen zum Schutz vulnerablen Gruppen durch Impfung und zu geringen Folgen von Nebenwirkung her nimmt. Es folgt ausnahmslos dem Regierungsnarrativ und hat sich als Hüter von Grundrechten abermals disqualifiziert.
Die „Mütter und Väter“ des Grundgesetzes drehen sich im Grabe um.
Deshalb:
Treten Sie zurück, Herr Harbarth !
Dieser Forderung werden wir kritischen Anwälte und Anwältinnen mit einer erneuten Demonstration in Karlsruhe Nachdruck verleihen.
💥Bundesverfassungsgericht gibt auch Hinweis zu allgemeiner Impfpflicht💥
Das Bundesverfassungsgericht (in Twitter nannte es jemand Bundesabendessengericht) hat in der heute veröffentlichten Entscheidung (https://www.bundesverfassungsg…s20220210_1bvr264921.html) vom 10. Februar 2022 sich implizit auch zur allgemeinen Impfpflicht geäußert. Das Gericht hat nämlich zu den Wirkungen der Injektion das Folgende festgestellt:
"Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können (vgl. Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 7. Februar 2022 – Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 – S. 5, 8 f., 28 ff.). Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel."
Damit sagt der Senat, dass eine Impfpflicht ein potenziell tödlicher staatlicher Zwang ist. Das ist ein Hinweis auf Art. 1 Abs. 1 GG:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar."
In der Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz hat das damalige Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 entschieden:
"Dem Staat ist es im Hinblick auf dieses Verhältnis von Lebensrecht und Menschenwürde einerseits untersagt, durch eigene Maßnahmen unter Verstoß gegen das Verbot der Missachtung der menschlichen Würde in das Grundrecht auf Leben einzugreifen. Andererseits ist er auch gehalten, jedes menschliche Leben zu schützen. Diese Schutzpflicht gebietet es dem Staat und seinen Organen, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen; das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen An- und Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 56, 54 <73>)."
Jedes einzelne Leben hat den gleichen Wert. Der Staat darf nicht das Leben eines Menschen aktiv gefährden, um das Leben eines anderen Menschen zu retten. Eine solche Entscheidung als gesetzliche Entscheidung würde die Basis unseres gesellschaftlichen Zusammenseins vollständig zerstören.
Gibt das Bundesverfassungsgericht mithin zu, dass Injektionen mit mRNA-Stoffen tödlich sein können, kann niemand (!) dazu gezwungen werden, dies an sich und in sich zu dulden.
In Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat sich das Gericht eines Tricks bedient, der mEn gegen die Grundrechtecharta der EU und den Nürnberger Kodex verstößt. Das Gericht hat erklärt, dass ein "kurzfristiger" Arbeitsplatzverlust oder der Verlust der beruflichen Betätigungsmöglichkeit - bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - nicht so schwerwiegend sei.
Das ist quasi die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts an alle Pflegekräfte, Ärzte und sonstigen Mitarbeiter im medizinischen Bereich, die sich nicht injizieren lassen wollen, sich umgehend eine andere Beschäftigung zu suchen oder ihre Tätigkeit in der Schweiz, in Skandinavien, in Spanien, in Großbritannien oder in anderen menschenrechtsachtenden Ländern fortzuführen.
Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts ist überdies völlig widersprüchlich und nicht zu Ende gedacht (unterstellt man keinen bewussten Plan):
Jede Person, die medizinische Hilfe in Anspruch nimmt, kann selbst entscheiden, ob sie sich injizieren lässt oder nicht. Somit ist für Eigenschutz gesorgt. Ein Argument, dass jemand eine Injektion dulden müsse, um andere zu schützen, existiert schlicht nicht. Kein ernstzunehmender Wissenschaftler würde heute noch behaupten, dass Impfungen "Fremdschutz" bedeuten.
Insofern schützt der "Geimpfte" keinen einzigen anderen Menschen, setzt sich selbst aber einer (eventuell bis zum Tode führenden) Gefahr aus.
Der Hinweis auf den Berufswechsel müsste berücksichtigen,wieviel Menschen im medizinischen Bereich nicht mRNA-behandelt sind. Denn wenn ca. 10 - 15 Prozent des medizinischen Personals ihre Tätigkeit aufgeben, dann sind erheblich mehr Menschen gefährdet als die - sich selbst schützenden - vulnerablen Menschen, die das Gericht ins Zentrum seiner Überlegungen setzt. Eine dahingehende Abwägung hat das Gericht nicht einmal im Ansatz vorgenommen.
Jeder Jurastudent würde bei einer Prüfung durchfallen, würde er diese Frage nicht unter dem Prüfungspunkt "Geeignetheit" der gesetzlichen Maßnahme prüfen.
Ich würde es sehr begrüßen, würde das Bundesverfassungsgericht in Zukunft mit Juristen und nicht mit Politikern besetzt werden.
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