Urteile zur Impfpflicht der Gerichte / Bundesverfassungsgericht

    • Offizieller Beitrag

    Eilanträge gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt


    Der Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier schreibt zur heutigen Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts:

    : https://t.me/RASattelmaier


    >>Das Bundesverfassungsgericht hat - leider erwartungsgemäß - die Eilanträge gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt.


    Zur Begründung führt das Gericht u.a. aus:


    „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“


    Und:


    Die Impfpflicht begegne „zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“.


    (Quelle welt.de (welt.de/politik/deutschland/article236830351/Bundesverfassungsgericht-lehnt-Eilantrag-gegen-Pflege-Impfpflicht-ab.html))


    Mit dieser Entscheidung zeigt der 1. Senat des höchsten deutschen Gerichts unter der Leitung von Präsident Harbarth einmal mehr seinen politisch motivierten Unwillen, Indiviualgrundrechte unter das vermeintliche Allgemeinwohl zu stellen.


    Es stellt sich die Frage, woher das Gericht seine Thesen zum Schutz vulnerablen Gruppen durch Impfung und zu geringen Folgen von Nebenwirkung her nimmt. Es folgt ausnahmslos dem Regierungsnarrativ und hat sich als Hüter von Grundrechten abermals disqualifiziert.


    Die „Mütter und Väter“ des Grundgesetzes drehen sich im Grabe um.


    Deshalb:


    Treten Sie zurück, Herr Harbarth !


    Dieser Forderung werden wir kritischen Anwälte und Anwältinnen mit einer erneuten Demonstration in Karlsruhe Nachdruck verleihen.


    💥Bundesverfassungsgericht gibt auch Hinweis zu allgemeiner Impfpflicht💥


    Das Bundesverfassungsgericht (in Twitter nannte es jemand Bundesabendessengericht) hat in der heute veröffentlichten Entscheidung (https://www.bundesverfassungsg…s20220210_1bvr264921.html) vom 10. Februar 2022 sich implizit auch zur allgemeinen Impfpflicht geäußert. Das Gericht hat nämlich zu den Wirkungen der Injektion das Folgende festgestellt:


    "Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können (vgl. Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 7. Februar 2022 – Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 – S. 5, 8 f., 28 ff.). Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel."


    Damit sagt der Senat, dass eine Impfpflicht ein potenziell tödlicher staatlicher Zwang ist. Das ist ein Hinweis auf Art. 1 Abs. 1 GG:


    "Die Würde des Menschen ist unantastbar."


    In der Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz hat das damalige Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 entschieden:


    "Dem Staat ist es im Hinblick auf dieses Verhältnis von Lebensrecht und Menschenwürde einerseits untersagt, durch eigene Maßnahmen unter Verstoß gegen das Verbot der Missachtung der menschlichen Würde in das Grundrecht auf Leben einzugreifen. Andererseits ist er auch gehalten, jedes menschliche Leben zu schützen. Diese Schutzpflicht gebietet es dem Staat und seinen Organen, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen; das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen An- und Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 56, 54 <73>)."


    Jedes einzelne Leben hat den gleichen Wert. Der Staat darf nicht das Leben eines Menschen aktiv gefährden, um das Leben eines anderen Menschen zu retten. Eine solche Entscheidung als gesetzliche Entscheidung würde die Basis unseres gesellschaftlichen Zusammenseins vollständig zerstören.


    Gibt das Bundesverfassungsgericht mithin zu, dass Injektionen mit mRNA-Stoffen tödlich sein können, kann niemand (!) dazu gezwungen werden, dies an sich und in sich zu dulden.


    In Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat sich das Gericht eines Tricks bedient, der mEn gegen die Grundrechtecharta der EU und den Nürnberger Kodex verstößt. Das Gericht hat erklärt, dass ein "kurzfristiger" Arbeitsplatzverlust oder der Verlust der beruflichen Betätigungsmöglichkeit - bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - nicht so schwerwiegend sei.


    Das ist quasi die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts an alle Pflegekräfte, Ärzte und sonstigen Mitarbeiter im medizinischen Bereich, die sich nicht injizieren lassen wollen, sich umgehend eine andere Beschäftigung zu suchen oder ihre Tätigkeit in der Schweiz, in Skandinavien, in Spanien, in Großbritannien oder in anderen menschenrechtsachtenden Ländern fortzuführen.

    Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts ist überdies völlig widersprüchlich und nicht zu Ende gedacht (unterstellt man keinen bewussten Plan):

    Jede Person, die medizinische Hilfe in Anspruch nimmt, kann selbst entscheiden, ob sie sich injizieren lässt oder nicht. Somit ist für Eigenschutz gesorgt. Ein Argument, dass jemand eine Injektion dulden müsse, um andere zu schützen, existiert schlicht nicht. Kein ernstzunehmender Wissenschaftler würde heute noch behaupten, dass Impfungen "Fremdschutz" bedeuten.

    Insofern schützt der "Geimpfte" keinen einzigen anderen Menschen, setzt sich selbst aber einer (eventuell bis zum Tode führenden) Gefahr aus.

    Der Hinweis auf den Berufswechsel müsste berücksichtigen,wieviel Menschen im medizinischen Bereich nicht mRNA-behandelt sind. Denn wenn ca. 10 - 15 Prozent des medizinischen Personals ihre Tätigkeit aufgeben, dann sind erheblich mehr Menschen gefährdet als die - sich selbst schützenden - vulnerablen Menschen, die das Gericht ins Zentrum seiner Überlegungen setzt. Eine dahingehende Abwägung hat das Gericht nicht einmal im Ansatz vorgenommen.

    Jeder Jurastudent würde bei einer Prüfung durchfallen, würde er diese Frage nicht unter dem Prüfungspunkt "Geeignetheit" der gesetzlichen Maßnahme prüfen.


    Ich würde es sehr begrüßen, würde das Bundesverfassungsgericht in Zukunft mit Juristen und nicht mit Politikern besetzt werden.


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  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • René, ich kenne den Inhalt des Eilantrags nicht.

    Aber ich kann nicht verstehen, warum sie mit dem Eileintrag nicht unter anderem die Meldungen der verschiedenen verschiedenen Systeme Eudra, VAERS, WHO, etc. beigelegt haben. Die Studie zur geringen Meldung von Impfschäden. Die Meldungen zum bekannten Anstieg der Krankheiten seit Einführung der experimentellen Substanzen. Die Übersterblichkeit seit Einführung der experimentellen Substanzen. Die niedrige Sterblichkeit an dem nie isolierten Virus. Die bereits belegten Manipulationen der Krankenhäuser. Etc.

    Möglicherweise Zeugenaussagen von Mitarbeitern aus Altenheimen, die die hohe Sterblichkeit und Erkrankungsrate nach Verimpfung belegen. Das öffentlich gewordene Schreiben der ÄK Nordrhein, nach dem 10% der Einwohner nach dem Booster schwer erkrankten.


    Bei diesem Urteil denke ich jedenfalls nicht, dass dem Gericht all das vorgelegen haben kann.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Was die Datenlage für eine Entscheidung anbelangt, ist es natürlich in Deutschland nicht so gut bestellt. Da sind uns einige andere Länder (große wie Großbritannien oder kleine wie Dänemark) weit voraus. Da es dort ein staatliches Gesundheitssystem gibt mit einheitlicher Datenhaltung, kann man dort ziemlich genau abschätzen, welche positiven oder auch negative Wirkungen ein jeweiliger Impfstoff hat. Das fehlt in Deutschland. Es hängt immer vom jeweiligen Arzt oder Patienten ab, was er als unerwünschte Nebenwirkung meldet. Ich selbst habe keine Ahnung, ob bei einer solchen Entscheidung nur deutsche Daten herangezogen wurden oder auch Daten aus dem Ausland (z.B. welche Nebenwirkungen hatte die Impfpflicht im Gesundheitsbereich in Frankreich?)

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • da waren die in der DDR wenigstens ehrlich. Justiz hängt immer eng mit der Politik zusammen und nicht diesen Quark von unabhängiger Justiz. So ein Schwachsinn. Die Religionen und die Politik fussen immer auf einem Wertegerüst, d.h. Regeln und Gesetze. Also sollen die Politiker sich ehrlich machen und sagen, dass die 100% der Bevölkerung 4, 5 oder 6-mal Impfen wollen. Selbst die "Junge Welt" greift das Thema heute auf und schreibt einen Artikel über Biontech und das große Absahnen. Was die heute schreiben hat mir im April 2020 auf Seiten wie von der "Linken", der SPD oder Grünen den Ruf eines Nazis eingebracht. Mit Deutschland kommt mir das mittlerweile vor wie in den Unternehmen, in denen ich war, die dann irgendwann Probleme bekamen und in Insolvenz gingen. Die Prozesse in solchen unter Druck geratenen Unternehmen waren immer die gleichen und führten noch schneller in die Insolvenz. Genau so sieht es zur Zeit in Deutschland aus. Das ich die Pleite eines Staates gleich zweimal erleben muss. Gut die jetzige Staatspleite ist eher eine Insolvenzverschleppung.

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  • nicht vergessen sollte man das es sich um eine Notzulassung handelt, nach wie vor. Was die "Freiwilligkeit" angeht, so solle jeder sich kundig tun ..und " Nürnberger Kodex" suchen und nachlesen, auch dieser ist noch gültig.

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • : https://web.archive.org/web/20…t-fuer-verfassungswidrig/

    ..wer nicht stirbt bevor er stirbt, der stirbt wenn er stirbt..

    5 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Wie gestern schon geschrieben, kommt das alles ja wohl ziemlich spät. Gestorben sind deshalb mittlerweile schon viele.

    Die meisten Italiener haben sich längst dem Druck gebeugt, da es anders kaum mehr möglich war seiner Arbeit nachzugehen.

    Im Übrigen ist auch Draghi Member im Komitee der 300.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Da ich es gerade mal ohne detaillierte Auswertung, also wie viele % pro Land geimpft sind, anhand der bei wiki eingetragenen Einwohnerzahl berechnet habe, scheint es so als wären wir nicht diejenigen, die bei der Eudra am wenigsten Impfkomplikationen melden.


    03.05.22 Meldungen AZ, JJ, BT und Moderna

    Meldungen Inzidenz/
    100.000
    Inzidenz
    Deutschland 289.503 831 348,4
    Italien 127.551 600 212,6
    Niederlande 222.664 176 1.265,1

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Wie gestern schon geschrieben, kommt das alles ja wohl ziemlich spät

    ich bin froh dass es überhaupt kommt:)

    Die meisten Italiener haben sich längst dem Druck gebeugt

    ich nicht! 8) lebe allerdings auch nicht mehr in Italien..

    Im Übrigen ist auch Draghi Member im Komitee der 300.

    Draghi hängt tief im kaninchenbau mit drin... keine frage.

    ..wer nicht stirbt bevor er stirbt, der stirbt wenn er stirbt..

  • Ist natürlich für die bisher nicht geimpften richtig.:)


    Ich kann nur sagen, dass unser ungeimpfter Sohn eine italienische Freundin hat, die derzeit in Italien lebt und schon einige Male hier und er dort war. Ihr Vater ist ein sehr bekannter Arzt, der gleich am Anfang auch medizinische Sondereinsätze hatte und alles für Fake hält. Aber was nutzt es.

    Er hält Lesungen an der Uni, hat verschiedene medizinische Projekte, betreut Inhaftierte und macht allerlei.

    Er hätte das ungeimpft nicht mehr machen können.<X


    Die Freundin unseres Sohnes ist nach meiner Info ungeimpft. Da legt unser Sohn auf viel Wert drauf. Sie studiert online und wenn sie zu einem Test in die Uni muss, zahlt unser Sohn den C-Test. Vielleicht ist der ja mittlerweile auch entfallen.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Oberverwaltungsgericht bestätigt: Buß- und Zwangsgelder für nicht geimpfte Pflegekräfte sind unzulässig

    23. 06. 20222 | In Bestätigung der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Hannover hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 22.6. unanfechtbar entschieden, dass es für Pflegekräfte keine Impfpflicht gibt und es deshalb auch keine Zwangsmaßnahmen und Strafen gegen Personen geben kann. Belastet durch die „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“ ist nur die Einrichtung und das Unternehmen.

    : https://oberverwaltungsgericht…esetzt-werden-212765.html

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  • Die meisten Italiener haben sich längst dem Druck gebeugt, da es anders kaum mehr möglich war seiner Arbeit nachzugehen.

    ich wäre mit solchen Äußerungen vorsichtig. Vieles wird in Deutschland nur so dargestellt, z.B. das es anderswo schlimmer bzw. besser ist, je nachdem was gerade gebraucht wird. Propaganda eben.

  • Ich hatte das schon mit Beitrag #15 beantwortet.


    Zudem ist es nicht so, dass es in D nicht auch anders gehen würde.


    Weiterarbeiten ohne Corona-Impfung: Im Landkreis Mittelsachsen können ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheitswesen trotz der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiterarbeiten. Die Gesundheitsämter berufen sich auf einen Ermessensspielraum, um die Patientenversorgung nicht zu gefährden. Ungeimpft und unverzichtbar:

    Pflegekräfte können in Mittelsachsen weiterarbeiten | MDR.DE

    (mdr.de/nachrichten/sachsen/chemnitz/freiberg/mittelsachsen-ungeimpft-arbeiten-corona-impfpflicht-gesundheitswesen-100.html)

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

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  • Zitat

    Dort wo die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet ist, kann kein Betretungsverbot ausgesprochen werden", so die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD).

    wie gnädig, die Frau Ministerin. Also bleibt alles beim alten. Dein Arbeitsplatz hängt ständig am seidenen Faden bzw. Ausnutzung des Ermessensspielraums der Behörden bzw. Arbeitgeber. Wie muss man das verstehen? Wenn die Fachkräfte einfliegen, die sich impfen lassen bekommt man den blauen Brief?

  • Corona-Impfung: Jugendliche darf gegen Willen der Mutter geimpft werden - Eine 15-Jährige wollte sich gegen Corona impfen lassen – die Mutter war strikt dagegen.

    Ein Gericht sah in dem Fall einen Missbrauch des Sorgerechts. Nach einem Einspruch der Mutter wurde ihr nun in zweiter Instanz das Sorgerecht entzogen.

    welt.de/vermischtes/article242635399/Corona-Impfung-Jugendliche-darf-gegen-Willen-der-Mutter-geimpft-werden.html

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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber