Richtlinien zum Umgang mit Störungen im Nase-, Hals- und Rachenraum
Als "Verdachtsfall" gilt man, ab 1 x räuspern; das heißt für den Betroffenen: nach Hause gehen, und dort bleiben, damit andere sich nicht sorgen müssen, möglicherweise mit Corona infiziert zu werden;
bei unaufschiebbarem Schneuzen oder / und Sekretbildung in Nase:
Unverzüglich fernmündlichen Rat bei Arzt oder Gesundheitsamt einholen;
Die Eskalationsstufe Niesen erfordert Absonderung, und im Arbeitnehmerverhältnis eine mindestens einwöchige Krankschreibung des Delinquenten;
Falls gar Husten sich Bahn brach: Ruhe bewahren, und schnellstens Rettungswagen rufen.