Eine einfache Antwort, wer für Schäden haftet, lautet...Du selbst durch Haftungsumkehr.
Was *Freiwilligkeit* im Zusammenhang mit dem Pils bedeutet, wird unter dem nach wie vor gültigen *Nürnberger Kodex* leicht verständlich beschrieben. Ob eine Pflicht einem Zwang nun gleich stünde, diese Interpretation liegt bei jedem selbst.
Durch massive Einschränkungen kann ein indirekter Zwang entstehen.
Wenn jemandes Wille (nicht wollen) gebrochen wird - ersetzt gegen den Wille (du musst) dessen der massiv (Indirekt) einwirkt, dann wäre dies eine Art von *Brainwahing*..
Eins vorweg, mit euren Unterschriften, geht man einseitige Rechtsgeschäfte ein. So wird sich die Gegenseite die die Aufklärung vornimmt, mit der Unterschrift einer Haftung nach deutschem Recht -BGB n.T. - einer Haftung ausschließen.
Mit der 2ten Unterschrift geht man den Vertrag mit dem Hersteller ein. Dadurch akzeptiert man die Geschäftsbedingungen. Darin dürfen sich die Hersteller, die ihren Sitz nicht in Deutschland (EU) haben, unterliegen auch nicht den Gesetzen, somit können sie sich Problemlos, der Produkthaftung ausschließen.
das freiwillige Angebot wurde durch Unterschrift angenommen.
Der Vergleich mit der "Freiwilligen" Krankenversicherung.
es gilt auch eine Krankwnversicherungspflicht, hier und nur hier, kann man jedoch klagen vor dem SG, wenn der Vertrag unter ominösen Umstände zustande kam.
.man munkelt in Fachkreisen das einer Klage n.stattgegeben werden würde, zumindest nicht nach dt.Recht.
Man kann sich aber dennoch
Mittellos klagen, es gibt immer RechtS-Anwälte die gut verdienen wollen, es führt jedoch zu nichts.
Man haftet mit seinem Vermögen, für die selbst verursachte Wirkung.
Oder man tut sich umfassend und autodidakt mit seinern Rechte vorher befassen, nutzt dafür seine angeborene Intelligenz ..weil ... wer seine Rechte nicht kennt, der hat keine !!
Tipp
im Gesetz steht, das Ordnungswidrigkeiten
NUR von Juristischen Personen (Sache) und/oder Personengesellschaften begangen werden können. Bekommt man die Aufforderung etwas zu zahlen (auch bei falsch parken), weil man gegen Pilspflicht verstößt, sollte jedem gleich klar sein, das er Definitiv keine Natürliche Person im Rechtsverkehr darstelle/ist. Somit auch k. Menschenrechte. Durch Zahlen nimmt man dieses Angebot, durch konkludentes Verhalten an....
es gilt vorrangig Handelsrecht...
Quellen sind seit Ewigkeiten vorhanden, für jeden öffentlich zugänglich und somit auch nachlesbar.
Das Problem ist, das keiner die Summe bilden kann, aus der gegebenen Addition.