Haftung bei Gesundheitsschaeden

  • Eine einfache Antwort, wer für Schäden haftet, lautet...Du selbst durch Haftungsumkehr.

    Was *Freiwilligkeit* im Zusammenhang mit dem Pils bedeutet, wird unter dem nach wie vor gültigen *Nürnberger Kodex* leicht verständlich beschrieben. Ob eine Pflicht einem Zwang nun gleich stünde, diese Interpretation liegt bei jedem selbst.

    Durch massive Einschränkungen kann ein indirekter Zwang entstehen.

    Wenn jemandes Wille (nicht wollen) gebrochen wird - ersetzt gegen den Wille (du musst) dessen der massiv (Indirekt) einwirkt, dann wäre dies eine Art von *Brainwahing*..

    Eins vorweg, mit euren Unterschriften, geht man einseitige Rechtsgeschäfte ein. So wird sich die Gegenseite die die Aufklärung vornimmt, mit der Unterschrift einer Haftung nach deutschem Recht -BGB n.T. - einer Haftung ausschließen.

    Mit der 2ten Unterschrift geht man den Vertrag mit dem Hersteller ein. Dadurch akzeptiert man die Geschäftsbedingungen. Darin dürfen sich die Hersteller, die ihren Sitz nicht in Deutschland (EU) haben, unterliegen auch nicht den Gesetzen, somit können sie sich Problemlos, der Produkthaftung ausschließen.

    das freiwillige Angebot wurde durch Unterschrift angenommen.

    Der Vergleich mit der "Freiwilligen" Krankenversicherung.

    es gilt auch eine Krankwnversicherungspflicht, hier und nur hier, kann man jedoch klagen vor dem SG, wenn der Vertrag unter ominösen Umstände zustande kam.


    .man munkelt in Fachkreisen das einer Klage n.stattgegeben werden würde, zumindest nicht nach dt.Recht.

    Man kann sich aber dennoch

    Mittellos klagen, es gibt immer RechtS-Anwälte die gut verdienen wollen, es führt jedoch zu nichts.


    Man haftet mit seinem Vermögen, für die selbst verursachte Wirkung.


    Oder man tut sich umfassend und autodidakt mit seinern Rechte vorher befassen, nutzt dafür seine angeborene Intelligenz ..weil ... wer seine Rechte nicht kennt, der hat keine !!


    Tipp

    im Gesetz steht, das Ordnungswidrigkeiten

    NUR von Juristischen Personen (Sache) und/oder Personengesellschaften begangen werden können. Bekommt man die Aufforderung etwas zu zahlen (auch bei falsch parken), weil man gegen Pilspflicht verstößt, sollte jedem gleich klar sein, das er Definitiv keine Natürliche Person im Rechtsverkehr darstelle/ist. Somit auch k. Menschenrechte. Durch Zahlen nimmt man dieses Angebot, durch konkludentes Verhalten an....

    es gilt vorrangig Handelsrecht...


    Quellen sind seit Ewigkeiten vorhanden, für jeden öffentlich zugänglich und somit auch nachlesbar.

    Das Problem ist, das keiner die Summe bilden kann, aus der gegebenen Addition.

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Ich stimme dir zu, dass ich das unterschreiben dieser vorgelegten Blätter nicht nachvollziehen kann. Es fehlt ja eh eine Menge an Angaben und kann somit keine Aufklärung, sondern nur bewusste Täuschung sein.

    Zudem, so gerne ich dir widersprechen würde. Ich kann es nicht. Zumal ich bereits mehrfach gelesen habe die Staatsanwaltschaft schalte sich nicht ein, weil der Betreffende die Unterlagen unterschrieben und damit die Risiken (wie auf den Beipackblättern zu Arzneimitteln) gekannt und anerkannt hat.

    Heißt klar und deutlich- Er musste sich ja nicht impfen lassen. Es war seine Entscheidung, dass er trotz der erwähnten Risiken zugestimmt hat.


    So wie Millionen Deutsche tagtäglich irgendwelche Medikamente einwerfen, die manchmal einen 50cm langen Beipackzettel haben und sich diese nach dem Motto am Besten nichts lesen, sowieso alles übertrieben, mich trifft es schon nicht, dann einwerfen.

    Wir sind nicht in den USA. Ein Deutscher oder seine Angehörigen bekommen bei Schäden höchstens einen feuchten Händedruck, wenn es zu einer Verhandlung kommt. Milliardenabfindung gibt es in solchen Fällen nur in den USA. Aber das gilt dort dank der Politiker, die die Patientenrechte entfernt haben, auch nicht für Impfungen.


    Man muss also nicht verstehen, wie Millionen Menschen sich verhalten. Die sollten alle ein Schreiben mitbringen, auf dem der Impfarzt persönlich für alle Folgeschäden der Impfung haftet. ^^ Dann würde man schnell sehen, dass die meisten Ärzte das nicht unterschreiben und eher auf den Impfling verzichten würden.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Bisher mußte man doch auch beim Arztbesuch alles mögliche ausfüllen und unterschreiben. Ich denke mal, das war eine Art Vorbereitung. Vor meiner OP vor ein paar Jahren mußte ich auch unterschreiben, daß der Arzt mich aufgeklärt hat. Da stand allerdings nichts von Haftungsausschlüssen, im Falle eienr Fehlbehandlung.

    Würde in den Ompfzentren groß und breit auf dem Zettel stehen "Mit Ihrer Unterschrift bestätigen sie, daß in vollem Umfang für eventuelle Nebenwirkungen, Schäden persönlich haften", ich denke, so einige würden es trotzdem nicht lesen, und ihre Unterschrift darunter setzen.

    "Egoismus ist nicht, wenn ich so lebe wie ich es wünsche, sondern wenn ich von Anderen verlange so zu leben wie ich es wünsche" Oscar Wilde

  • Ich stimme dir zu, dass ich das unterschreiben dieser vorgelegten Blätter nicht nachvollziehen kann. Es fehlt ja eh eine Menge an Angaben und kann somit keine Aufklärung, sondern nur bewusste Täuschung sein.

    Zudem, so gerne ich dir widersprechen würde. Ich kann es nicht. Zumal ich bereits mehrfach gelesen habe die Staatsanwaltschaft schalte sich nicht ein, weil der Betreffende die Unterlagen unterschrieben und damit die Risiken (wie auf den Beipackblättern zu Arzneimitteln) gekannt und anerkannt hat.

    _ Suche: "Nürnberger Kodex" der Freiwilligkeit wegen ..dieser von 1947 gilt nach wie vor..


    Heißt klar und deutlich- Er musste sich ja nicht impfen lassen. Es war seine Entscheidung, dass er trotz der erwähnten Risiken zugestimmt hat.

    ...Produkthaftungsgesetz, gilt nur, wenn der Hersteller seinen Sitz in Deutschland hat. Der Konzern Sitz außerhalb. der EU, kann Haftung ausschließen....


    So wie Millionen Deutsche tagtäglich irgendwelche Medikamente einwerfen, die manchmal einen 50cm langen Beipackzettel haben und sich diese nach dem Motto am Besten nichts lesen, sowieso alles übertrieben, mich trifft es schon nicht, dann einwerfen.

    Wir sind nicht in den USA. Ein Deutscher oder seine Angehörigen bekommen bei Schäden höchstens einen feuchten Händedruck, wenn es zu einer Verhandlung kommt.

    Da es bis auf das SG, nur Handelsgerichte gibt, muss man Acht geben ,da der Deutsche( nach Abstammung) im Rechtsverkehr als juristische Person auftritt.. wird einem eher ein Strick gedreht...da bleibt man Zuhause denn ein RechtS-Anwalt, hat mit Recht wie zu erkennen nichts zu tun..

    Vor Gericht sollte man nur ziehen wenn man was zu erwarten hat, wenn man einen Anspruch hat, (von jeder Seite eine Unterschrift, auf demselben Dokument nur original..das ist eine Urkunde.

    Da es immer um die Haftung geht..diese von denen in der Verwaltung keiner übernimmt.


    Milliardenabfindung gibt es in solchen Fällen nur in den USA. Aber das gilt dort dank der Politiker, die die Patientenrechte entfernt haben, auch nicht für Impfungen.

    das liegt wohl eher daran das Deutsch eine Sprache ist und keine Angehoerigkeit
    .. entstanden (der ethymologie zufolge 1933/34 entstand, durch Gleichschaltung .. was eine Ausbürgerung mit sich zog. Über das Abstammungsprinzip wurde Deutsch weitergegeben.

    rot/grün änderte das Gesetz rechtswidrig, 1999/2000 ..seither ist einbürgern n mehr möglich .wer wusste das schon !!


    Man muss also nicht verstehen, wie Millionen Menschen sich verhalten. Die sollten alle ein Schreiben mitbringen, auf dem der Impfarzt persönlich für alle Folgeschäden der Impfung haftet. ^^ Dann würde man schnell sehen, dass die meisten Ärzte das nicht unterschreiben und eher auf den Impfling verzichten würden.

    der normale Arzt , hat seit 2009 ein Vertrag mit der Pharma verpflichtet nur deren Medikamente zu verordnen. An jedem Medikament, das er verordneter, wird dieser prozentual beteiligt....

    ein hypokratischer Eid ist längst schon ad Acta, ..ersetzt in "mit Gesunden Patienten, kann er kein Geld verdienen"...X(:/:cursing::thumbdown:

    2 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Sache, Du bringst mich immer wieder zum Nachdenken. Ich denke, dass wir uns beim Nürnberger Kodex, der klar und deutlich ist, einig sind und in Sachen der deutschen Staatsangehörigkeit hast Du natürlich auch Recht, dass einiges etwas undurchschaubar ist und der Perso deutsche Staatsangehörigkeit nicht zwangsläufig beweist, dass man Deutscher ist. Wir sind ja auch immer noch besetzt.


    Dass es eine Änderung vom Arzt zu Unternehmer gab, ist auch nicht abzustreiten. Der Arzt als Pharmadealer. Aber nachdem die wenigstens Ärzte sich heute noch anders verhalten, sollte das jedem klar sein. Insbesondere demjenigen, der im Krankenhaus von den jungen Ärzten gesagt bekommt, sie befürworten alternative Maßnahmen, aber bitte kein Wort davon zum Chefarzt, der für die Einhaltung der schulmedizinischen Maßnahmen verantwortlich ist.


    Allerdings gibt es in den USA einfach andere Gesetze und ein ganz anderes Entschädigungsgesetz als bei uns, das es überhaupt erst ermöglicht, dass Menschen in den USA derart hohe Abfindungen bekommen.

    In Sachen Impfungen war es allerdings nach meiner Erinnerung so, dass die ganze amerikanische Impfindustrie aufgrund der hohen Entschädigungsleistungen praktisch vor dem aus stand und einer der Präsidenten dann leider das Entschädigungsgesetz dahingehend geändert hatte, das Impfungen davon ausgenommen wurden und hier nur noch das staatliche Entschädigungsgesetz greift. Das, wie man weiß abwehrt, was nur geht, auch wenn die Klage berechtigt war und oft erst nach Jahrzehntelangem Rechtsstreit von Erfolg gekrönt ist.

    Das ist der Grund, warum es nun so viele Impfungen in den USA gibt. Die Hersteller müssen schon lange keine Angst mehr haben, dass ihnen was passiert.


    Allerdings sehe ich schon einen Weg der berechtigten Klage. Denn nach dem, was mir bekannt ist, hat die Regierung Gentherapien in der Studienphase mit europäischen Notfallzulassungen (denn das sind die bedingten Zulassungen der EMA), von denen die Folgen nicht bekannt waren und diverse Bedenken im Voraus geäußert wurden, wie man bei der EMA ziemlich detailliert nachlesen kann, als normal zugelassene, gut verträgliche und gut geprüfte Impfungen verkauft. Das ist eine bewusste Verbrauchertäuschung und dagegen kann man klagen.


    Deshalb ist die Begründung der französischen Lebensversicherung, die den Tod eines Versicherungsnehmers als Selbstmord wertete und nicht zahlte, da Suizid nicht versichert war und der Versicherte wissentlich der freiwilligen Teilnahme an einer Studie mit bekannten und unbekannten Risiken zugestimmt und seinen möglichen Tod somit in Kauf genommen und selbst verursacht hat, in meinen Augen auch faktisch völlig richtig.


    Denn das ist es, was bei allem Druck passiert und weshalb Lauterbach die "Freiwilligkeit" selbst bei einer Impfpflicht immer wieder so betont.

    Wenn Du unterschrieben hast, stand dabei keiner hinter dir und hat dich mit der Waffe bedroht oder sogar zwangsgeimpft, sondern Du hast "freiwillig" entschieden dich dem Druck zu beugen und zu unterschreiben.^^ Wir leben offensichtlich schon jetzt in einer NWO.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Bevor ich die Seite mit den Vertragsbedingungen für mehrere Länder, die ich schon neulich gefunden hatte, jetzt wieder verschlampe, poste ich sie hier.

    : https://t.me/coronavirusrealinfo/2277

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

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