Elektronische Patientenakte (ePA)

    • Offizieller Beitrag

    Wie wir alle wissen, soll nach dem Willen der Bundesregierung für alle Bürger eine elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet werden und ein Leben lang gelten.

    Die Akte soll zukünftig Auskunft darüber geben, welche Medikamente Patienten nehmen, welche Vorerkrankungen vorliegen, wie die Blutwerte sind oder auch welche Untersuchungen im Vorfeld vorgenommen wurden. Die Überlegung, ob hier der Phantasie in Sachen weiterer Datenerhebung durch den politisch-pharma-digitalen-Komplex keine Grenzen gesetzt sind, überlasse ich jedem selbst.

    Die entsprechenden Daten werden laut der Gematik (gematik GmbH, Nationale Agentur für digitale Medizin) nicht wie sonst nach 10 Jahren gelöscht, sie sind für ein ganzes Leben gedacht.


    Nun macht Klabauterbach Druck: Mussten sich bisher die Patienten aktiv FÜR die ePA entscheiden (Opt-in), sollen alle gesetzlich Versicherten nun automatisch eine ePA bekommen, bis 2024 soll der Prozess dann abgeschlossen sein. Menschen, die diese ePA nicht wollen, MÜSSEN nun künftig aktiv per Opt-out (wörtlich etwa "nicht mitmachen") WIDERSPRECHEN. Und das sollte man schnellstmöglich tun, denn:


    Die elektronische Patientenakte markiert einen Paradigmenwechsel im Umgang mit privaten Daten: Endziel ist die digitale Gesellschaft!

    Gesetze legalisieren den Zugriff auf die Privatsphäre.



    Die gematik ist keine reine Privatgesellschaft, ihre Struktur entspricht viel eher dem, was sich die Mitglieder des Weltwirtschaftsforums (WEF) für unser aller Zukunft ausgedacht haben: Eine Public-Private-Partnership (PPP), also eine öffentlich-private Partnerschaft. Öffentlich-private Partnerschaften sind längerfristige Vereinbarungen zwischen einer Regierung und einem oder mehreren Privatunternehmen. Auch zahlreiche andere Stakeholder, also Vertreter verschiedener Interessen — auch Lobbyisten genannt —, können, wie im Falle der gematik, beteiligt sein.


    Bezeichnend ist, dass der gematik-Geschäftsführer Markus Leyck-Dieken nicht unbedingt die Interessen von Patienten im Sinne haben dürfte, was sich allein schon aus seiner Vita ergibt:

    • Leyck-Dieken ist zwar Mediziner, hat sich aber überwiegend als Manager in der Pharmabranche verdient gemacht: Er war als Medical Director Europe Central für das dänische Pharmaunternehmen Novo Nordisk tätig und errichtete für das kalifornische Biotech-Unternehmen Inter-Mune Inc. die erste Europa-Niederlassung. Für den israelischen Pharmakonzern Teva transformierte er als Vorsitzender der Geschäftsführung die Teva ratiopharm Gruppe erfolgreich zur digitalen Innovation. Außerdem war er globaler Leiter des Zukunftsprogramms Teva 2021 für die Digitale Patientenversorgung und hat für das japanischen Pharmaunternehmen Shionogi Europe eine Deutschland-Niederlassung aufgebaut. Leyck-Dieken gilt als IT-Spezialist.


    Aber nicht nur Berufsverbände des Gesundheitswesens sind im Spiel auf der Jagd nach Patientendaten, auch Hard- und Softwarehersteller sind wichtige Akteure. Einer davon ist beispielswesie der amerikanische IT-Riese IBM.

    Ein weiterer Akteur ist die Bertelsmann-Stiftung.

    Da auch einem Klabauterbach durchaus bewusst sein dürfte, dass sein Vorstoß datenschutzrechtlich problematisch ist, wurde mal eben, schwuppdiwupp, ein Rechtsgutachten durch die Stiftungen Münch und Bertelsmann in Auftrag gegeben. Die Gutachter kommen — was nicht anders zu erwarten war — zu dem Schluss, dass die Umstellung der ePA auf das Opt-out-Verfahren datenschutzrechtlich problemlos sei. Na klar. Genau wie die Studie der Bertelsmann-Stiftung, die den Abriss von 700 Krankenhäusern initiiert hatte. Außerdem, so die Studie damals, könnte so die Zahl der Krankenhausaufenthalte bis 2030 — das magische WEF-Datum für die vollendete Transformation — auf 14 Millionen pro Jahr gesenkt werden.

    Nebenbei - Bertelsmann ist, wen wundert´s, WEF-Mitgliedˍ. Alles andere wäre ja auch wirklich langweilig.


    Auch das digitale Krankenhaus steht in den Startlöchern, die Telematikinfrastruktur ist in vielen Bereichen schon weit fortgeschritten, lediglich die medizinischen Daten der Bürger fehlen noch. So hat man an der Universitätsmedizin Greifswald bereits 2018 mit dem digitalen Projektˍ KAS+ den Grundstein für das digitalisierte Krankenhaus der Zukunft gelegt.


    Und so weiter und so weiter.

    Lange Rede. kurzer Sinn - hier ein Musterschreiben für den Einspruch zur ePA an die Krankenkasse (es empfiehlt sich das Versenden durch Einwurfeinschreiben):


    Sehr geehrte Damen und Herren


    hiermit widerspreche ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte zu meiner Person.


    Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde und einen Eilantrag gegen Regelungen zur

    elektronischen Patientenakte abgewiesen. Als Begründung wurde genannt, dass die Akte für

    Patienten freiwillig sei.


    Daher weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich keine elektronische Patientenakte haben möchte.

    Zudem weise ich auf § 335 SBG V in der Fassung des PDSG hin:


    (3) Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff auf

    Daten in einer Anwendung nach § 334, Absatz 1, Satz 2 bewirkt oder verweigert haben.


    Die von der Bundesregierung vorgesehene Möglichkeit des Opt-out-Widerspruchs, nachdem die ePA

    angelegt wurde, findet in meinem Fall keine Anwendung, da die Akte nicht angelegt werden darf.


    Mit freundlichen Grüßen

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

    Und dieselben Leute, die glauben, sie könnten das Klima retten, indem sie die Sonne verdunkeln, wollen, dass wir Solarenergie nutzen!

    3 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Ich habe meiner Krankenkasse geschrieben, daß ich keine Daten gespeichert haben möchte. Wir haben auch eine nette Antwort bekommen, daß wir das nicht akzeptieren müssen. Wir müssen nur beim Arzt oder Zahnarzt sagen, daß nichts gespechert werden soll. Ich habe bei meinen (biologischen)Zahnartz das letzte Mal gesagt, daß ich nichts gespeichert haben möchte. Ich habe die Antwort bekommen, daß sie grundsätzlich nichts speichern :!:Heute war ich bei meinem antroposphischen Arzt, weil ich einen Hexenschuß hatte, für eine Spritze. Ich sagte dort, daß ich keine Daten gespeichert haben möchte, dort sind leider neue :!: Fachkräfte :!: und ich glaube die hatten nichts verstanden. Habe diesbezüglich keine Antwort erhalten.Muß morgen nochmal hin, werde nochmal nachfragen ^^ bzw. werde dann den Arzt fragen und nicht die "Helferinnen".

  • Soll das Widerspruchsschreiben nur an die Krankenkasse oder auch an alle behandelten Ärzte gehen?


    Das Kollektive Bewusstsein - die maßgebende Kraft, die die Qualität unseres gesellschaftlichen Lebens bestimmt.

    Unsere Gedanken, Gefühle, Emotionen, Überzeugungen etc. fließen in das Kollektive Bewusstsein ein.

    Die Außenwelt ist ein Spiegel von uns selbst. Wollen wir im Außen etwas verändern, fangen wir bei uns selbst an.


  • Das man bei jedem Arztbesuch (frei nach dem Motto- wer schreibt, der bleibt, sicherheitshalber am Besten mit einem schriftlichen formulierten Widerspruch den man gleich beim Arzt und der Sprechstundenhilfe gegen die zentrale elektronische Datenspeicherung abgibt, damit er nicht übersehen werden kann (oder sollte man besser noch seinen Widerspruch vom Arzt und der Sprechstundenhilfe unterschreiben lassen und zuhause abheften)) zusätzlich widersprechen soll, kann wohl nur ein schlechter Witz sein.

    Es nur zu sagen, hat ohne jede Nachweismöglichkeit, dass man beim Arzt widersprochen hatte, jedenfalls keinerlei rechtliche Bedeutung.


    Hatte bereits zuvor einiges gepostet, wie sie die Ärzte über mehrere Jahre hinweg unter Druck gesetzt und schikaniert haben, sich an dem System zu beteiligen. Denn die wollten das zum großen Teil ja auch nicht.

    Der Grundstein für die ePA wurde 2004 gelegt, als das GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft trat, das die Einführung einer "Telematik­infra­struktur" vorsah.

    Man hat auch von plötzlichen Prüfungen etc. gelesen, die bei Ärzten veranstaltet wurden, die nicht teilnehmen wollten.

    Eine der Nötigungen als Beispiel- Androhung der Kürzung des Honorars aus 2021:

    : https://proxy.metager.de/www.k…6f69d28d35f2fd7bce2dd1e89


    Ich bin ehrlich gesagt schon fast aus dem Frack geschossen, als mir mein Sohn vor einigen Monaten mit an den Haaren herbei gezogenen Argumenten erklären wollte, warum diese Erfassung sinnvoll sein soll. Ich glaube die jungen Leute haben in dieser Sache zum großen Teil Null-Plan und keinerlei Durchblick und lassen sich einfach alles verkaufen. <X So ist das, wenn man alles glaubt, und nichts selbst prüft.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    2 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei jedem Arzt oder gar bei jedem Arztbesuch so ein Widerspruch eingereicht werden könnte. Die Arztpraxen sind ohne hin schon überfordert.

    Ist die Krankenkasse in Bezug auf die Elektronische Patientenakte (ePA) DER Ansprechpartner?

    Wenn ja, müsste es doch ausreichend sein, an die Krankenkasse einmalig den Widerspruch einzureichen?


    Das Kollektive Bewusstsein - die maßgebende Kraft, die die Qualität unseres gesellschaftlichen Lebens bestimmt.

    Unsere Gedanken, Gefühle, Emotionen, Überzeugungen etc. fließen in das Kollektive Bewusstsein ein.

    Die Außenwelt ist ein Spiegel von uns selbst. Wollen wir im Außen etwas verändern, fangen wir bei uns selbst an.


  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Ich glaube nicht, dass sie weiter sind, denn durch die Plandemie hat es einen massiven Schub für das System gegeben. Teil dieses Systems sind ja auch eRezepte, eAU, usw.


    Wie sich aus dem vorher geposteten Link ganz unten stehend ergibt:

    Bitte denken Sie daran, bis Ende Juni die erforderliche Ausstattung für die elektronische Patientenakte (ePA) zu bestellen, damit Ihnen keine gesetzlichen Sanktionen drohen. Sie benötigen für den Zugriff auf die ePA folgende Komponenten:

    • das ePA-Upgrade Ihres TI-Konnektors
    • das ePA-Modul im Praxisverwaltungssystem (PVS)
    • und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)

    Der Gesetzgeber verlangt, dass Ärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, ab dem 1. Juli 2021 auf die elektronische Patientenakte (ePA) vorbereitet sein müssen (§ 341 Absatz 6 SGB V). Wer dazu nicht in der Lage ist, dem droht 1 Prozent weniger Honorar für alle vertragsärztlichen Tätigkeiten bzw. 2,5 Prozent ab dem 3. Quartal 2021. Mittlerweile hat das Bundes­gesundheits­ministerium (BMG) bestätigt, dass diese Sanktionierung nicht greift, wenn Vertragsärzte oder -psychotherapeuten die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten. Deshalb gilt es, schnellstmöglich verbindlich zu bestellen, um sich keine eigenen Versäumnisse nachsagen zu lassen.


    Das bedeutet klar, dass Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber gezwungen werden, sich entsprechend auszustatten. Da das Ganze schon seit 2004 läuft und die Gematik schon seit 2005 daran arbeitet, es auch ziemliche Unterdrucksetzungen von Ärzten gab, werden die meisten Ärzte das System mittlerweile längst haben.


    Habe da noch eine interessante Seite gefunden, die gut zeigt, dass das eine weitere Maßnahme unter dem Motto Willkommen in der schönen neuen Welt der Lobbyisten ist, gefunden.

    theplattform.net/de/kanal/rubikon/legalisierter-datenklau


    Das läuft doch eh alles unter ID2020, soweit ich erinnere.

    Die Schweizer hatten dazu eine Volksabstimmung und hatten dafür gestimmt, dass alle Daten in staatlicher Hand bleiben.


    Im Sinne von Medizin_Engel, auf in die Schweiz. :D

    2009 hatte ich tatsächlich mit mir gehadert, ob ich mich in der Schweiz bewerben und wir dort leben sollten. Denn dort war der Mutterkonzern der einzigen mir bekannten Firma, in der es nicht um rivalisierendes Verhalten unter Kollegen, sondern in internen Schulungen um das Miteinander arbeiten und sich gegenseitig unterstützen ging. Jetzt ist es dazu leider zu spät.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    3 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

    • Offizieller Beitrag

    Alles easy mit der ePA? Nö, meint Bettina Schön vom RBB in einem klaren Statement:


    https://t.me/sprachrohrdereifel/28547▹

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

    Und dieselben Leute, die glauben, sie könnten das Klima retten, indem sie die Sonne verdunkeln, wollen, dass wir Solarenergie nutzen!

    2 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Heute habe ich einen Brief von meiner Krankenkasse bekommen, dass ich die elektronische Patientenakte ab 15.1.25 nutzen kann.

    Dachte schon super, aber war anderweitig beschäftigt und bevor ich mich versah, lag er schon zerrissen in der Ablage Papierkorb. ^^

    Also wieder rausgeholt. Männer. :S Zum Glück nicht geschreddert.

    Im letzten Satz steht- Bitte bewahren sie diesen Brief sicher auf.


    Ich könnte entscheiden, ob ich die elektronische Patientenakte nutzen will und wer darauf zugreifen darf. Ich könnte sie auch jederzeit löschen.

    Wenn ich sie nicht automatisch bekommen will, kann ich bis 14.1.25 widersprechen.

    Zum Widerspruch gibt es einen Link, ein Passwort und einen QR-Code, den man nutzen könnte.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Anderseits heißt es, es gilt eine Widerspruchsfrist von 6 Wochen gegen die Einrichtung der Elektronischen PatientenAkte, nachdem die Krankenkasse entsprechende Informationen übermittelt hat. Der Bereitstellung muss bei der Krankenkasse aktiv widersprochen werden.

    Wenn der Widerspruch nach der 6-wöchigen Frist zur Erstanlage eingeht, werden die bereits angelegte ePA und die darin enthaltenen Daten nachträglich gelöscht.


    Das Kollektive Bewusstsein - die maßgebende Kraft, die die Qualität unseres gesellschaftlichen Lebens bestimmt.

    Unsere Gedanken, Gefühle, Emotionen, Überzeugungen etc. fließen in das Kollektive Bewusstsein ein.

    Die Außenwelt ist ein Spiegel von uns selbst. Wollen wir im Außen etwas verändern, fangen wir bei uns selbst an.


  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Anderseits heißt es, es gilt eine Widerspruchsfrist von 6 Wochen gegen die Einrichtung der Elektronischen PatientenAkte, nachdem die Krankenkasse entsprechende Informationen übermittelt hat. Der Bereitstellung muss bei der Krankenkasse aktiv widersprochen werden.

    Wenn der Widerspruch nach der 6-wöchigen Frist zur Erstanlage eingeht, werden die bereits angelegte ePA und die darin enthaltenen Daten nachträglich gelöscht.

    das geht doch alles nur mit einer Handy App.

    Jedenfalls liest sich das für mich so

    : https://www.dak.de/dak/ihr-anl…in-der-epa-einsehen_23994


    Aber ich habe echt kein Handy und geht doch auch Online zu Widersprechen. :/

    LG

    Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.

    Dort treffen wir uns.

    "(Rumi)"

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Hast Du denn einen Brief bekommen?

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Nein habe ich noch nicht und warte darauf.

    Habe allerdings gelesen, dass man schon jetzt Widerspruch einlegen kann.

    Welcher Text wäre denn von Vorteil und wir hatten hier schon mal einen als Kopie im Forum.

    Habe ich mir leider nicht abgespeichert und keine Ahnung wo ich den hier finden kann :/

    Hat den vielleicht jemand gespeichert? :)


    LG

    Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.

    Dort treffen wir uns.

    "(Rumi)"

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • „Bis Lauterbach an die Macht kam, waren unsere hochsensiblen, medizinischen Behandlungsdaten vor Zugriffen Fremder gut geschützt. Mit der Elektronischen Patientenakte wird sich dies nun ändern, da persönliche Nutzerdaten beispielsweise auch der Pharmaindustrie mitgeteilt werden können. Für mich ein Horrorszenario schlechthin.Meine Gesundheitsdaten gehen niemandem was an, geschweige jenen die daraus Geld verdienen wollen.

    Todesstoß für das Arztgeheimnis: AfD rät zum Widerspruch gegen elektronische Patientenakteˍ

    mit freundlichen Grüßen- Guenter

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • So wie ich das verstehe, gibt es eine Seite, die vielleicht noch nicht ganz fertig ist, die nennt sich: dak.de/epa-widerspruch.

    Ich kann nichts damit anfangen, dass dann da steht oder sie nutzen den QR-Code rechts ( auf dem Brief aufgedruckt).

    Ihre Angaben gelangen dann sicher über das Passwort xxxxx zu uns.


    Jedenfalls wird auf eine Seite verwiesen, auf der man widersprechen kann und man bekommt ein Passwort und einen QR-Code.

    Und wenn man es dann immer noch nicht schafft, zu widersprechen, kann man sicher auch noch rückfragen. Bei der DAK oder seinem Sohn.


    Ich denke jetzt schon, es könnte einfacher sei, wenn ich noch meine App auf dem Handy hätte.

    In der Zeit, als ich ständig meine Krankmeldung einreichen musste, habe ich die mit der App an die Krankenkasse geschickt.

    Fotografiert und ab damit. Hat super funktioniert. Keine Sorgen, dass ein Brief nicht ankommt.

    Habe ich aber gelöscht, als ich in Rente gekommen bin, weil ich dachte, dass ich sie nicht mehr brauche.


    Also Mal sehen.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • „Bis Lauterbach an die Macht kam, waren unsere hochsensiblen, medizinischen Behandlungsdaten vor Zugriffen Fremder gut geschützt. Mit der Elektronischen Patientenakte wird sich dies nun ändern, da persönliche Nutzerdaten beispielsweise auch der Pharmaindustrie mitgeteilt werden können. Für mich ein Horrorszenario schlechthin.Meine Gesundheitsdaten gehen niemandem was an, geschweige jenen die daraus Geld verdienen wollen.

    Denn das wäre jetzt umgesetzt worden, ganz egal, wie der aktuelle Gesundheitsminister heißt, weil es jetzt fertig ist.

    Die Einrichtung dieses Systems hat soweit ich erinnere weit mehr als 10 Jahre gedauert. Die Plandemie hat dabei geholfen, dass es fertig wird.

    Wir haben hier schon sehr viel darüber geschrieben, wie das über sehr viele Jahre hinweg geplant und mit sehr viel Zwang in den Arztpraxen umgesetzt wurde, die das nicht wollten und sich weigerten.


    Noch 2021 haben sie Ärzten die Zahlungen gekürzt, die sich nicht beteiligt haben. : RE: Elektronische Patientenakte (ePA)

    Aber da war es eben schon so weit fertig, dass sie das überhaupt konnten.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Aber ich habe echt kein Handy und geht doch auch Online zu Widersprechen.


    Alle Versicherten bekommen einen Brief, mit den Informationen zur elektronischen Patientenakte, darin die Internetadresse und das persönliche Passwort, dort müsste man widersprechen können. Der Brief muss wohl in den nächsten paar Monaten kommen.

    Ansonsten müsste man die Krankenkasse kontaktieren....


    Allerdings ist da sehr genau seinen Wunsch zu formulieren, weil es offensichtlich neben der Möglichkeit der Bereitstellung der ePA zu widersprechen auch andere Optionen gibt, die sich dann wohl auf eine angelegte ePA beziehen, darunter:


    gegen den Zugriff einer Praxis auf die ePA,

    gegen die Bereitstellung der Medikationsliste,

    gegen das Einstellen von Dokumenten in einer Behandlungssituation,

    gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten,

    gegen die Nutzung der ePA-Daten zu Forschungszwecken

    ...


    Hier sind einige Infos:

    : https://www.kbv.de/html/epa.php


    Das Kollektive Bewusstsein - die maßgebende Kraft, die die Qualität unseres gesellschaftlichen Lebens bestimmt.

    Unsere Gedanken, Gefühle, Emotionen, Überzeugungen etc. fließen in das Kollektive Bewusstsein ein.

    Die Außenwelt ist ein Spiegel von uns selbst. Wollen wir im Außen etwas verändern, fangen wir bei uns selbst an.


    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Bei der TKK geht das ganz einfach über einen Link, der im Brief steht. Habe auch erst am Freitag widersprochen.

    ganz einfach Torcer hört sich für mich zu einfach an und ist bestimmt irgendwo ein Fallstrick :cursing:

    Denen müssen die Paragrafen um die Ohren fliegen damit, die auch wissen, wie Ernst wir es meinen .

    Ich gehe nochmal in meiner Datei suchen und habe das Schreiben vielleicht doch abgespeichert :/


    LG

    Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.

    Dort treffen wir uns.

    "(Rumi)"

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber