Elektronische Patientenakte (ePA)

  • Schade habe ich das wahrscheinlich doch gelöscht, aber was anderes gefunden, welches man schon schicken kann, bevor die Akte angelegt wird.

    Und das kriegt meine Krankenkasse morgen schon mal Online, mit einer Lesebestätigung.


    Musterschreiben - frühzeitiger Widerspruch gegen die ePA (vor tatsächlichem Einsatz):

    Betr.: Versichertennummer xxx


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zum jetzigen Zeitpunkt ist die ePA gemäß § 341 Abs. 1 SGB V eine versicherten geführte elektronische Akte, die den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzung ist für die Versicherten freiwillig.


    Hiermit widerspreche ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte von meiner Person. Eine eventuell bereits angelegte elektronische Patientenakte bitte ich zu löschen.

    Zudem weise ich auf § 335 SGB V in der Fassung des PDSG hin:

    (3) Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 bewirkt oder verweigert haben.


    Die von der Bundesregierung vorgesehene Möglichkeit des Opt-out/Widerspruchs, nachdem die ePA angelegt wurde, findet in meinem Fall keine Anwendung, da die Akte nicht angelegt werden darf.


    PS:

    Persönliche abschließende Zeilen, eine Art „Androhung“ das ich mit allen Mitteln dagegen vorgehen werde, wenn meine Daten dann doch „erstmal in die ePA wandern“ um dann den Widerspruch anzunehmen… 8)


    Mit freundlichen Grüßen

    XX

    Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.

    Dort treffen wir uns.

    "(Rumi)"

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Bis Lauterbach an die Macht kam, waren unsere hochsensiblen, medizinischen Behandlungsdaten vor Zugriffen Fremder gut geschütz

    Hahaha. Da kann ich nur lachen.

    Ich habe bereits 1994 Besuch von netten Versicgerungsvertretern bekommen, die mir unbedingt eine Versicherung für meinen Sohn angedeihen lassen wollten, damit er 8000 DM bekommt, wenn er 18 geworden ist. Das war 1 Tag nachdem ich mit ihm nach der Geburt aus dem Krankenhaus wieder zu Hause war. Der Typ hatte sich noch als Sozialarbeiter vorgestellt, und wollte mir helfen, Kindergeldantrag und weitere bürokratischen Formularien auszufüllen.

    Im Postkasten hatte ich auch alle Nase lang Werbung von Alete, Penaten, und so weiter und so fort.


    Nach 3 Jahren kam heraus, daß eine Krankenschwester in der Frauenklinik einen kleinen Nebenverdienst mit Adressen und Geschichten von Patienten eröffnet hatte.


    Und heute? Seit es Smartphones gibt, sind die auch so smart und hören jedes Gespräch mit, worauf due dann in sozialen Netzwerken, und auf Amazon und Co, direkt auf dich zugeschnittene Werbung erhältst.

    Wenn sich also 2 Leute mit so einem Ding in der Tasche über ihre Wehwechens unterhalten, wird am nächsten Tag die passende Lösung angeboten.


    Es braucht gar kein Klabauterbachgesetz mehr, die Leute machen es freiwillig schon länger mit.


    Und ein Widerspruch wird die Krankenkassenbefehlsempfänger genauso jucken, wie die Eiche, wenn sich die Sau an ihr kratzt.

    Hinterher kann es ja heißen "wir waren zu überlastet mit der Bearbeitung, die KI funktioniert nicht so, wir uns das vorgestellt haben, und da sind eben ausversehen millionen Patientendaten an die Pharmaindustrie weiter geschickt worden. Ups. Schwamm drüber."

    "Egoismus ist nicht, wenn ich so lebe wie ich es wünsche, sondern wenn ich von Anderen verlange so zu leben wie ich es wünsche" Oscar Wilde

  • Die von der Bundesregierung vorgesehene Möglichkeit des Opt-out-Widerspruchs, nachdem die ePA


    angelegt wurde, findet in meinem Fall keine Anwendung, da die Akte nicht angelegt werden darf.

    Was bedeutet das im Klartext? Ich verdrehe das so, dass die ePA von niemandem außer mir angelegt werden darf. Wozu also die Umstände?

    Ist Genetikveränderer Karl Laberbach in der Nähe? Sein Motto: Genmodulierung nützt niemandem, schützt niemanden, also wird geg(ä)ent. Heissa, Xund samma!


    Ich, Karl Laberbach habe gelabert!


    Carlito

    Wer sich vom mainstream treiben lässt, wird schließlich ins Meer gespült und endet im Ozean des Vergessens.

  • Was soll das bringen - außer Ärger für dich.

    meinst das gibt Ärger?

    Die kratzt das doch auch nicht, wie Nelli schon schrieb. :evil:

    Ich glaube eh wir werden hier ganz schön verarscht und der Widerspruch ist Hinhaltetaktik, damit das Volk einfach die Klappe hält.

    Können wir doch alles eh nicht mehr kontrollieren und dieser Zeitgeist ist nicht mehr aufzuhalten


    Das E-Rezept gehört ja auch schon dazu und hätte man verweigern sollen.

    Vielleicht sollte man sich einen Schamanen suchen?

    Ich glaube wir haben hier in der Stadt einen echten Indianer, der blind ist und Patienten behandelt gegen einen kleinen Obolus :)

    Habe von dem schon viel Gutes gehört, mit seinen Heilkräften und werde meine Fühler mal ausrichten


    LG

    Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.

    Dort treffen wir uns.

    "(Rumi)"

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • ganz einfach Torcer hört sich für mich zu einfach an und ist bestimmt irgendwo ein Fallstrick :cursing:

    Denen müssen die Paragrafen um die Ohren fliegen damit, die auch wissen, wie Ernst wir es meinen .

    Ich gehe nochmal in meiner Datei suchen und habe das Schreiben vielleicht doch abgespeichert :/


    LG

    Bestätigung kannste dir ebenfalls runterladen PDF ca. 50 kb!

  • Ala allererstes ist der Sinn einer elektronischen Patientenakte zu hinterfragen.Der Patient wird deswegen weder gesünder noch einen anderen Vorteil. Der Patient wird selbst zum Rontgenbild. Trotz vieler Versprechungen werden seine Daten für unzählige einsehbar- entsprechend dann auswertbar. Besonders die Pharmalobby sieht hir ungeahnte Möglichkeiten für ihren Geschäftsbereich um schnell und einfach Patienten geziehlt unter ihre Kontrolle zu bringen. Es ist ein leichtes auf Grund von Diagnosen und Symptom- kombinationen Systemanalysen zusammen zu stellen . Lebenslauf und Lebenswandel daraus resultieren und Schlüsse zu ziehen.

    DEn Krankenkassen geht das Geld aus. Nicht nur das die breite Masse der Bevölkerung zunehmend kränker wird greift die Politik zunehmend in die FInanzgebahrung der KK. ein und bedient sich ungeniert an deren Geld. Die Corona-Hysterie hat Milliarden gekostet und wird es weiter tun. ZUwanderer lassen ihre Familienangehörige anreisen und sich kostenlos behandeln. Queere Transpersonen auf Kosten der Allgemeinheit ihre geschlechtlichen Ideen umoperieren und unzählige Ihre FRessuchtfolgen behandeln. Langfristig ist eine Reform unweigerlich


    Gesundheitssystem steht vor dem Kollaps. Krankenkassen können Kosten nicht mehr stemmen. Warum Sie über private Zusatzversicherungen nachdenken solltenˍ


    mit freundlichen GRüßen- Guenter

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  • Wenn man das einfach laufen lässt, sind wir im Endeffekt wohl wieder bei DDR-Verhältnissen, denn wie ich letztens irgendwo gelesen hatte, konnte jeder Arzt in der DDR auf die komplette Krankengeschichte des DDR-Bürgers zugreifen.

    Mich würde nicht wundern, wenn die Patientendaten dort gegen Geld auch schon an die Pharma verkauft worden wären.


    Allerdings nun wesentlich besser detailliert, wenn der Patient die Vorauswahl treffen kann, ob überhaupt jemand Einblick in den Verlauf der Krankengeschichte haben darf.

    Eine große Menge an Menschen, z.B. in Altenheimen oder die schon älter sind und/oder eh nichts mit dem PC am Hut haben, werden sowieso nicht darauf zurückgreifen und es einfach laufen lassen.

    Andere werden sogar begeistert sein, wenn Pharma für Forschungszwecke darauf zugreifen kann, auch wenn sie schon seit Jahrzehnten wissen, wie schädlich ihre Medikamente sind. Wieder so eine Täuschung für Menschen, die einfach nicht wissen, was Sache ist.

    Denke, dass sie in erster Linie auf diese Gruppen setzen könnten.


    Natürlich, wie bei jedem PC-System, können diese Daten auch ganz zufällig wegen Programmfehlern mit allen Details an die Öffentlichkeit kommen oder von geübten Hackern abgegriffen werden.


    Mein Argument für den Widerspruch ist, dass sie Jahrzehnte Zeit hatten ein sinnvolles System einzurichten, was sie trotz besserem Wissen nicht getan haben.

    Und meine eigene Geschichte.

    Erst ca. 1 Jahr nachdem mich ein Arzt für innere Krankheiten am alten Wohnort von der Colitis geheilt hatte, so lange bin ich immer zu ihm und auch meinem dortigen FA gefahren, war ich das erste Mal bei einem Arzt in Frankfurt, da ich erkältet war und 1 Krankmeldung brauchte.

    Ich war noch jung und dachte, ich brauche einen neuen Hausarzt am Wohnort.

    Dem habe ich dann eine kurze Zusammenfassung meiner Krankengeschichte gegeben, da ich dachte mein Hausarzt sollte über mich Bescheid wissen.

    Das war ein großer Fehler. ^^

    Denn obwohl ich ganz klar nur wegen meiner Erkältung bei ihm war, hatte ich nachher auch ein Medikament gegen Colitis verschrieben bekommen.

    Ich hab das gefährliche Medikament, das auch selbst Colitis auslösen konnte, nicht genommen. Aber ich hab es natürlich geholt, sonst würde ich heute nicht wissen, dass ein beidseitig eng bedruckter halber Meter Nebenwirkungen auf dem Beipackzettel stand.


    Mit zu viel Wissen kann ein Arzt, der nicht richtig zuhört oder das Falsche denkt, auch falsche Schlüsse ziehen.

    Deshalb für mich nicht.


    Auch wenn es bei denen sinnvoll sein kann, die sich unkritisch von zu vielen Ärzten viel zu viele Medikamente verschreiben lassen, dass ein Arzt oder Ärzte generell einen Überblick haben sollten. Denn es ist ein altbekanntes Problem, dass es auch Menschen gibt, die sich völlig sinnbefreit von verschiedenen Ärzten viele verschiedene Medikamente verschreiben lassen und einnehmen. Da gab es schon Fälle mit bis zu 30 Medikamenten. Es wird für manche auch gut sein, wenn es eine Kontrolle über ein derart schädliches Verhalten gibt und jemand die Medikamente begrenzt.


    Doch wenn Du schreibst, das nicht Versicherte behandelt würden, dann ist das heute schon lange nicht mehr so einfach wie früher möglich.

    Dabei fällt mir ein, dass es früher Gesetzesänderungen bei uns geben musste, weil viele sich hier von ihrem Arzt Medikamente haben verschreiben lassen, um sie dann mit den regelmäßigen Päckchen für DDR-Verwandte in den Osten zu schicken.

    Ich finde es lustig, dass Du das überhaupt erwähnst, da die Bürger das deutsche Gesundheitssystem über viele Jahre in großem Stil für den Osten missbraucht hatten, der mit unserem Gesundheitssystem damals rein gar nichts zu tun hatte. ^^

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Heute habe ich auch Post bekommen von meiner Krankenkasse und habe Widerspruch eingereicht.


    Dann habe ich die Krankenkasse angerufen und gefragt, ob ein Arzt verweigern kann, den Patienten zu behandeln, der keine E-Card hat.

    Mir haben sie erzählt, das darf der Arzt nicht und hätte diesbezüglich halt mehr Papierkram an der Backe.

    Und man braucht sich diesbezüglich auch nicht zu rechtfertigen..

    LG

    Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.

    Dort treffen wir uns.

    "(Rumi)"

  • Wer noch immer keinen Widerspruch gegen die ePA eingereicht hat kann sich hier bedienen:

    Widerspruch gegen die ePA leicht gemacht

    10. 11. 2024 | Ein Bündnis von Organisationen aus den Bereichen Gesundheit und Datenschutz bietet einen Widerspruchsgenerator an, mit dem man einfach und rechtssicher bei seiner jeweiligen Krankenkasse der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) widersprechen kann. Datensparsamer ist ein Musterschreiben, das IG Med zum Download anbietet. Widerspruch ist empfehlenswert, denn Ihre Gesundheitsdaten sind hochsensibel. Kommen sie in falsche Hände, können sie noch Ihren Nachkommen schaden. Dass sie im Internet und in den Händen des Staates und der beauftragten IT-Konzerne auf Jahrzehnte hinaus sicher sind, und dass für Forschungszwecke weitergegebene Daten nicht zu Ihnen rückverfolgbar sind, ist weder zu garantieren noch zu erwarten.


    : https://norberthaering.de/news…n-die-epa-leicht-gemacht/


    mit freundlichen GRüßen- Guenter

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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Einrich­tung der elektronischen Patientenakte (ePA) widersprechen


    Techniker Krankenkasse (TK):

    : https://www.tk.de/service/form…/epaoptout/ePAOptOut.form


    AOK: (ganz nach unten scrollen)

    : https://www.aok.de/pk/versiche…kte-epa-opt-out-erklaert/


    Barmer: (pdf zum Ausdruck)

    : https://www.barmer.de/resource…iderspruch-13112-data.pdf


    Das Kollektive Bewusstsein - die maßgebende Kraft, die die Qualität unseres gesellschaftlichen Lebens bestimmt.

    Unsere Gedanken, Gefühle, Emotionen, Überzeugungen etc. fließen in das Kollektive Bewusstsein ein.

    Die Außenwelt ist ein Spiegel von uns selbst. Wollen wir im Außen etwas verändern, fangen wir bei uns selbst an.


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  • Der österreichische E-Impfpass, von dem man sich nicht abmelden kann-das Gegenstück zum deutschen Epa - landet vor dem Ö-Verfassungsgericht.

    Im e--Impfpass sollen Gesundheitsdaten der Bürger gespeichert werden – und zwar ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Das widerspricht der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und greift tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Besonders bedenklich: Die Speicherung dieser sensiblen Daten soll bis zu 30 Jahre über den Tod hinaus erfolgen – ein Szenario, das an Überwachungssysteme erinnert, wie wir sie eher in autoritären Staaten wie China erwarten

    "Je mehr ein Staat Gesetze erläßt um so Korrupter ist er"


    eImpfpass landet vor Verfassungsgerichtshofˍ


    mit freundlichen Grüßen- Guenter

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  • Schon im Juni gab es einen Beschluss der KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung), in dem die Verschiebung gefordert wurde..: https://www.kzbv.de/neustart-d…start-werden.1262.de.html


    In 11/24 dann ein weiterer Beschluss:

    Die VV der KZBV lehnt die Einführung der in § 342 Abs. 1 S. 2 SGB V gesetzlich festgeschriebenen „ePA für alle“ zum 15.01.2025 ab und fordert den Gesetzgeber auf, die Frist zur Einführung solange auszusetzen, bis die „ePA für alle“ sowohl technisch als auch praxistauglich nutzbar ist.

    : https://www.kzbv.de/digig-fris…uehrung-der.1888.de.html#


    Am gleichen Tag wurden die horrenden Strafen für Praxen abgelehnt, die ihrer Verpflichtung nicht ausreichend nachkommen.
    Beschluss

    Die VV der KZBV lehnt die in § 386 Abs. 2 SGB V i.V.m. § 397 Abs. 2a Nr. 5 SGB V festgelegte bußgeldbewehrte Sanktionierung von Praxen für den interoperablen Austausch entschieden ab und fordert den Gesetzgeber zur Nachbesserung der im GDAG geplanten Begleitregelung nach § 386a SGB V-E auf.


    Begründung

    Gemäß § 386 SGB V wurde mit dem Gesetz zur beschleunigten Digitalisierung im Gesundheitswesen (DiGiG) vom Verordnungsgeber eine weitreichende, zudem bußgeldbewehrte Pflicht nach § 397 Abs. 2a Nr. 5 SGB V in Höhe von bis zu 300.000 € verfügt, wenn Praxen die Gesundheitsdaten des Versicherten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgesehenen Weise oder nicht rechtzeitig den Versicherten im interoperablen Format übermitteln.

    Der Gesetzgeber hat nunmehr im GDAG eine Begleitregelung in § 386a SGB V-E definiert, die es den Praxen erleichtern soll, diese Pflicht zu erfüllen. Danach besteht nunmehr die Verpflichtung nach § 386a Abs. 1 und Abs. 2 SGB V-E für Anbieter und Hersteller, die Daten im interoperablen Format bereitzustellen und nach Abs. 3 sollen die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen die Praxen bei der Umsetzung unterstützen.
    Allerdings verkennt der Gesetzgeber auch hier, dass die Sanktionierung nach wie vor existiert und darüber hinaus falsch adressiert ist, denn die Praxis kann nicht beeinflussen, ob ein PVS-Hersteller die Interoperabilitätspflicht fristgerecht erfüllt oder nicht.
    Des Weiteren stellt die Herausgabe der Daten für die Praxen nach wie vor einen organisatorischen und somit bürokratischen Mehraufwand dar, weil die Daten nur in unstrukturierter Form vorliegen.
    : https://www.kzbv.de/digig-able…eldbewehrten.1890.de.html


    Heute gab es laut meinen Mann eine Meldung in den Nachrichten, dass die Einführung der ePA bis auf Weiteres verschoben wurde.


    Die KI schreibt:

    Laut einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an den Herstellerverband räumt das BMG ein, dass der ursprünglich angekündigte Starttermin für den bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle, der 15. Februar 2025, nicht mehr gehalten werden kann. Ein zeitlicher Verzug in der Entwicklungs-Roadmap wird angegeben.

    Konsequenzen: Die genauen Auswirkungen des Verzugs auf den Rollout der ePA sind noch nicht bekannt. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Modellregionen, in denen der Testlauf stattfinden sollte, weiterhin als Pilotprojekte dienen und die Einführung der ePA in anderen Regionen möglicherweise verzögert wird.


    1. Pilotphase in zwei Modellregionen: Die ePA wird zunächst in zwei ausgewählten Modellregionen (Hamburg und Franken) im Praxisbetrieb getestet. Dies ermöglicht die Erprobung von Prozessen, der Umgang mit Daten und der Interaktion zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen.
    2. Intensive Begleitung: Die Teilnehmer an der Pilotphase werden intensiv begleitet, um Erfahrungen und Bedürfnisse zu sammeln und Verbesserungsvorschläge zu generieren.
    3. Evaluierung und Analyse: Die Ergebnisse der Pilotphase werden ausgewertet und analysiert, um Stärken und Schwächen der ePA zu identifizieren und Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln.
    4. Korrekturen und Anpassungen: Basierend auf den Ergebnissen der Pilotphase werden Korrekturen und Anpassungen an der ePA vorgenommen, um Fehler zu korrigieren und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.
    5. Schulungen und Informationsangebote: Im Herbst 2024 werden die Versicherten und die Ärzteschaft auf die ePA vorbereitet, um sicherzustellen, dass sie die neuen Prozesse und Funktionen verständlich finden und einsetzen können.
    6. Crossmediale Aufklärungskampagne: Zum Jahresende 2024 ist eine umfassende Aufklärungskampagne geplant, um die Bevölkerung über die ePA und ihre Vorteile aufzuklären.
    7. Bundesweiter Rollout: Nach Abschluss der Pilotphase und Korrekturen wird die ePA bundesweit für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein, wenn sie nicht aktiv widersprochen haben.

    Es dürfte also noch einiges an Werbung kommen und die Widerspruchsphase verlängert sich.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.