Schade habe ich das wahrscheinlich doch gelöscht, aber was anderes gefunden, welches man schon schicken kann, bevor die Akte angelegt wird.
Und das kriegt meine Krankenkasse morgen schon mal Online, mit einer Lesebestätigung.
Musterschreiben - frühzeitiger Widerspruch gegen die ePA (vor tatsächlichem Einsatz):
Betr.: Versichertennummer xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum jetzigen Zeitpunkt ist die ePA gemäß § 341 Abs. 1 SGB V eine versicherten geführte elektronische Akte, die den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzung ist für die Versicherten freiwillig.
Hiermit widerspreche ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte von meiner Person. Eine eventuell bereits angelegte elektronische Patientenakte bitte ich zu löschen.
Zudem weise ich auf § 335 SGB V in der Fassung des PDSG hin:
(3) Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 bewirkt oder verweigert haben.
Die von der Bundesregierung vorgesehene Möglichkeit des Opt-out/Widerspruchs, nachdem die ePA angelegt wurde, findet in meinem Fall keine Anwendung, da die Akte nicht angelegt werden darf.
PS:
Persönliche abschließende Zeilen, eine Art „Androhung“ das ich mit allen Mitteln dagegen vorgehen werde, wenn meine Daten dann doch „erstmal in die ePA wandern“ um dann den Widerspruch anzunehmen…
Mit freundlichen Grüßen
XX