Sind Nahrungsergänzungsmittel steuerlich absetzbar?

  • Ich ärgere mich ja schon lange über meinen monatlichen Zwangsbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. X/

    Eben wieder im Rahmen meiner Steuererklärung - 120 Euronen jeden Monat!!


    Meine tolle Krankenkasse zahlt auch keinen Heilpraktiker.

    Schulmediziener lösen bei mir mittlerweile eine sehr hohe Agression aus ;) .

    Jetzt habe ich gelesen, dass vom Arzt oder Heilpraktiker verordnete Heilmittel steuerlich absetzbar sind. Kennt sich da jemand hier im Forum aus :?:


    Ich nehme aktuell u.a. Alpha-Liponsäure und L-Carnitin, hilft ganz gut, aber kostet auch für ca. 1 Monat 50 Tacken.


    Lieben Dank vorab :*

    Glaube nichts, hinterfrage alles, denke selbst.

    LG

    Sascha <3

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

    • Offizieller Beitrag

    Soweit ich das kenne ein klares nein. Sie gehören ja zu den Lebensmitteln und diese sind ja auch nicht absetzbar.


    Ich vermute aber, dass du teure Inlandsprodukte kaufst. Ich kaufe das Meiste direkt in den USA über BPM-Lux (Luxemburg). Da gelten die EU-Einfuhrbestimmungen von Luxemburg und nicht die restriktiven von Deutschland.


    Für Alpha-Liponsäure 180 Kapseln zu 600 mg▹ˍ zahle ich z.Z. 33 €. R-Alpha-Liponsäure ist natürlich etwas teurer. In Deutschland unterliegt Liponsäure der Apothekenpflicht.


    Für L-Carnitinˍ habe ich einen preisgünstigen Lieferanten gefunden.

  • Mit der Frage habe ich mich auch mal beschäftigt.

    Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist die Verordnung des Arzneimittels durch den behandelten Arzt.

    Da die Nahrungsergänzungsmittel offiziell allerdings keine pharmakologische Wirkung haben dürfen und folglich nicht als Arzneimittel gelten und nicht verscheibungspflichtig sind scheitert es an der Verordnung als Arzneimittel an sich. Somit sehe ich für steuerliche Absetzbarkeit wenig Erfolg.


    P:S. Bei meiner Recherche fand ich tatsächlich ein Pharma-Produkt mit PZN Apotheken-Nummer, welches Alpha-Liponsäure enthält, doch die Hülle und Fülle darin enthaltenen gesundheitsbedenklichen Zusatzstoffen (Talkum, Titan dioxid, Silicium dioxid hochdispers, Povidon K25, Magnesium stearat, Macrogol 6000, Chinolingelb) machen das ganze zunichte, ich würde so ein Produkt nicht mal kostenlos einnehmen wollen:



    Das Kollektive Bewusstsein - die maßgebende Kraft, die die Qualität unseres gesellschaftlichen Lebens bestimmt.

    Unsere Gedanken, Gefühle, Emotionen, Überzeugungen etc. fließen in das Kollektive Bewusstsein ein.

    Die Außenwelt ist ein Spiegel von uns selbst. Wollen wir im Außen etwas verändern, fangen wir bei uns selbst an.


  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Meine Krankenkasse hat mir mal gesagt, sie würden die homöopathischen Mittel zahlen, wenn ich ein Privatrezept vorlegen würde.

    Wenn man keine Krankenkasse hat, die homöopathische und alternative Behandlungen bezahlt, dann ist es wahrscheinlich ziemlich unsinnig für die Verordnung eines homöopathischen Mittels, dass man sich sowieso regelmäßig holt, zum Heilpraktiker oder Arzt zu gehen oder für Aminosäuren zum Orthomolekularmediziner. Denn deren Behandlung muss man dann ja selbst bezahlen.

    Es gibt auch einige Ärzte, die Homöopathie verschreiben. Die einzige Ärztin, von der ich hier in der Gegend weiß, behandelt aber nicht wie früher unsere Hausärztin generell nur auf Krankenkasse (könnte auch solche Allgemeinmediziner geben die sich auf Orthomolekularmedizin ausgerichtet haben), sondern rechnet alle homöopathischen Behandlungen gesondert ab.

    Als Erstes müsste man wohl den passenden Arzt finden und dann vielleicht auch die Krankenkasse wechseln.

    Habe meinen Mann auch schon gefragt, ob er wegen den Regenaplexen nicht besser zu einem Arzt oder Heilpraktiker gehen will. Oder Mal mit seinem Arzt sprechen wolle. Will er aber nicht. Zumal sein Badearzt von der Krankenkasse finanziell bestraft wurde, weil er mehr verschrieben hatte, als er durfte.


    Wenn eine erfolgreiche alternative Behandlung durchgeführt wurde, die nicht gezahlt wird, z.B. mit Bioresonanz, dann kann man vor Gericht auf Kostenerstattung klagen.


    Aber wenn mein Mann in 2018 nach ärztlicher Untersuchung und Beurteilung einen für die Schulmedizin irreversiblen Schaden bescheinigt bekam, den wir auf eigene Verantwortung mit Regenaplexen beseitigt haben, dann kann ich mir nur schlecht vorstellen, dass es in dem Fall Klagemöglichkeiten gibt. Der finanzielle Schaden wäre zudem die Mühe nicht wirklich wert.

    Anders wäre es, wenn mein Mann die Ärztin wegen Fehlbehandlung und nachfolgender Körperverletzung damals angezeigt hätte, von der er die falschen Medikamente verschrieben bekam, und er wäre zu einem Anwalt, um Klage einzureichen, da er tatsächlich sehr viele Schmerzen und körperlich behindernde Folgen/Schäden durch die Behandlung erlitten hatte. Das wollte er aber nicht.


    Auch bei seltenen Erkrankungen kann man sich die Kostenerstattung erstreiten.

    : https://proxy.metager.de/www.a…9d2e8ab6140001bf524cb5940


    Ansonsten sieht es so aus:

    Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei einem nachgewiesenen, akuten Vitaminmangel in der Regel nur die Kosten für den Ausgleich mit zugelassenen Medikamenten. Nahrungsergänzungsmittel der Orthomolekularen Medizin werden von gesetzlichen Krankenversicherungen dagegen nicht übernommen. Notwendige Kosten für Behandlungen der Orthomolekularen Medizin, die vom Heilpraktiker erbracht wurden, übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht.


    Wenn eine Zusatzversicherung für Naturheilverfahren abgeschlossen wurde, übernimmt diese die Behandlungen der Orthomolekularen Medizin in der tariflich vereinbarten Höhe.

    Eine Zusatzversicherung für Naturheilverfahren übernimmt nach Maßgabe auch die Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung.

    Viele Leistungen der Orthomolekularen Medizin sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die vom gesetzlich Versicherten selbst gezahlt werden.

    Bei Privatversicherten werden die Kosten für die Nährstofftherapie in der Regel je nach vereinbartem Tarif erstattet.

    In Fällen, in denen die orthomolekulare Heilbehandlung nachweislich wirksam und medizinisch notwendig ist und es keine wirksame schulmedizinische Behandlung gibt, können Krankenkassen verpflichtet sein, die angefallenen Kosten zu übernehmen.

    2018 wurde eine Private Krankenversicherung gerichtlich dazu verurteilt, bei einer multiplen Chemikalien-Empfindlichkeit (MCS) die Behandlungskosten, Laborkosten und Kosten für die Medikamente nach der Orthomolekularen Methode zu übernehmen, weil diese sich als einzige wirksame Behandlungsform erweisen hat. Siehe Link zum Urteil davor.


    In unserem rein auf die Schulmedizin ausgerichteten System hat man im Prinzip wenig Chancen auf alternative Heilmethoden ohne zusätzliches Geld in die Hand nehmen zu müssen.

    Und bei den Vitaminen und Mineralstoffen sieht es eh so aus, dass sich der Mensch entsprechend gesund ernähren soll, während sie gleichzeitig das meiste Essen mit Pestiziden, Tierfutter und Zusatzstoffen vergiften und für eine Abnahme an Nährstoffen in den Produkten sorgen.


    Aber wenn wir gesund sind, kann doch keiner was an uns verdienen. Das will doch wirklich keiner. 8)

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • "Bei diabetischen Nervenschäden" kann (konnte?) der Hausarzt einen Zuschuss zur Ernährung verordnen, das waren vor ungefähr 10 Jahren etwa 25 Euro im Monat.

    Dabei ging es nicht um Nahrungsergänzungsmittel.

    Der Betreffende war Diabetiker.


    Ein Fall für die Rechercheabteilung des Forums.


    Carlito

    Wer sich vom mainstream treiben lässt, wird schließlich ins Meer gespült und endet im Ozean des Vergessens.

  • Hallo, ein klares Nein. Denn ich hatte es versucht, als ich im Jahre meines Magenproblems insgesamt über 1000 € für alles mögliche habe ausgeben. Ich bin seit ewiger Zeit im Lohnsteuerhilfeverein und da wurde gleich gesagt, da sei leider nichts absetzbar.

    Anders bei Heilpraktikerbesuchen. Da muss man Rechnungen vorlegen.

  • bei mir wurde es anerkannt durch ein Privatrezep vom Arzt und den Stempel der Apotheke.

    Vielleicht wird es anders gehandelt vom Finanzamt und dem Bundesland

    Grüßle

    Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.

    Dort treffen wir uns.

    "(Rumi)"

  • Anders bei Heilpraktikerbesuchen. Da muss man Rechnungen vorlegen.

    Wobei die Heilpraktiker-Rechnungen nicht ausreichend sein können, da das Finanzamt im ungüstisten Fall ein amtsärztliches Gutachten verlangen kann.

    Zitat

    Das Finanzamt hat es zu Recht abgelehnt, die Aufwendungen, die der Klägerin von der Naturheilpraxis … in Rechnung gestellt worden sind, als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dabei geht es zutreffend davon aus, dass das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für Behandlungskosten im Bereich der alternativen Medizin nur dann nachgewiesen ist, wenn die medizinische Indikation solcher Behandlungsmaßnahmen durch ein amtsärztliches Gutachten bestätigt wird.

    Quelle: https://openjur.de/u/713340.html



    bei mir wurde es anerkannt durch ein Privatrezep vom Arzt und den Stempel der Apotheke.

    Interessant. Stand auf dem Rezept ein Nahrungsergänzungsmittel drauf?


    Das Kollektive Bewusstsein - die maßgebende Kraft, die die Qualität unseres gesellschaftlichen Lebens bestimmt.

    Unsere Gedanken, Gefühle, Emotionen, Überzeugungen etc. fließen in das Kollektive Bewusstsein ein.

    Die Außenwelt ist ein Spiegel von uns selbst. Wollen wir im Außen etwas verändern, fangen wir bei uns selbst an.


  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Ich danke euch allen für die Antworten und Tips <3 .


    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, steht in der Anleitung zur Steuererklärung folgendes "vom Arzt/Heilpraktiker verordnete Heil-und Arzneimittel...".

    Naja, dann nerv ich mal in den nächsten Tagen den Sachbearbeiter im Finanzamt :D .

    Wenn die das so umständlich schreiben, sind sie selbst schuld.

    Werd dann berichten 8o .

    Glaube nichts, hinterfrage alles, denke selbst.

    LG

    Sascha <3

  • bei mir wurde es anerkannt durch ein Privatrezep vom Arzt und den Stempel der Apotheke.

    Vielleicht wird es anders gehandelt vom Finanzamt und dem Bundesland

    Grüßle

    Das glaube ich dir Lebenskraft. Wegen dem Privatrezept.

    Ansonsten bin ich jetzt im gleichen Bundesland wie du, es geht auch hier nicht. Außer ich habe von einer HP eine Bescheinigung über die Ausgaben einer Behandlung. Bin ja hier jetzt bei einer HP.


    Grüßle

  • Vielleicht liegt es an der HP Bezeichnung?

    Ich habe einen Arzt der ausgerichtet ist zusätzlich auf Naturheilkunde zu praktizieren.

    Dann lasse ich mir von der Apotheke ausdrucken was ich im Jahr dort bekommen habe und bezahlen musste

    Vielleicht habe ich einen netten Beamten vom Finanzamt der ein Auge zu drückt?

    Oder es liegt wirklich am Arzt , der so praktiziert?

    Grüßle

    Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.

    Dort treffen wir uns.

    "(Rumi)"

  • Da hast Du sicherlich Recht, Lebenskraft.

    Es wird anders gewertet, wenn ein Arzt, der Teil des schulmedizinischen Systems ist, etwas verordnet.


    Während meiner Recherchen sind mir auch einige Ärzte begegnet, die heute als Heilpraktiker arbeiten.

    Wobei ich mich bei dem ganzen Betrug im medizinischen System und den vielen Manipulation in vielerlei Beziehung schon immer gefragt habe, wie ist es überhaupt möglich, dass sich ein Mensch einerseits als Arzt angeblich in den Dienst der Menschheit stellt und andererseits in den Dienst der Schulmedizin=Leitlinien+Pharma. Aber irgendwie scheint es zu gehen, dass sich viele dem System komplett unterwerfen und andere trotz allem sehr alternativ arbeiten können.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber