Umgehung der Impfpflicht für Schulanfänger

  • Hallo Rene,


    als ein Dich sehr schätzender Newsletter - Leser, möchte ich mich heute direkt mit einer Bitte an Dich wenden.


    Mein Enkel ist heuer Schulanfäger. Er wurde auf Wunsch seiner Eltern bisher nicht geimpft.


    Für die Schuleinschreibung ist ein Impfnachweis - Dreifachimpfung - hier in Bayern Pflicht.


    Welche Möglichkeit gibt es für seine Eltern um dies abzuwenden?




    Vielen herzlichen Dank für Deinen Rat


    Peter & Monika Sappl

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Hallo Peter, vielleicht wäre die Fragestellung besser für die ÄFI geeignet.

    Habe gerade heute einen neuen Newsletter von ihnen bekommen.

    Themen unter anderem.

    Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) e. V.: Tetanus-Fachbeitrag jetzt mit Tabellen zu Inhaltsstoffen und Nebenwirkungenˍ


    Sie haben auch eine ganze Kollektion an Beiträgen zur neuen Masernimpfpflicht.

    Denn eigentlich geht es nur um Masern, aber Deutschland bietet keinen Einzelimpfstoff Masern an.

    Den Einzelimpfstoff soll es z.B. noch in der Schweiz geben.

    Ich weiß, dass man früher auch den Titer feststellen lassen konnte und wenn der vorhanden war, konnte man die Impfung umgehen.

    Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) e. V.: Suche (individuelle-impfentscheidung.de)ˍ


    Vielleicht gibt es auch hier irgendwo weiterführende Informationen: https://impfen-nein-danke.de/masern

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Danke an "Die Mama" für die Antwort und auch für den ÄFI Link.Hier steht:

    Wir fordern den Erhalt einer freien, individuellen und verantwortungsvollen Impfentscheidung nach differenzierter, umfassender und ergebnisoffener Beratung für alle Menschen, gleich welcher Herkunft oder Nationalität und gleich, aus welchem Grund sie sich in Deutschland aufhalten.

    Ich suche keine Impfentscheidung! Unser Ziel ist keine Impfung!

    Das ist unsere individuelle Entscheidung.

    D.h.: Die ÄFI hilft hier also nicht weiter.


    Peter Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Andreas,

    vielleicht hilft dir eine Impfbescheinigung weiter. Die unterschreibt garantiert kein Impfarzt, weil sie die Risiken der Impferei kennen.

    Ich habe drei Varianten dazu:

    Impfbescheinigung 1ˍ

    Impfbescheinigung 2ˍ

    Impfbescheinigung 3ˍ

    Liebe Grüße

    Bernd

  • Erstmal ist zu eruieren, ob objektive Gründe im Sinne von Gegenanzeigen / medizinischen Kontraindikationen vorliegen. Dazu ist ein fähiger ganzheitlich denkender Arzt vor Ort und ggf. ein fähiger Fachanwalt für Medizinrecht notwendig.


    Bei Überempfindlichkeit gegen bestimmte Impfstoffbestandteile sollte die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) ganz offiziell nicht verabreicht werden.

    Der behandelnde Arzt sollte im persönlichen Kontakt abwegen, ob eine Impfung indiziert ist, wenn die Abwehrschwäche aufgrund von Krankheit oder angeboren ist. Übrigens sind die Kontraindikationen auf den Beipackzetteln/Fachinformationen für die Ärzte der Impfstoffe zu finden.


    Im Zweifelsfalls sollte man im Interesse der Gesundheit des Kindes auf Nummer sicher gehen, dass keine Überempfindlichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffs vorliegen. Hier kann die Überprüfung einer Überempfindlichkeit gegen einzelne Inhaltsstoffe von einem Facharzt in Wege geleitet werden.

    Der Basophilenaktivierungstest (BAT) kann direkt auf eine Impfstoffprobe durchgeführt werden, wenn ein Verdacht auf eine allergische Sofort-Reaktion (Typ-I-Allergie) besteht oder wenn eine Typ-I-Allergie bereits vorliegt. (Eine Soforttyp-Allergie kann durch Hühner-Ei, Neomycin, Gelatine, Latex ... ausgelöst werden).

    Für Reaktionen des späten Typs (Typ-IV) würde der Lymphozytentransformationstest (LTT) angewendet werden. Hier wäre die Testung auf die enthaltenen Zusatzstoffe möglich.(z.B. Formaldehyd, Aluminium, Antibiotika... ).


    Allerdings ist zu beachten, dass der LTT als auch der BAT lediglich bestehende Sensibilisierung anzeigen können und die Entwicklung der Allergien in Zukunft nicht ausschließen kann.


    Das Kollektive Bewusstsein - die maßgebende Kraft, die die Qualität unseres gesellschaftlichen Lebens bestimmt.

    Unsere Gedanken, Gefühle, Emotionen, Überzeugungen etc. fließen in das Kollektive Bewusstsein ein.

    Die Außenwelt ist ein Spiegel von uns selbst. Wollen wir im Außen etwas verändern, fangen wir bei uns selbst an.


  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Impfen ist rein rechtlich Körperverletzung. Schon klar.

    Die ÄFI setzt sich mit allen Mitteln für eine individuelle Impfentscheidung ein. Individuelle Impfentscheidung heißt, wer will, der kann, aber wer nicht will, der nicht muss. Sie haben in diesem Rahmen auch schon mehrfach geklagt.


    Ich hatte viele Seiten zum Thema verlinkt, die ich eigentlich nicht vorhatte alle für dich durchzusehen. ^^

    Ich bin 67 und habe keine Enkel. Für mich besteht keine Notwendigkeit das ständig zu verfolgen.


    Ich lese jedenfalls, der letzte Einzelimpfstoff Masern in Europa könnte bereits vom Markt sein und man bemüht sich ihn wieder zu bekommen.

    70% der Eltern hatten sich bei den Ärzten der ÄFI für den Einzelimpfstoff entschieden.

    : https://individuelle-impfentsc…t-laenger-verfuegbar.html


    Und weiter:

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat kürzlich eine Zwangsgeldandrohung im Zuge der Aufforderung der Nachweisvorlage eines ausreichenden Masernschutzes bei summarischer Prüfung für rechtswidrig erachtet (Beschluss vom 21.09.2023 – 20 CS 23.1432).


    Unserem beratenden Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Jan Matthias Hesse (Stuttgart) liegt der Beschluss im Wortlaut vor. Wir haben ihn um eine Einschätzung gebeten: Was sagt der Beschluss aus? Welche Folgerungen sind aus dem Beschluss zu ziehen?


    Der Beschluss ist in einem Eilverfahren ergangen. Es handelt sich somit noch nicht um eine abschließende Entscheidung, sondern um eine vorläufige Entscheidung nach summarischer Prüfung. Die Entscheidung in der Hauptsache steht also noch aus. Dennoch ist der Ausgang einer solchen Entscheidung im sog. vorläufigen Rechtschutz natürlich ein wichtiges Indiz. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird das Hauptsacheverfahren zu demselben Ergebnis führen.


    Der Bayerische VGH verweist einerseits darauf, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 21.07.2022 (1 BvR 469/20 u. a.) die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen des § 20 Abs. 8ff IfSG nicht durchgreifend in Frage gestellt habe.


    Das Gericht weist dann aber zurecht auch auf die Unterschiede der Regelungen zum Masernschutz im Kita-Bereich und im Schulbereich hin.


    Das Gewicht des Eingriffs in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit wird nach dem Beschluss des BVerfG zum Kita-Bereich dadurch abgemildert, dass die Nachweispflicht die Freiwilligkeit der Impfentscheidung der Eltern als solche nicht aufhebe und diesen damit die Ausübung der Gesundheitssorge für ihre Kinder im Grundsatz belasse. Die Nachweispflicht ordne keine mit Zwang durchsetzbare Impfpflicht an. Vielmehr verbleibe den Eltern im Ergebnis ein relevanter Freiheitsraum, indem Eltern auf eine Schutzimpfung ihres Kindes verzichten können und das Kind anderweitig betreuen.


    Hier macht der Bayerische VGH aber zurecht einen wesentlichen Unterschied zur Masernimpfpflicht im Schulkontext mit Blick auf die bestehende Schulpflicht fest (Hervorhebung durch den Verfasser):

    „Hier muss allerdings berücksichtigt werden, dass es sich im vorliegenden Fall um einen eingeforderten Masernimpfnachweis eines schulpflichtigen Kindes handelt, welches der Nachweispflicht regelmäßig nicht ausweichen kann.

    Nachdem der Gesetzgeber mit der Einführung der Nachweispflicht bei Masern ausdrücklich keine Impfpflicht begründen wollte (vgl. Bundestagsdrucksache 19/13452 S. 27), ist diese Intention im Rahmen der Durchsetzung der Nachweispflicht zu berücksichtigen. Die Anwendung von Verwaltungszwang in Form von Zwangsgeld dürfe daher bei schulpflichtigen Kindern nicht zu einer faktischen Impfpflicht führen.“


    Diese Aussage und Klarstellung ist erfreulich.

    Allerdings erklärt der Bayerische VGH die Anwendung von Zwangsmitteln im Zuge des Masernschutzgesetzes dann nicht per se für unzulässig. Im konkreten Fall rügt er letztlich (nur) folgenden Punkt (Hervorhebung durch den Verfasser):

    „Die (…) Zwangsgeldandrohung stellt sich bei summarischer Prüfung jedoch als rechtswidrig dar, weil die Antragsgegnerin ihr Entschließungsermessen nicht ausgeübt hat. (…)

    Im vorliegenden Fall ging die Antragsgegnerin ausweislich der Begründung des Bescheids dagegen von einer gebundenen Entscheidung aus und hat damit ihr Entschließungsermessen nicht ausgeübt. Auch im Hinblick auf das Auswahlermessen ist die Begründung des Bescheids floskelhaft. Die Zwangsgeldandrohung in Ziffer 3 des Bescheids ist somit aller Voraussicht nach rechtswidrig, weshalb insoweit die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen war.“

    (Zur Erklärung: "Entschließungsermessen" bedeutet ein Ermessen der Behörde, ob sie tätig wird. "Auswahlermessen" bedeutet ein Ermessen, wie die Behörde tätig wird. Im konkreten Fall: Die Behörde muss sich bewusst sein, dass sie Ermessensfreiheit hat, ob sie tätig wird und ein Zwangsgeld verhängt oder nicht. Wenn die Behörde im Glauben ist, sie sei zur Verhängung eines Zwangsgeldes verpflichtet, dann verletzt sie ihr Entschließungsermessen. Im vorliegenden Fall war die Behörde offenbar davon ausgegangen, dass sie ein Zwangsgeld verhängen müsse (sog. "gebundene Entscheidung"). Deshalb war die Entscheidung ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig.)

    Der Bayerische VGH erklärt somit zwar einerseits, dass Verwaltungszwang in Form von Zwangsgeldern bei schulpflichtigen Kindern nicht dergestalt ausgeübt werden darf, dass dies zu einer faktischen Impfpflicht führe. Auf der anderen Seite legt sich der Bayerische VGH aber auch nicht dahingehend fest, dass jegliche Androhung und Anwendung von Zwangsmitteln in diesem Bereich per se unzulässig seien.

    Wo die Grenze zum unzulässigen Druck verläuft, lässt der Bayerische VGH somit weiter offen.

    Immerhin eröffnet und bestärkt der Bayerische VGH mit dieser Entscheidung Argumentationsmöglichkeiten in diese Richtung.

    Offen lässt der Bayerische VGH die Frage, ob eine medizinische Kontraindikation auch aus psychiatrischen Gründen denkbar ist. Das schließt er jedenfalls erfreulicherweise nicht von vornherein aus.

    Fazit:

    Die Gerichtsentscheidung geht in die richtige Richtung. Sie thematisiert die problematische Grenze zu einer faktischen Impfpflicht bei Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern zur Durchsetzung der Anordnung zur Nachweisvorlage, die faktisch häufig nur durch Impfung erfüllt werden kann.

    Allerdings zieht das Gericht keine klare Grenze und erklärt die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern nicht per se für unzulässig.

    Im konkreten Fall rügt das Gericht im Ergebnis nur ein fehlendes Entschließungsermessen der Behörde, also das Fehlen von Erwägungen dazu, warum sie eine Zwangsgeldandrohung für geboten hielt, obwohl sie dazu nicht verpflichtet wäre.

    Erfreulich ist, dass das Gericht zumindest die Möglichkeit einer medizinischen Kontraindikation auch aus psychiatrischen Gründen in Erwägung zieht und nicht von vornherein ausschließt.

    : https://individuelle-impfentsc…hlendem-masernschutz.html


    Bundestagsdrucksache 19/13452: https://dserver.bundestag.de/btd/19/134/1913452.pdf


    Zudem steht alles hier mit verlinkten Unterlagen, was man wissen muss.: https://individuelle-impfentsc…uf-haeufige-fragen-1.html


    Die ÄFI bietet über ihre Mitglieder/Ärzte vor Ort auch eine ausführliche Impfberatung an.

    : https://individuelle-impfentscheidung.de/impfberatung.html

    Ich suche keine Impfentscheidung! Unser Ziel ist keine Impfung!

    Mir scheint, es ist nach der gesetzlichen Lage nicht dadurch möglich, dass man einfach nichts tut und sich nicht informiert. <X


    Sofern Renè da was Genaueres weiß, wird er sich ja vielleicht am Wochenende melden.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Andreas,

    vielleicht hilft dir eine Impfbescheinigung weiter. Die unterschreibt garantiert kein Impfarzt, weil sie die Risiken der Impferei kennen.

    Ich habe drei Varianten dazu:

    Bernd, diese Bescheinigungen kenne ich ebenfalls, finde sie vom Grundsatz her auch gut, bleibt allerdings die Frage, ob und inwieweit sie hilfreich sind. Wenn der Arzt das nicht unterschreiben möchte, wird er auch nicht impfen, bringt das Kind in der Schule dann aber auch nicht weiter. Also Schulausschluss für das Kind? Funktioniert nicht, in Deutschland gibt es die Schulpflicht. Alternative? Der Schulleiter meldet sich beim Vormundschaftsamt, es wird ein Amtsarzt bestellt, dieser erhält die vorübergehende Vormundschaft über das Kind, impft es, anschließend geht die Vormundschaft wieder auf die Eltern über.



    Ich weiß, dass man früher auch den Titer feststellen lassen konnte und wenn der vorhanden war, konnte man die Impfung umgehen.

    Ja, das konnte man tatsächlich, aber Achtung: So etwas (also Antikörpertiter = Antikörpertest) macht heute kein Labor mehr, es wird seit Jahren keine Titerbestimmung mehr durchgeführt.


    Nachtrag, bzw. Richtigstellung am 30.06.24, 21.24 Uhr zum AK-Test:

    Nach Einwand von Cimiko habe ich im Netz ein wenig recherchiert. Danach gibt es tatsächlich noch Labore, die bei Masern (und anderen Erkrankungen) mit dem AK-Titer arbeiten. Daher ist es umso wichtiger, sich den Laborbericht geben, bzw. zeigen zu lassen. Gründe dafür habe ich weiter unten aufgeführt.


    Statt dessen gibt es heute den sogenannten Antikörper-Index und das ist leider etwas völlig anderes. Fatal dabei ist, dass der Wert dieses AK-Index von den meisten Ärzten falsch interpretiert wird, da sie den Unterscheid zwischen AK-Test und AK-Index nicht kennen und - schwupps, ist der Wert zu niedrig und das Kind hat keinen wirksamen Antikörperschutz. Sagt der Arzt.


    Dazu mal als Beispiel die Hepatitis B-Impfung :

    Früher war ein Hep. B Titer von 1:2048 ein "guter" Titer, bei dem man von Impfschutz ausgegangen ist. (Bei einem Titer spricht man immer im Verhältnis, also 1 zu .....)


    Das misst aber heute wie schon erwähnt keiner mehr, stattdessen wird der Antikörper-Index bestimmt. Und das Ergebnis lautet dann zum Beispiel 677 IU/ml. Das ist ein sehr hohes Ergebnis (in Titer ausgedrückt mehr als 1:4096).

    Was macht aber der "clevere" Dr. aus dem Index von 677?

    Genau, der denkt nun, der Patient habe einen Titer von 1:677, was er wiederum für zu niedrig hält, eine Hepatitis-Impfung muss also her.

    Aber - AK-Titer (-Test) mit AK-Index zu vergleichen ist wie ein Vergleich Äpfel mit Steinen (Äpfel mit Birnen wäre noch zu ähnlich)


    Und es wird noch etwas schwieriger, leider. Denn:

    Ob der Index mit 50 oder erst mit 500 IU/ml ausreichend ist, ist absolut vom Test, dem Messgerät und der dazugehörigen Kalibration abhängig!

    Beispiel: Fa. Abbott's Masern AK Test ist nicht mit dem der Fa. ROCHE vergleichbar. Dafür geben die Hersteller eigene Referenzbereiche an. Soll heißen: Es kommt darauf an, wie der jeweilige Test geeicht ist.

    Lasst Euch demnach IMMER den Laborbefund zeigen.

    Da steht i.d.R neben dem Messwert auch, ab wann der Index hoch, also ausreichend ist. Dazu wieder ein Beispiel:


    Messwert: 47

    Referenzbereich:

    1-20 Wahrscheinlich unzureichend Immunisiert.

    20-40 Immunisierung wahrscheinlich.

    >40 Immunisierung sehr wahrscheinlich


    Das kann nun aber bei einem anderen Hersteller ganz anders aussehen.

    Wenn der Arzt dann aber die 47 zum Titer umwandelt, also daraus 1:47 macht ist komplett Feierabend.


    Mein Tipp: Lasst Euch den Befund zeigen! Wenn der AK Wert eine Einheit wie zum Beispiel IU/ml (internationale Units per ml) hat und der Arzt von Titer spricht, weist ihn darauf hin, dass das nicht der Titer ist. Zur Not soll er einen Laborarzt anrufen und sich den Unterschied zwischen AK-Index und AK-Titer erklären lassen. (Kein Arzt lässt sich nämlich von einem Nicht-Arzt, sprich Patienten etwas sagen)


    Trotz allem - es ist nach wie vor ein Vabanquespiel, es gibt leider nach wie vor keine hundertprozentige Hilfestellung bei der Frage nach Umgehung der Masernimpfung bei Kita und Schule. Und es bleibt nach wie vor eine Frage nach dem Arzt des Vertrauens. Abraten kann man allerdings dringend davon, dem Arzt gegenüber als eingefleischter Impfskeptiker oder Impfgegner aufzutreten, von einer Impfdiskussion ist per se abzuraten, erst recht in einer Arztpraxis.


    Eine Möglichkeit wäre auf einen bekannten Impfschaden innerhalb der Familie oder des Freundeskreises hinzuweisen mit der daraus resultierenden Angst, Ähnliches bei seinem Kind erleben zu müssen.

    Eine andere Möglichkeit wäre eine Impfung mittels Impfnososde und anschließender Bestimmung des AK-Index.

    Die einfachste Möglichkeit ist allerdings belegen zu können, dass das Kind früher schon mal an Masern erkrankt ist, dies wäre dann sicherlich das beste Argument gegen eine Impfung.

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

    Und dieselben Leute, die glauben, sie könnten das Klima retten, indem sie die Sonne verdunkeln, wollen, dass wir Solarenergie nutzen!

  • So etwas (also Antikörpertiter = Antikörpertest) macht heute kein Labor mehr, es wird seit Jahren keine Titerbestimmung mehr durchgeführt.

    Wo hast du das denn her? Da muss ich dir leider widersprechen, weil es schlichtweg falsch ist. Selbstverständlich werden noch Titerbestimmungen durchgeführt.

  • Ich kann nur sagen, ich habe noch kurz hier reingeschaut: https://individuelle-impfentsc…ulen_Stand_26.05.2023.pdf

    und da steht schwarz auf weiß:

    Es dürfen nur Kinder aufgenommen und betreut werden, die entweder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine ärztliche Bescheinigung über die Immunität gegen Masern (auf Basis eines Titernachweises oder über das Durchmachen der Masern) oder eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen einer medizinischen Kontraindikation nachweisen.


    Gleiches gilt im Übrigen für die Mitarbeiter von Schulen und Kitas.

    Dem Gesundheitsamt ist immer Meldung zu machen. Daher wird Nichtstun und Abwarten u.U. auch nicht weiterbringen.


    Aktuelle Berichte zeigen, dass die Verfolgungspraxis je nach Bundesland sehr unterschiedlich ist. Während in den süddeutschen Bundesländern Bußgelder gegenüber Eltern von Euro 200,- bis 300,- bekannt geworden sind, gibt es im Bundesland Berlin sogar Fälle kumulativer Verhängung von Bußgeldern und Zwangsgeldern von Euro 1.000,- und Euro 1.250,- je Kind. Was ist Verfolgungsverjährung?


    Das bayrische Urteil ist aber jünger als die pdf.


    Die ÄFI rät von Online erstellten Bescheinigungen ab, da die nur Arger machen. Sie haben auch einen Beitrag zu den damit verbundenen Fallstricken geschrieben.


    Hier interessant ist in jedem Fall die in Sachsen von Bayern abweichende Stellungnahme:

    Wer keinen Nachweis über die Einhaltung der Masernimpfpflicht vorlegt, darf in den betroffenen Einrichtungen nicht betreut werden. Ausgenommen sind Personen, die einer gesetzlichen Schul- und Unterbringungspflicht unterliegen. Die Leitung der jeweiligen Einrichtung muss bei fehlender Impfung unverzüglich das Gesundheitsamt informieren. Wird ein Nachweis nicht innerhalb einer vom Gesundheitsamt auferlegten Frist erbracht, kann ein Bußgeld von 2.500 EUR der säumigen Person oder dessen Sorgeberechtigten auferlegt werden. Das Bußgeld kann jedes Schuljahr erneut durch das Gesundheitsamt ausgesprochen werden.

    : https://www.gesunde.sachsen.de/masern-4656.html

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Vielleicht ist es auch interessant zu wissen, dass es 2019 zwei Gutachten gab, die sich aus verschiedenen Gründen gegen eine Impfpflicht ausgesprochen hatten.


    Gemeinsam mit dem Verein "Initiative freie Impfentscheidung e.V.", haben wir ein weiteres Gutachten zum geplanten "Masernschutzgesetz" erstellen lassen, diesmal aus medizinisch-epidemiologischer Perspektive. Der renommierte Infektionsepidemiologe und ehemalige Berater der Bundesregierung, Prof. Dr. Alexander Kekulé (Universität Halle), bestätigt hier nachdrücklich die Einschätzung der Nationalen Verifizierungskommission Masern (NAVKO am Robert Koch-Institut RKI): Die Impfquoten der Masernimpfung in Deutschland sind ausreichend.


    Kekulé widerspricht damit – wie auch die NAVKO – der Einschätzung des Bundesgesundheitsministers, dass die zu niedrigen Impfquoten im Kindesalter verantwortlich dafür seien, dass Deutschland den angestrebten Status der Masernelimination nicht erreiche: dies läge - so das Gutachten - vielmehr vor allem an der in Deutschland zu schlechten so genannten Surveillance (also der Erfassung und Nachverfolgung auftretender Masernfälle).


    Als weiteren Grund nennt Kekulé – wieder in Übereinstimmung mit Veröffentlichungen des RKI – die zunehmende Mobilität in Europa, die Deutschland als klassisches Zielland für Tourismus und (auch beruflich motivierte) Migration besonders beträfe. Kekulé fordert - wie auch die WHO - hier gezielte Impfprogramme für Risikogruppen anstelle von Zwangsmaßnahmen für die Gesamtbevölkerung. Vom geplanten Impfzwang erwartet der Epidemiologe eine Verbesserung der Immunität gegen Masern bei deutlich weniger als 1000 Menschen pro Jahr in Deutschland.


    Der Verein "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V." sieht sich durch diese Expertise erneut bestätigt in seiner Position einer Ablehnung der mit dem so genannten "Masernschutzgesetz" geplanten Zwangsmaßnahmen – sie sind, dies wird in Kekulés Gutachten noch einmal auf wissenschaftlich hohem Niveau belegt, unnötig, nicht zielführend und aufgrund der fehlenden Verhältnismäßigkeit (auf die auch Kekulé ausdrücklich hinweist) verfassungswidrig. Das Gutachten wurde dem Gesundheitsausschuss des Bundestages rechtzeitig zur Anhörung zum Gesetzentwurf am 23.10.2019 zugeleitet.

    Eine Kurzversion können Sie über einen Mausklick auf das oben ganz links eingestellte Foto herunterladen.

    : https://individuelle-impfentsc…-dr-alexander-kekule.html


    Auf einer Pressekonferenz im Rahmen unseres großen Berliner Events am 12.10.2019 im "Kosmos" hat der Verein das verfassungsrechtliche Gutachten vorgestellt, das Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, in unserem Auftrag erarbeitet hat.


    Das Gutachten kommt unzweideutig zu dem Ergebnis, dass der vorliegende Gesetzentwurf aus den verschiedensten Gründen klar gegen zentrale Grundrechte unserer Verfassung verstößt.

    Je nach gewünschter Eindringtiefe (und verfügbarer Lesezeit) stellen wir dieses Gutachten hier öffentlich zu Verfügung:

    • als Langfassung (Mausklick auf das erste Foto)
    • als Kurzfassung auf zwei Seiten (Mausklick auf das zweite Foto)
    • als Übersicht auf einer Seite (Mausklick auf das letzte Foto). Diese Übersicht hat Anfang Dezember eine Überarbeitung erfahren und trägt deshalb das aktualisierte Datum 5.12.2019.

    : https://individuelle-impfentsc…ephan-rixen-bayreuth.html


    Hat ja leider nichts genutzt. <X


    Zudem gibt es ständig neue Fachbeiträge. So hat die ÄFI in 7/23 in ihrem Fachbeitrag geschrieben:

    Der Informationsbedarf zum Thema Masern ist hoch, nicht zuletzt aufgrund des Masernschutzgesetzes. Die darin formulierte Impf- und Nachweispflicht treibt viele Eltern und Beschäftigte in Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen um. Daher haben die ÄFI ihren Impf-Fachbeitrag zum Thema Masern nun aktualisiert.

    Nachdem der Verein zuletzt bereits sein ausführliches FAQ zum Masernschutzgesetz grundlegend überarbeitet hatte, wurde nun der Masern-Fachbeitrag auf den neuesten wissenschaftlichen Stand gebracht.


    Darin enthalten sind jetzt mögliche Nebenwirkungen der verschiedenen Masern-Impfstoffe, darunter auch Impf-Masern. Ebenso wirft der Beitrag einen Blick auf die widersprüchliche Studienlage und die mitunter mangelhafte Studienqualität zu möglichen Folgen der MMR-Kombinationsimpfstoffe.


    Auch das sekundäre Impfversagen ist ein Thema. Demnach können zweimalig Maserngeimpfte anfangs geschützt sein, mit der Zeit aber aufgrund nachlassender Antikörperspiegel wieder Masern bekommen. Von einem früher angenommenen lebenslangen Schutz nach Impfung könne demnach nicht mehr gesprochen werden, gibt selbst die WHO zu bedenken.

    Außerdem steht die endemische Transmission der Masern in Deutschland infrage: Das RKI räumt inzwischen ein, dass durch die Häufigkeit der Neuerkrankungen formal das Kriterium der Masernelimination 2023 erreicht sein könnte.


    Die aktuelle Seite mit den diversen Fachbeiträgen Impfungen und auch zu Masern mit weiteren Information und Bitten an die Eltern am Besten über diese Seite : https://individuelle-impfentscheidung.de/impfungen.html mit Weiterleitung zu den diversen Impfungen über die Button oder die Auflistung in der Fußzeile.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Das Urteil aus Bayern ist schon mal hilfreich, man könnte das Kind an der Schule einschreiben lassen und dann abwarten, was passiert, und je nachdem, wie die Behörden handeln, entsprechend reagieren. Neben den Argumenten aus der Begründung des Bayerischen VGH-es ist auch das Argument wichtig, dass es keinen Einzelimpfstoff gegen Masern gibt, sondern nur Kombinationsimpfstoffe Masern-Mumps-Röteln, kurz MMR, das führt das Gesetz zur Masernimpfpflicht ad absurdum. Wenn kein Masernimpfstoff da, dann keine Masernimpfung möglich. Außerdem ist es wissenschaftlich gar nicht nachgewiesen, dass die Masernimpfung wirklich einen solchen Nutzen hat, dass eine Impfpflicht damit begründet werden darf. Also ich würde das Kind einschulen lassen und abwarten, was passiert.

  • Wie ich das ganze sehe wird es am Ende auf eine Erpressung hinaus gehen.

    Täglich Kokoswasser trinken hilft die Blutfettwerte senken, reinigt auch noch Blut und Nieren, und hilft dir beim Gelenke schmieren. ( Eigenzitat )

    • Offizieller Beitrag

    So etwas (also Antikörpertiter = Antikörpertest) macht heute kein Labor mehr, es wird seit Jahren keine Titerbestimmung mehr durchgeführt.

    Statt dessen gibt es heute den sogenannten Antikörper-Index

    Wo hast du das denn her? Da muss ich dir leider widersprechen, weil es schlichtweg falsch ist. Selbstverständlich werden noch Titerbestimmungen durchgeführt.

    Ja, stimmt. Es werden auch nach wie vor PCR-Tests gemacht und die sind in vielen Bereichen absolut sinnvoll. Soweit ich aber weiß, wird für die Höhe der Antikörperanzahl nach Impfungen heute der Antikörper-Index bestimmt. Und dies weiß ich von jemandem, der in einem entsprechenden Labor arbeitet.

    Letztlich ist es aber auch egal, ob diese oder jene Bestimmung angewandt wird. Wichtig ist das Ergebnis und dass man als Betroffene den Laborbefund sieht.

    Zudem war es ja nur eine von etlichen Hilfestellungen hier im Forum zur Frage von Peter Andreas. In diesem Falle gilt eben nicht, dass viele Köche den Brei verderben. Wie Rene schon geschrieben hat, passt hier der Begriff der Schwarmintelligenz deutlich besser, was einer alleine nicht schafft, schaffen viele.

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

    Und dieselben Leute, die glauben, sie könnten das Klima retten, indem sie die Sonne verdunkeln, wollen, dass wir Solarenergie nutzen!

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Na ja, ich arbeite auch im Labor und bei uns werden Titerbestimmungen auch noch nach der ursprünglichen Methode gemacht. Aber egal, wichtig ist es sicherlich, wie der Index zu bewerten ist, wenn andere Labore diese Methode anwenden.

  • Auch das sekundäre Impfversagen ist ein Thema. Demnach können zweimalig Maserngeimpfte anfangs geschützt sein, mit der Zeit aber aufgrund nachlassender Antikörperspiegel wieder Masern bekommen. Von einem früher angenommenen lebenslangen Schutz nach Impfung könne demnach nicht mehr gesprochen werden, gibt selbst die WHO zu bedenken.

    Und genau das hatte ich mir von Anfang an gedacht. Es wird darauf hinauslaufen, daß irgendwann jährlich geimpft werden muß.



    dass es keinen Einzelimpfstoff gegen Masern gibt,

    So ist es, aber leider nützt das auch niemandem der vernünftig nachdenken kann, solange andere Eltern ihre Kinder gedankenlos und obrigkeitshörig durchimpfen lassen. Es wird, wie so vieles in diesem Lande auf Gewohnheitsrecht hinauslaufen, kurz "Es wird seit Jahren hingenommen, also wird es von der Verordnung zum Gesetz gemacht"


    Die für mich beste Lösung wäre immernoch mich an einen Arzt aus der Liste "Ärzte für individuellen Impfentscheid" aufzusuchen, und mit ihm eine Lösung ohne Impfung zu finden.


    Ich bin ja daüfr, im Zuge dieser Masernimofpflicht die Schulpflicht abzuschaffen, denn das Schulsystem ist genauso Müll, wie der Rest in diesem Lande.

    "Egoismus ist nicht, wenn ich so lebe wie ich es wünsche, sondern wenn ich von Anderen verlange so zu leben wie ich es wünsche" Oscar Wilde

  • Das ist sehr traurig, denn schon jetzt ist die junge mehrfach durchgeimpfte Generation sehr krank, massenweise Diabetiker, Allergiker, extrem Übergewichtige, die auch durch Sport und Diät nicht abnehmen können, weil ihr Stoffwechsel durch Spritzen, Antibiotika u. a. Medis ruiniert ist und sie daher am metabolischen Syndrom leiden, dann Krebs, psychische Störungen, geschlechtliche Anomalien jeglicher Art u.s.w. u.s.f. Die Menschheit wird zerstört, und wenn sie es zulässt, dann hat sie einfach versagt und muss verschwinden, nicht wahr?

  • vielleicht findest du hier mehr Anhaltspunkte

    impfen-nein-danke.de/bei-schuluntersuchung/

    Wenn ich diese Seite nicht in erster Linie durch Berichte über Impfschäden kennen würde und nur für die evtl. Möglichkeit eingestellt hatte, dass es dort vielleicht auch Brauchbares geben könnte, hätte ich nicht dank deinem Link die aktuelle Homepage von Dr. Lanka entdeckt. ^^ So kann es gehen.

    : https://wissenschafftplus.de/u…tplus_Viren_entwirren.pdf

    Das Urteil aus Bayern ist schon mal hilfreich,...........

    Deshalb hatte ich es doch eingestellt. :) Zumal Peter aus Bayern kommt.

    Und genau das hatte ich mir von Anfang an gedacht. Es wird darauf hinauslaufen, daß irgendwann jährlich geimpft werden muß.


    So ist es, aber leider nützt das auch niemandem der vernünftig nachdenken kann, solange andere Eltern ihre Kinder gedankenlos und obrigkeitshörig durchimpfen lassen. Es wird, wie so vieles in diesem Lande auf Gewohnheitsrecht hinauslaufen, kurz "Es wird seit Jahren hingenommen, also wird es von der Verordnung zum Gesetz gemacht"

    Das Gesetz zum Masernschutz, von dem ich denke, dass es wie ein generelles Masern-Impfpflichtgesetz publiziert wird, wobei es für viele wahrscheinlich auch darauf hinausläuft, gibt es seit 2020. Schon vorher hat es viel Wirbel verursacht.

    Und wie auffällt, ist die Veröffentlichung aus Sachsen auch wie eine Anweisung zum Impfen aufgebaut, und es steht rein gar nicht von Titernachweis dort.


    Andererseits wird Impfen nicht einfach seit Jahren hingenommen, sondern hat sich nach dem staatlich verordneten Impfzwang im letzten Jahrhundert mit viel Werbung seitens Pharma und Ärzten zu einer Art Selbstverständlichkeit entwickelt. Nach dem Motto: Wer sein Kind liebt- der lässt es impfen.

    Sehr viele Menschen vertreten bis heute diese Ansicht und halten Impfen für selbstverständlich.


    Das hat Tradition. „Die Pflicht, die Freiheit des Einzelnen einzuschränken“? | Impfpflicht im Kaiserreich

    : https://proxy.metager.de/segu-…3c7ce860b376d1961e57651f4


    Ich habe mich aus Interesse zu den diversen Impfungen und Skandalen bei Kinderimpfungen, die schnell nach einem 1 Jahr verschwunden sind oder geändert wurden, lange bei Tolzin informiert.

    Wie man zur Masernimpfung sieht, hat die Plandemie die Aktionen dagegen abgebremst. : https://impfkritik.de/masernschutzgesetz/index.html


    Aber dort ist mir in den Kommentaren etwas aufgefallen.

    Zitat

    Gast schrieb am 03.07.2023 um 23:23:09

    Hallo Gleichgesinnte????????‍??

    Ich wollte euch nur mal etwas mitteilen.

    Meine Tochter ist 3 Jahre alt und fängt bald im Kindergarten an. Sie ist komplett ungeimpft und soll es auch bleiben. Also musste ich eine Alternative finden um diese Kack- Masernimpfpflicht zu umgehen. Hier im Forum hatte ich schon über die Globuli“impfung“ mit der Nosode Morbillinum gelesen. Das haben wir glatt getestet. Und siehe da, meine Kleine hatte beim Masern-Titer- Nachweis einen Wert von 49,2???????? Klar liegt die Chance sehr niedrig das eine Immunität nachgewiesen werden kann nach der Globulieinnahme, aber ich möchte euch nur Mut machen, probierts aus! Jedes Kind und jeder Körper ist anders. Bei uns hat es funktioniert und darüber bin ich sehr froh. Falls wer Fragen hat darf sich gerne per Mail melden: Yengin81 @ gmail.com

    Liebe Grüße und bleibt Stark, es gibt immer eine Lösung für etwas

    Es gibt noch weitere Kommentare dort zum homöopathischen Impfen mit Globuli.

    Wie es aussieht hat dadurch der Titer bei den Kindern in mehreren Fällen ausgereicht: https://www.christiane-petras.…d-erbnosoden/morbillinum/

    Weiteres: https://web.archive.org/web/20…omoeopathisch-impfen.html


    Es ist etwas verrückt, aber es scheint, dass durch dieses Gesetz bewiesen wird, dass homöopathisches Impfen nachweisbar funktioniert und ein Titer aufgebaut wird.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    3 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Aber wenn man so denkt wie Vielehobbys bleibt dann nur noch Auswandern übrig. Hier bei uns ist die Entscheidung frei ob jemand sein Kind vor Einschulung Impfen lässt oder nicht. Auch ist bei uns möglich zu Hause lernen wenn man sich einen Privatlehrer Dann gibt es private Schulen wer es sich leisten kann. Oder die Öffentlichen wo gebührenfrei sind.

    Man hat hier die freie Auswahl und alles nur eine Geldfrage.

    Täglich Kokoswasser trinken hilft die Blutfettwerte senken, reinigt auch noch Blut und Nieren, und hilft dir beim Gelenke schmieren. ( Eigenzitat )

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber