Zwinge, dein Beispiel hat doch gar nichts mit dem zu tun, was mit einem mündigen Patienten gemeint ist.
Denn der mündige Patient prüft nach dem Behandlungsvorschlag, ob er ihn annehmen will.
Das bedeutet für mich, dass man danach im Internet zu den Folgen des verschriebenen Medikaments recherchiert. Bei AB auch nach der empfohlenen Höhe des AB/kg.
Und das man die Packungsbeilage liest und dann entscheidet. Denn in D ist es so geregelt, dass ein Patient automatisch und wohl auch rechtlich mit allen möglichen Folgen einverstanden ist, die in der Packungsbeilage aufgeführt sind, wenn er ein Medikament einnimmt.
Mündig sein bedeutet auch vor der Einnahme zu entscheiden, ob man es einnimmt.
Nur bei nicht aufgeführten Schäden hat man wohl eine Chance auf Entschädigung durch den Hersteller.
In den USA gibt es ein anderes Recht, da können Patientengruppen Milliarden Entschädigung erhalten, wenn es zu Medikamentenschäden kommt. Bei uns bekommen die Kläger nur einen feuchten Händedruck, wie die Verhandlung zu Vioxx gezeigt hat.
Du wolltest deine Ärztin persönlich dafür in die Pflicht nehmen, dass Du nach der Einnahme Folgen durch das von ihr verordnete Medikament hast. Das ist eine andere Situation.
Zum Einen war das der falsche Weg, man sollte sich vorher über Beratungsstellen informieren und zum Anderen sehe ich nur, dass es möglicherweise ein Problem der mangelnden Aufklärung war, zu der jeder Arzt verpflichtet ist. Also sofern sie das Medikament entsprechend der Leitlinien verschrieben hat.
Natürlich wird kein Arzt im Gespräch irgend etwas zugeben. Sie müssen sogar in den Versicherungspolicen unterschreiben, dass sie keine Fehler freiwillig zugeben.
Wenn ich nach meiner OP, weil ich damals so verpeilt war, ein Medikament genommen habe, von dem ich die möglichen Nebenwirkungen längst kannte und das ich deshalb vorher nie genommen habe, und nicht darauf bestanden habe ein anderes Medikament einzunehmen, dann sehe ich die Folgen als meine eigene Schuld, wenn ich nachher dadurch möglicherweise Tinnitus und einen leichten Nierenschaden bekommen habe. Dafür kann ich nach meinem Verständnis der deutschen Rechtslage niemanden anderen als mich selbst verantwortlich machen.