haben die Kassen die Möglichkeit, die Erstattung solcher OTC-Arzneimittel, zu denen auch die meisten homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Medikamente zählen, für alle ihre Versicherten in einer Satzungsleistung zu verankern.
also bei meiner Krankenkasse übernimmt diese noch jährlich einen Betrag von 120 €
Wenn ich z.B. zum Osteopathen gehe, muss ich den Betrag vorstrecken und dann bei der Kasse einreichen die 120 € übernimmt.
Machen allerdings nicht alle Kassen.
LG