Ich kopiere das mal hier hinein, ohne Link, denn der ist Cookieverseucht
von der Seite t3n
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Personalausweis aufs Smartphone bringen soll. So sollen die Online-Funktionen besser genutzt werden können.
Schon seit gut zehn Jahren gibt es den sogenannten E-Perso, der über verschiedene Merkmale verfügt, die ihn theoretisch auch online zur Identifikation seines Trägers ertüchtigen. Allerdings werden diese Funktionen kaum genutzt. In Umfragen hat sich zudem gezeigt, dass kaum jemand die Funktionen überhaupt kennt. Beides will die Bundesregierung nun ändern.
Die wesentliche Änderung besteht darin, den Personalausweis – ähnlich wie etwa Bank- oder Kreditkarten – als signiertes Exemplar auf das Samrtphone zu bringen. Damit würden sich Bürgerinnen und Bürger dann künftig online wie auch offline ausweisen können. Regierungssprecherin Demmer sieht etwa die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen oder die Abgabe der Steuererklärung als gute Beispiele für den Nutzwert eines digitalen Personalausweises.
Onlinezugangsgesetz zwingt zum Handeln
Tatsächlich muss die Bundesregierung ein Konzept zur sicheren Online-Identifikation auf den Weg bringen. Immerhin sind die Verwaltungen über das Onlinezugangsgesetz verpflichtet, bis Ende nächsten Jahres ihre Dienste auch im Internet verfügbar zu machen.
Neben dem Datenschutz ist beim geplanten Digital-Perso entsprechend die IT-Sicherheit das wesentliche Problem. Wie weisen Nutzer die Echtheit des Ausweises nach und wie ist der digitale Ausweis gegen Missbrauch etwa im Wege des Datendiebstahls geschützt? Hier ist die Bundesregierung laut Sprecherin Demmer noch auf der Suche. Jedenfalls müsse die Balance zwischen Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit gefunden werden, so Demmer bei der Vorstellung des Entwurfs.
Wie das Bundesinnenministerium ausgerechnet hat, sollen sich die Entwicklungskosten auf mehr als 19 Millionen Euro belaufen. Jährlich sollen Betriebskosten von über 26 Millionen Euro zu erwarten sein.
Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt indes die Diskussion um Ausgestaltung der Lösung im Sinne des Online-Zugangsgesetzes erst. Nun muss als Nächstes der Bundestag über den Gesetzentwurf debattieren. Bleibt es beim Regierungsentwurf, könnte der digitale Perso schon ab September auf deutschen Smartphones landen. Bilder müssten dann als digitale Dateien eingereicht werden.