❌ Antikörper-Test reicht für Genesenen-Nachweis nicht aus
❱❱ Um den offiziellen Status eines Genesenen zu erhalten, ist ein positiver PCR-Test zwingend notwendig, so das Verwaltungsgericht Würzburg. Ein später gemachter Antikörper-Test reiche nicht aus. Geklagt hatte ein ungeimpfter Mann. Er hatte sich im April 2021 mit dem Virus infiziert. Anschließend habe er auch entsprechende Symptome gehabt. Zwar wurde kein PCR-Test durchgeführt. Im September 2021 ergab ein Antikörper- und T-Zellen-Test jedoch, daß der Mann über Antikörper gegen das Coronavirus verfügt.
❱❱ Der ungeimpfte Antragsteller beantragte beim zuständigen örtlichen Landratsamt daher die Ausstellung eines Genesenennachweises. Das Landratsamt lehnte den Antrag ab, daraufhin zog der Mann vor Gericht.
❱❱ Eine Ungleichbehandlung sei „gerechtfertigt, weil sie verhältnismäßig“ sei. Sie sei insbesondere angemessen, weil es sich bei dem „weitgehenden Ausschluß des Antragstellers vom öffentlichen Leben um temporäre Ge- und Verbote“ handele und er sich diesen „selbst durch eine Schutzimpfung entziehen“ könne.
❱❱ In dem Beschluß heißt es weiter, daß „die Schutzverpflichtung des Staates vor der auf Grund der Corona-Pandemie zu befürchtenden weiteren Zunahme schwerer Erkrankungen und Todesfällen, mithin der Gefährdung von Leib und Leben der Bevölkerung, der zu erwartenden und teils bereits eingetretenen, extremen Be- und Überlastung des Gesundheitssystems sowie der kritischen Infrastruktur“ zu berücksichtigen sei. Hinter diesen „hochrangigen Rechtsgütern der Allgemeinheit“ müssten „die Grundrechte des Antragstellers in der derzeitigen Phase der Pandemie zurücktreten“.
❱❱ Zudem lasse ein serologischer Nachweis von Sars-CoV-2-spezifischen Antikörpern keine eindeutige Aussage zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu.
👉 Zum Bericht in der Berliner Zeitung
👉 Zum Urteil des VG Würzburg
👉 Die Entscheidung ist einerseits typisch für die gegenwärtige Praxis der Verwaltungsgerichte, die das Regierungshandeln nicht mehr kontrollieren, sondern schlicht rechtfertigen.
👉 Andererseits ist es weiterhin erstaunlich, wie undetailliert diese wichtige Frage abgetan und geradezu pauschal "abgebügelt" wird. Das Gericht beschränkt sich letztlich darauf, auf die Einschätzungen des RKI zu verweisen. Es holt noch nicht einmal weitere Fachgutachten ein.
👉 Das Scheinargument einer angeblichen Überlastung des Gesundheitswesens wird erneut unkritisch wiederholt: copy & paste.
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
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