Beiträge von Thomas1973

    Antwort der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen


    Sehr geehrte xxxxxx,

    vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an der Politik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen.

    Für uns als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen bedeutet Wahlfreiheit im Gesundheitswesen, dass Versicherte die Möglichkeit haben, sich im Krankheitsfall zwischen unterschiedlichen qualitätsgesicherten Angeboten und Therapien zu entscheiden. Dafür braucht es Therapievielfalt und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Im Sinne der Wahlfreiheit spielen auch Angebote der anthroposophischen Medizin eine Rolle. Sie stellen für zahlreiche Menschen eine Ergänzung zur Schulmedizin dar. Dort, wo Komplementärmedizin die Schulmedizin wirksam ergänzen kann, sollte dies fortgeführt werden. Das große Interesse einiger Patienten an anthroposophischer Medizin ist auch eine Reaktion auf die mangelnde Zuwendung und Patientenorientierung in der Medizin und Ausdruck eines Bedürfnisses nach einem ganzheitlichen Ansatz. Dem muss sich die Gesundheitspolitik stellen und die Bedingungen für eine den Menschen zugewandte Versorgung verbessern. Im Sinne der bestmöglichen Versorgung aller Bürger treten wir außerdem für eine stärkere Förderung der Grundlagenforschung sowie klinischer Studien, Versorgungsforschung und translationaler Studien in der Medizin ein.

    Anders als häufig dargestellt werden homöopathische Leistungen nicht grundsätzlich von allen Kassen als Regelleistung übernommen. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, die einige Kassen anbieten. Das deutsche Gesundheitssystem sieht vor, dass Krankenkassen diejenigen Leistungen erstatten dürfen, die einen nachweisbaren gesundheitlichen Nutzen für Patienten haben. Ob ein solcher Nutzen vorliegt, entscheiden die Gremien der Selbstverwaltung nach intensiver Prüfung. Darüber hinaus können die Kassen freiwillige Zusatzleistungen anbieten, zu denen u.a. auch Dinge wie eine Zahnreinigungen oder komplementärmedizinische Leistungen zählen, für die kein hinreichender wissenschaftlicher Zusatznutzen nachgewiesen ist. Wir finden es angesichts der großen Belastung der Menschen durch steigende Krankenkassenbeiträge richtig, dass der Gesundheitsminister nun auch vorschlägt, noch einmal alle Ausgaben hinsichtlich ihrer medizinischen Wirksamkeit auf den Prüfstand zu stellen. Alle in Verantwortung sind aber gut beraten, dabei die offensichtlich notwendigen strukturellen Reformen zur Abwendung weitere Beitragssteigerungen nicht aus dem Auge zu verlieren

    Wir bedanken uns noch einmal für Ihre Zuschrift. Weitere Informationen zur Arbeit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen finden Sie unter gruene-bundestag.de/.

    Mit freundlichen Grüßen

    Infoservice

    Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

    Hier die Frage:


    Guten Abend,


    Wie ich lese, hat der Deutsche Ärztetag (Mainz) mit einer knappen Mehrheit beschlossen, Homöopathie aus der GOÄ zu streichen. Ich empfinde es als eine Anmaßung sondersgleichen, dass ein Teil der Ärzteschaft dem Bürger vorschreiben will, sich nur noch schulmedizinisch behandeln zu lassen. Die Corona-Zeit hat uns sensibilisiert … Insofern ist anzunehmen, dass Verbote (hier etwa Produktions- und Importverbot) und andere Maßnahmen dann wohl nicht lange auf sich warten lassen. Es hat wohl seinen Grund, dass es eine Homöopathie-„Gemeinde“ gibt - man hat gute Erfahrungen gemacht und bleibt dabei - und findet u.U. Präparate für seine Beschwerden, für die die Schulmedizin keine Antwort hat oder aber nicht helfen konnte (wie einst bei mir). Die hilfreiche Wirkung von Homöopathie scheint wohl die schulmedizinischen Doctores und Big Pharma zu stören, denn immer wieder werden Anläufe zur Vernichtung dieser Therapieform gemacht. Wie steht die <Parteiname> zu dieser Frage?


    Mit freundlichem Gruß


    M.


    Antwort der SPD:


    Sehr geehrte xxxxxxxx,


    wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Politik.


    Nach geltender Rechtslage können die gesetzlichen Krankenkassen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen als zusätzliche Satzungsleistungen anbieten. Der Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GSVG), den die Bundesregierung am 22. Mai 2024 beschloss, schlägt insoweit keine Neuregelung vor.


    Allerdings werden sich im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens – nach dem von Ihnen angesprochenen Beschluss des 128. Deutschen Ärztetages – womöglich ärztliche Verbände für die Streichung der Erstattungsmöglichkeiten aussprechen.


    Unsere gesundheitspolitische Sprecherin, Heike Baehrens, sagte bereits im März 2024 eine sorgfältige Prüfung etwaiger Vorschläge zur Homöopathie zu.


    Gern übermittelten wir Ihre befürwortende Mail daher an die zuständige Facharbeitsgruppe unserer Fraktion für die kommenden parlamentarischen Beratungen.


    Freundliche Grüße


    Team Direktkommunikation



    Team Direktkommunikation


    Postanschrift:


    Platz der Republik 1 ― 11011 Berlin

    Zitat von Avalonis

    Manchmal geht es, meistens nicht.
    Sobald sich ein Fenster "Beitrag zitieren, Absatz zitieren..." öffnet, geht nichts.


    TEST 2 - also das sollte klappen ;(

    Zitat von Avalonis

    Manchmal geht es, meistens nicht.
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    TEST....

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