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Eine Anzeige gegen Dr. Drosten
Stefan Lanka schreibt begleitend zu seinem neuesten Artikel:
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
hier kommt die Veröffentlichung, die die Kraft hat, die Corona-Krise schnell und nachhaltig zu beenden und als Chance für alle zu nutzen.
Es ist klar und offensichtlich, dass Prof. Christian Drosten von der Charité in Berlin mit seinem Tun in der Corona-Krise nicht nur fundamentalste Regeln wissenschaftlichen Arbeitens verletzt hat.
Sein Tun, einen angeblichen Virus-Nachweis-Test zu konstruieren und ihn der Weltöffentlichkeit via der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzubieten
- bevor die damit beauftragten chinesischen Wissenschaftler Hinweise auf ein mögliches Vorhandensein eines harmlosen oder eines gefährlichen Virus publiziert hatten -
hatte die Absicht, die am 30.12.2019 losgetretene Panik-Welle in Wuhan/China zu globalisieren.
Prof. Drosten ist der Hauptverantwortliche dafür, dass Menschen auf der ganzen Welt, mittels der Behauptung einer erweislich falschen Tatsache, unter Lebensbedingungen gestellt wurden und immer noch gesetzt werden, die im Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) als Verbrechen gegen die Menschheit definiert sind.
Der § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) definiert in (1) als
„Verbrechen gegen die Menschheit“:
„Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung“
2. „in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,“
5. „einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,“
8. „einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,,“
Prof. Drosten weiß, dass er mit seinem Test, selbst unter der Voraussetzung, dass tatsächlich ein SARS-CoV-2-Virus existieren würde und bewiesen sei, dass es pathogene Eigenschaften hat
- wobei bis zum heutigen Tage die beteiligten Virologen darauf hinweisen, dass diese Beweise noch nicht erbracht wurden (sic!) -,
a. kein intaktes, infektionsfähiges Virus nachweisen kann, sondern allenfalls Bruchstücke, die dem Virus zugeschrieben werden;
b. nicht zwischen körpereigenen oder körperfremden Substanzen unterscheiden kann.
Mit seinem Test können nur sehr kurze Gen-Sequenzen nachgewiesen werden. Ein Virus ist aber definiert als ein langer Erbsubstanz-Strang, der nur als Ganzes seine behauptete Infektionsfähigkeit entwickeln kann.
Allein diese Tatsachen beweisen, dass Prof. Drosten mit seiner global wirksamen Behauptung, dass er einen zuverlässigen Test für das angeblich neue Virus entwickelt hätte, nicht nur die Denkgesetze und Logik der Virologie verletzt, sondern dass er mit Vorsatz handelte und immer noch handelt.
Mein Angebot an ihn, mit mir gemeinsam die in der Wissenschaft zwingend vorgeschriebenen Kontrollexperimente durchzuführen, um sein Gesicht wahren zu können, hat er nicht angenommen.
Diese vorgeschriebenen Kontrollexperimente wurden bis heute nicht durchgeführt oder veröffentlicht. Mit diesen Experimenten muss und wird bewiesen werden, ob die kurzen Gensequenzen, die nur gedanklich zu einem angeblichen Virus-Erbgutstrang zusammengesetzt werden, tatsächlich aus einem Virus stammen oder - wie hier gegeben - nur typische Bestandteile des Stoffwechsels sind.
Um die Corona-Krise schnell zu beenden, habe ich Prof. Christian Drosten angezeigt. Wegen seines Tuns, dass in direkter Folge zu den geplanten und durchgeführten Tatbeständen des §7 (1) Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) „Verbrechen gegen die Menschheit“ führte, und anderer Vergehen: Anstellungsbetrug, er gibt in der Öffentlichkeit vor als Wissenschaftler zu arbeiten, verletzt aber Denkgesetze, Logik der Virologie und die eindeutigen Regeln wissenschaftlichen Arbeitens, und Betrug, um sich durch die Verbreitung erweislich falscher Tatsachen Vorteile zu verschaffen.
Ich werde Sie informieren, welche der zuständigen nationalen und internationalen Behörden der Strafverfolgung die Ermittlung aufnehmen und wie sie entscheiden.
Ich bitte Sie, um weitere Schäden an Leib und Seele von Menschen und der Wirtschaft zu vermeiden, den verlinkten Text „Fehldeutung Virus Teil II. Anfang und Ende der Corona-Krise“ zu überprüfen und wenn Sie die Argumentation nachvollziehen können, zu verbreiten. Bitte senden Sie den Text in diesem Falle an Verantwortungsträger im In- und Ausland, z.B. zur Kenntnisnahme und zur Veranlassung an verschiedene Regierungen via deren Botschafter.
In dem Falle, dass Sie konstruktive Antworten erhalten, bitte ich um Mitteilung.
In zwei Wochen ist der verlinkte Text „Fehldeutung Virus, Teil II. Anfang und Ende der Corona-Krise“ in Englisch und Spanisch verfügbar. Ich werde via Newsletter darauf aufmerksam machen.
Für das WissenschafftPlus-Team
Alles Gute,
Ihr Dr. Stefan Lanka