Im Deutschen spricht man dabei von zulassungsüberschreitender Anwendung.
wie bei der Tafel Reste verwerten ?
gruuselig !
Liebe Lebenskraft,
das hat m. E. nichts mit einer Resteverwertung zu tun.
Wenn D3 zur Ostheoprosebehandlung in der Schulmedizin positiv getestet und für gesetzl. Versicherte zugelassen ist, nun aber z. B. für die ungetestete Immunstärkung eingesetzt werden soll, dann kann vom Arzt ein "Off-Lable-Use" beantragt werden, damit die Kosten für gesetzl. Versicherte bzw.den einzelnen Patienten übernommen wird.
Und ja, wenn D3 auch zur Immunstärkung offiziell zugelassen wäre, könnten die Herstellerfirmen noch mehr verdienen, als wenn es von Ärzten als NEM 'verunglimft' wird.
LG, EMAH