Das ist immerhin wieder einmal sehr zweideutig, denn wir haben ein Grundgesetz und keine Verfassung, und der Artikel im Grundgesetz, daß das gesamte deutsche Volk sich eine Verfassung geben kann, wurde nach der Widervereinigung glaube ich gestrichen.
nö: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
ZitatArt 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Das nächste Hindernis dabei wäre noch, wer ist überhaupt deutsches Volk, denn im Personalausweis steht nicht die Staatsangehörigkeit sondern die Sprache als adjektiv. In den DDR- Ausweisen stand nocht unter Staatsangehörigkeit "Deutsche demokratische Republik", aber deutsch ist kein Staat, also ist deutsch auch keine Staatsangehörigkeit.
Da muss man halt alte Eintragungen/Dokumente suchen/finden (lassen), worin ein, zwei, drei (Ahnen-) Generationen zurück entsprechend den (Bundes-) Ländern aufgezeichnet wurden, Stichworte Standesämter und Kirchenbücher, jedenfalls bis vor den "1." Weltkrieg. Beglaubigte Kopie/n davon, mehr brauchts nicht für einen Nachweis "Deutsche/r" zu sein, wobei man dann nicht nur das ist, sondern eben "Bayer" oder "Sachse" oder...
Auf diesem Telegram-Kanal https://t.me/s/Lautgedacht_Heimathland gibt es Rat zur Tat beziehungsweise alle notwendigen Infos, um so einen dt Staatsangehörigkeitsausweis von den Behörden am geschicktesten zu erhalten.