Was die Gesetze angehen ist der Geltungsbereich erstmal wichtig.
Wasser, Luft und Land. Wenn das Land nicht genannt wird, dann gilt das Gesetz zwar, aber nur auf dem Schiff (Wasser) und in der Luft (Luftfahrzeug)...
Stimmt, aber nur in / über internationalen Gebieten.
Betreffend D lässt das Besatzungsstatut lediglich über eben besetztem Gebiet eine vereinsähnliche Konstruktion namens Bundes-Regierung das darauf befindliche Hab und Gut sowie deren Besitzer (ist nicht dasselbe wie Eigentümer) verwalten. Aus diesem Grund müssen sich die verwalteten Leute auch in deutsch an die Regeln der Verwalter halten - also auch an diese an Folter erinnernden Gesundheitsminister-Gesetze oder Verordnungen.
Da ist es auch egal, welche Staatsbürgerschaft diese Menschen mittels ihren Personen haben.
Hat man allerdings (s)eine echte Staatsbürgerschaft, dadurch mehr Möglichkeiten (hoheitliche Rechte), auch unter Besatzern. Wie man dazu kommt hört man unter anderen von Dr Haug dort: Beitrag #2.115▪ Infos zum Wachrütteln und nicht zur Panikmache und "Neues aus Absurdistan" beziehungsweise unter dem Überblick-Link weiter unten.
Und ganz zum Schluss der geänderte Personenstand seit 2009... Im Ausweis steht der Name MUSTERMANN...das wäre dann ,die juristische Person im Rechtsverkehr, ...nur biologisch sind beide personenstaende Menschen ..
Ist ja egal was man da als Mensch für seine eigene Person eintragen will, also ob dieses juristische Konstrukt Person nun noch ein Etikett männlich oder weiblich oder regenbogen oder wtf bekommt.
Auch natürliche Personen sind juristische - ohne geht in den herrschenden Rechtskreisen, egal ob pro oder gegen Menschen, nichts. Deshalb: Jedem Menschen, der seine juristisch natürliche Person in diesen zum Teil internationalen Rechtskreisen ablegen / aufgeben will, sollte klar sein, dass er damit nicht nur kein verwalteter Person-Besitzer unter Besatzern mehr ist, sondern sogar echt staatenlos wird und letztlich wie anno dazumal umgangssprachlich vogelfrei wird, also ohne Rechte, Status bürgerlicher Tot: https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerlicher_Tod - mit allen Nachteilen, aber ohne auch nur einen einzigen Vorteil.
Da viele Länder noch besetzt oder anders hoheitlich handlungsunfähig sind, also in D zum Beispiel die letzte ratifizierte Verfassung nicht angewendet werden kann, gilt das auch in deutsch.
Guten aktuellen Überblick mit Beispielen dazu von Matthias Weidner bei Jo Conrad: https://bewusst.tv/kann-der-ve…r-person-zum-tod-fuehren/
Seit wann kann der Vorläufer der EU eine Behörde sein ??!!
Die EU war und ist ein vereinsähnliches Konstrukt und agiert unter anderem im Handelsrecht, aber nicht nur. Eine quasi Verstaatlichung scheiterte bisher: https://de.wikipedia.org/wiki/…ine_Verfassung_für_Europa
und wurde durch Trickserei in einen schwebenden Zustand versetzt: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon
Aber auch solche juristischen Personen (auch ein Verein oder eine Firma oder ein Staat ist eine solche) können hoheitliche Belange übernehmen, egal ob sie diese durch Tricks sich angeeignet oder rechtsstaatlich übertragen bekamen, zum Beispiel mittels echten und nicht geheimen oder gar manipulierten Wahlen der betroffenen Bevölkerung/en.