Kontraproduktiv!
Diejenigen, die nicht geimpft sind, sehen sich demnach vor enormen Kostenbelastungen. Zunächst sollen sie die Antigen-Schnelltests selbst zahlen, die sie vor freiwilligen Besuchen von Veranstaltungen oder Restaurants absolvieren. So weit ersichtlich, werden Unternehmen weiterhin Antigen-Schnelltests vorhalten, da sie derzeit nicht auf Testungen bestehen können (3G-Regelung), soweit es sich nicht um Ausnahmebereiche wie etwa Krankenhäuser handelt.
Wenn nun zusätzlich das Risiko besteht, dass sie dort sogar als infiziert erfasst werden und dann einen PCR-Test absolvieren, um anschließend ggf. in Quarantäne zu gehen, dann kann dies besonders teuer werden – bei einer Quarantäne über fünf Arbeitstage etwa entfielen auf diese Weise fünf volle Lohntage, wenn die gesetzliche Regelung überhaupt gerichtsfest ist. Kritiker merken dazu teils an, dass die Arbeitsverträge bis dato keine Kostenübernahme durch Arbeitnehmer vorsehen.
Vor dem Hintergrund der möglicherweise hohen Kosten wäre es jedenfalls nicht erstaunlich, wenn Arbeitnehmer sich den Tests wo möglich entziehen würden, jedenfalls einige. D. h., die Arbeitnehmer, die betroffen sein könnten, werden auf Cafe-Besuche, Kino-Besuche u.ä. verzichten, um nicht einen weitergehenden Lohnausfall zu riskieren.
Demzufolge kann das Risiko unbemerkter Infektionen sogar steigen. Eventuell ist dies diese rechtliche Vorgabe auch vor dem Hintergrund der möglichen Überlastung des Gesundheitssystems eine absolute Fehlentwicklung.