Die Vogelfreien
Einer der berühmtesten Vogelfreien war Martin Luther. Mit seinem „Ich kann nicht widerrufen“ wurde die Ächtung über ihn von Karl dem 5. am 8.Mai 1521 ausgesprochen. Er wurde zum Vogelfreien erklärt, was in seiner Auswirkung bedeutete, dass ihn ohne rechtliche Konsequenzen jeder jagen und töten durfte. Diese Reichsacht, kurz Acht, wurde im Mittelalter vom König bzw. vom Kaiser verhängt; später dann auch unter Mitwirkung der Reichsgerichte und Kurfürsten. Diese Vogelfreien waren somit völlig entrechtet und der Willkür ausgeliefert. Rechtsmittel – Fehlanzeige!
Unsere heutigen Menschenrechte wurden in der AEMR definiert und von der Uno-Menschenrechtskommission ausgearbeitet und von der Generalversammlung am 10. Dezember 1948 verabschiedet. Im Dezember 1848 erlangten zum ersten Mal individuelle und staatsbürgerliche Freiheitsrechte Gesetzeskraft in Deutschland. Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 ist der aktuelle Stand, indem die Persönlichkeitsrechte manifestiert sind.
VOGELFREIE SIND IN DEN GRUNDRECHTEN NICHT MEHR VORGESEHEN UND ZUDEM MENSCHENRECHTSWIDRIG
Das allerdings interessiert die heutige Regierung ganz und gar nicht. Sie nutzt ihre beschlossene Notstandsregelung dazu aus, sich zu ermächtigen, die Grundrechte in ihrem Sinne zu beseitigen. Sie entrechtet den Souverän, der sie in ihre Ämter gehievt hat in übelster Weise. Die allergrößte Frechheit dieser neuen „Diktatoren“ entnehmen wir der Drucksache 19/30938 (22.06.2021). Im Wesentlichen geht es hier um den „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“. Am Ende der Beschreibung soll dann durch die im Ausschuss vorgenommenen Änderungen das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Still und heimlich wurde in dieser „desaströsen“ Parlamentssitzung unter Ausschluss jeglicher Öffentlichkeit das Infektionsschutzgesetz geändert. Das Gesetz wurde angenommen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, die AFD stimmte dagegen bei Stimmenthaltung von FDP, Die LINKE und den GRÜNEN.
DIESES HUSARENSTÜCK IST EINE MEISTERLEISTUNG DER DEMAGOGIE
Im Artikel 9 heißt es, dass auch nach Ablauf der Aufhebung von nationaler Tragweite die bestehende Rechtsverordnung ein Jahr weiter bestehen bleiben kann. Im Artikel 10 werden dann die die Einschränkungen von Grundrechten, der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit und der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt.
EINGESCHRÄNKT BEDEUTET HIER AUSGESETZT!
Somit sind wir dann von den o.g. Grundrechten befreit und wir gelten als unmündige Untertanen!
Das nächste Galgenstück dieser Regierung ist die Einführung der 3-G Regelung. Hier erfolgt eine diskriminierende Aufteilung der Bürger in Geimpfte, Genesene und Getestete. Verfassungswidrig , unethisch und unchristlich selektiert man mal wieder die Bevölkerung und jeder muss seinen Status vorweisen, ob er berechtigt ist am Leben teilzunehmen. Außerhalb dieser Regelung gilt man nun als „Vogelfreier“! Kann man kein „G“ vorweisen, ist man weder berechtigt noch gelitten eine Teilhabe zu erlangen. In Kürze werden wir dann erleben, dass die 2 G-Regelung in Kraft tritt und der Status getestet ebenfalls keine Teilhabe am Leben ermöglicht.
Diese kriminelle Einteilung und Ausgrenzung zeigt den neuen Unrechtsstaat. Mittels Notstandsgesetzgebung regieren sie nach Gutsherrenart und zwingen, ich wiederhole, zwingen die Bürgerschaft, sich impfen zu lassen, um wieder in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden.
FAZIT
Der medizinische Hintergrund für die Notlage ist nicht nur dürftig, sondern es hat ihn nie gegeben. Zu keiner Zeit war das Gesundheitssystem in Deutschland gefährdet. Eine Übersterblichkeit hat es in dieser Pandemiezeit nicht gegeben. Die Faktenlage dazu ist relativ eindeutig und wurde in Studien nachgewiesen. Die von Politik und Medien in sarkastischer Weise massenhaften herbeigeredeten Toten und Kranken hat es genauso wenig gegeben. Rein statistisch ist die Coronapandemie in übliche, sich jährlich wiederkehrende Grippewellen einzuordnen; nicht mehr und nicht weniger.
Die weltweite Massenimpfung ist das nächste Desaster. Mit Vakzinen, die nur notdürftig getestet wurden und auch nur eine bedingte Zulassung haben, denen elementare Tests wie „Toxizität“ u.a. fehlen, richten sie das nächste Ungemach an. Ungeheure Impfnebenwirkung und Impftote hätten längst zum Abbruch der Impfungen führen müssen, da sie um ein Vielfaches höher ausfallen als bei üblichen Impfungen. Durch den indirekten Impfzwang ist die Politik auch für diese Schäden verantwortlich zu machen. Der Nutzen dieser Impfung ist kaum nachweisbar, zumal Geimpfte genauso an dem Virus weiter erkranken können wie Nichtgeimpfte. Das gilt auch für die Weitergabe der Viren.
Die Verantwortlichen für diese Katastrophe sollten wir für „vogelfrei“ erklären! Sie schädigen das Gemeinwesen und errichten den autoritären Staat dem wir uns zu beugen haben und zum Untertan werden.