Die Hygienediktatorin
Michael.W. Alberts hat bei https://www.achgut.com/artikel…n_inzidenzen_aufgeblasen/ einen aussagekräftigen Artikel geschrieben. Er weist daraufhin, dass Reserven aus der Dunkelziffer mobilisiert werden. Er führt auch aus (kein Zitat), dass technokratische Weltverbesserer das Volk verachten und die Demokratie unterminieren. Es erfolgen keine Debatten mit Argumenten, sie verrücken Maßstäbe und definieren Fakten um, passend zu ihrer Ideologie.
Beschäftigen wir uns doch mal mit der perfiden Strategie der Kanzlerin. Im Frühjahr 2020 wurden Rahmenbedingungen gesetzlich festgeschrieben durch gesetzliche Änderungen am IfSG. Im Besonderen wurden dem Gesundheitsminister Freiheiten eingeräumt, die eine Handlungsfähigkeit während der "epidemischen Notlage" sicherstellen sollten und die sofort vom Bundestag bis 31.03.2021 festgelegt wurde. Bei genauerer Betrachtung waren alle diese Gesetzesänderungen überflüssig, da das bestehende Gesetz völlig ausgereicht hätte, die Pandemie zu beherrschen. Das war Teil 1 des Merkelschen Plans der Systemveränderung.
Schon im Sommer 2020 wurde vor der 2. Welle gewarnt. Gigantische Hochrechnungen und Modellierungen des Pandemiegeschehens wurden durch ihre wissenschaftlichen Zöglinge erarbeitet um Angst und Schrecken zu verbreiten. Ihr treuester Mitstreiter Herr Lauterbach, war das Sprachrohr schlechthin, um Szenen der Volksvernichtig zu verbreiten. Nach der ersten Schockstarre und einem Sommer mit niedrigem Pandemieverlauf wehrten sich Teile der Bevölkerung und klagten bei zuständigen Gerichten. Viele Urteile hebelten die exekutiven Anordnungen der Länder aus und wiesen auf verfassungsmäßige Mängel der Verordnungen hin und verhalfen so zu Lockerungen, die dazu führten, dass die ausgehebelten Grundrechte teilweise wieder aktiviert wurden.
Die erfundene, schreckliche 2. Welle diente lediglich zur Vorbereitung zu Teil 2 der Systemveränderung. Trotz Dementis der Politik, dass ein 2. Lockdown nie mehr erfolgen darf, arbeitete Merkel & Co an neuen Plänen zu unserem Schutz vor der Pandemie, die weitere Lockdowns als Maßnahmen vorsahen. Aus taktischen Gründen bedurfte es nun weiterer Änderungen des IfSG. Anhand der 7-Tages-Inzidenz wurden Schritte zu Pandemiemaßnahmen bei Inzidenzwerten ab 35 sowie ab 50 gesetzlich als Maßnahmekatalog festgelegt. Am 18.11.2020 beschloß der Bundestag die Änderungen am IfSG sowie dem Bevölkerungsschutzgesetz. Trotz riesenhafter Kritik von allen Seiten, das Werk wurde richtigerweise als Ermächtigungsgesetz interpretiert, wurde das Gesetz beschlossen und damit verabschiedete sich der Bundestag aus dem Pandemiegeschehen, er war außen vor. Das Volk, der Souverän war damit ausgeschaltet und hat keine Beteiligungsrechte mehr an Entscheidungen. Dem Bundestag wurde lediglich eingeräumt über die epidemische Notlage zu befinden. Diese sollte nun in Zeitabständen überprüft werden. Weiter hat sich die Regierung mit den Gesetzesänderungen ermächtigt Beschlüsse zu Pandemieanordnungen zu treffen. Rückwärtsgewandt sind damit alle vergangenen Maßnahmen rechtlich abgesichert.
Sobald das Gesetz in trockenen Tüchern war, folgten die Aktivitäten für weitere Lockdowns. Die Angst- und Panikmache lief auf Hochtouren und wir wurden damit vertraut gemacht, dass wir die Pandemie ohne weitere Lockdowns nicht überleben würden. Es entstand ein neues Organ aus Merkel & Co und der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), die nun das Heft des Handelns in die Hand nahm. Für dieses neue Organ gibt es keinen verfassungsmäßigen Rahmen, es existiert schlicht in der Verfassung nicht und ist somit verfassungswidrig. Solche Kleinigkeiten haben die Kanzlerin noch nie gestört nach dem Motto: Wo kein Kläger ist gibt es auch keinen Hinderungsgrund das zu tun, was ihr geboten scheint.
Wir halten nochmals fest: Erst Gesetzesänderung, dann die Maßnahmen!!!
Seit diesem Zeitpunkt tritt das Coronaregime in Abständen zusammen um die Pandemie durch Anordnungen zu kontrollieren und die Pandemie einzudämmen. Seitdem sind nun fast 6 Monate ins Land gegangen und uns wird immer noch mit weiteren, härteren Lockdowns gedroht, die angeblich benötigt werden um das Virus und seine Mutanden zu eliminieren. Das föderale System bringt es mit sich, dass in den Ländern unterschideliche Maßnahmen zum Tragen kamen, da auch des Infektionsgeschehen in den Ländern unterschiedlich stattfindet. Die Bevölkerung konnte das nicht nachvollziehen und erwartet gleiche Anordnungen in allen Ländern.
Das widerum nutzte Merkel schamlos aus und befeuerte das Thema mit unsinnigen Forderungen. Dieses taktische Geplänkel ist reiner Vorwand um nun Teil 3 der Systemveränderung zu aktivieren. Jetzt wird gesetzlich ein neuer Inzidenzwert festgelegt, bei dem automatisch Maßnahmen erfolgen die im Gesetz festgehalten sind. Dieser Automatismus hat für die Zukunft die Strahlkraft der Diktatur. Hier kommen wir nun wieder auf den Anfang des Artikels, wo beschrieben wird, wie die Inzidenzen künstlich aufgeblasen werden. Durch das neue Testverhalten wird der Inzidenzwert immer größer 100 sein, da allein aufgrund der erhöhten PCR-Tests sowie Schnelltests eine "Falschpositivrate" erreicht wird, die größer 100 ist. Mit Infektionsgeschehen hat das wenig zu tun. Wir werden also auch im Sommer, wenn diese Erkältungsviren auf niedrigsten Neveau sind, durch die Anzahl der Testungen immer einen Inzidenzwert größer 100 erreichen.
Wieder erfolgt erst die Gesetzesänderung und dann kommen die gewünschten Folgeaktionen!!!
Dieser dann gesetzlich erzeugte Regelkreis ist unendlich. Daran wird auch die Durchimpfung nichts ändern. Wir wissen schon jetzt, dass neue Mutanden entstehen und diese nur mit weiteren Impfmaßnahmen angeblich zu bekämpfen sind. Damit ist die Hygienediktatur vollendet. Jetzt brauchen wir nur noch darauf zu warten wie fürchterlich diese Mutanden auch über den Sommer zugange sind. Das könnte dann immerhin auch zur Absage der Bundestagswahl führen; geprüft hat man solches Vorgehen durch den Wissenschaftrat im Sommer 2020.
FAZIT
Es ist wirklich faszinierend wie leicht man ein demokratisches System mit solchen perfiden Methoden aushebeln kann. Sollte nun das Gesetz verabschiedet werden, wovon ich ausgehe, sind unsere Möglichkeiten dagegen vorzugehen gleich 0. Dann haben wir wirklich nur noch die Alternative, die das GG nach § 20 Abs. 4 vorsieht.