Frontalangriff
auf die Freiheit
In
Deutschland sind Grundrechte grundlegende Freiheits- und
Gleichheitsrechte, die Individuen gegenüber dem Staat zugestanden
werden und Verfassungsrang genießen. Sie verpflichten einzig den
Staat und berechtigen einzig Private. Grundrechte sind
unveräußerlich, dauerhaft und einklagbar.
Besonders
hervorzuheben sind die Meinungsäußerungsfreiheit, die
Informationsfreiheit, die Pressefreiheit, die Rundfunkfreiheit und
die Freiheit des Films.
Wir
reden hier von unveräußerlichen Rechten mit Verfassungsrang, die
zudem dauerhaft? und einklagbar? sind. Dass solche Grundrechte der
Exekutive ein Dorn im Auge sind, zeigt, dass dieser Staat sich schon
längst selbst überholt hat. Bestehende Rechtsnormen sind diesen
Eliten ein Gräuel? Allein das zeigt auf, dass es sich bei diesen
„politischen Eliten“ kaum um Eliten handeln kann. Ihre Absicht,
Grundrechte zu eliminieren und damit gegen Verfassungsrechte zu
verstoßen, ist inzwischen zur Normalität geworden. Was durften wir
uns in den letzten 2,5 Jahren alles anhören, um ihre niederen
Coronaverordnungen durchzusetzen und über durchschaubare Umwege zu
legalisieren.
Wieder
wird in Deutschland das Wort Notstandsregelung dazu missbraucht, um
Grundrechte nach Belieben zu manipulieren und auszusetzen. Mit dem
billigen Argument von „Gefahr“ und „Schutz“ haben sie über 2
Jahre die Bürgerschaft geknechtet, isoliert und mit den G-Regelungen
ausgegrenzt. Sie sind für die Spaltung verantwortlich, ohne wenn und
aber! Freiheits- und Gleichheitsrechte haben bei diesen „Eliten“
keinen Stellenwert mehr, die Bevölkerung wird zum „politischen
Freiwild“!
Mittels
geänderter Gesetze des IfSG aufgrund der angeblichen epidemischen
Notlage nationaler Reichweite, die allerdings durch die Legislative
festgestellt wurde, ermächtigen sie sich zu allem, was ihnen wichtig
ist, heisst: Weg mit den Grundrechten! Diese störenden Grundrechte
sind der Politik schon lange ein Dorn im Auge und schon seit langem
bastelt man an der Einschränkung/Aussetzung diese unveräußerlichen
Rechte.
Noch
besser wurde es im Klimaurteil des Bundesverfassungsgericht gelöst.
Hier wurde die Aussetzung der Grundrechte von vornherein der
Exekutive in die Wiege gelegt, wann immer sie es für nötig hält! Es braucht da schlicht nur einen Beschluss, und die dauerhaft und
unveräußerbaren Grundrechte landen im Mülleimer der Politik. Was
da künftig auf uns zukommt, wird die Geduld des Bürgers kaum
besänftigen.
Die
Grundrechtseinschränkungen oder besser -aussetzungen sind
selbstredend nicht zeitlich begrenzt sondern die Exekutive
entscheidet, ob und ggf. wann diese zurückerstattet werden, die uns
dauerhaft und unveräußerlich zustehenden Rechte. Doch nicht nur die
Einschränkung und/oder Aussetzung der Grundrechte ist das Anliegen
dieser „ätzenden Politikerkaste“! Sie wollen außerdem die
Informationshoheit! Keiner soll und darf an Informationen kommen, die
nicht ihrer Zensur unterliegen. Bestes Beispiel dazu war das Verbot
des Senders RT. Ganz klar darf der Bürger nicht Informationen
verfallen, die gegen den ach so tollen Staat gerichtet sein können.
Des weiteren werden Informationen, die sich gegen Coronapolitik und
-impfung richten, von den großen Digitalunternehmen wie google,
facebook, twitter u.a. gefiltert und gecancelt, wenn sie nicht den
offiziellen Narrativen entsprechen. Ganz klar, denn wir dürfen uns
keine eigene Meinung bilden, dass macht schließlich der Staat für
uns, der uns bis ins Kleinste bestens informiert nach Treu und
Glauben derjenigen, die uns manipulieren wollen.
Dann
gibt es noch das große Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Bei dem Wort
fällt als erstes der Wortteil
„durchsetzung“ auf. Das weist von vornherein schon auf autoritär
hin! Sie setzen durch, dass Hass und Hetze im Netz ausgeschlossen
sind. Die Zensur ist wieder das griffige Mittel der Wahl. Sie
entscheiden, was Hass und Hetze ist. Davon abgesehen wird das im
Strafrecht geahndet, wenn diese Tatbestände vorliegen.
Auch
das ist nur ein Zwischenschritt! Frau Faeser, ihres Zeichens nach
Innenminister*in, geht noch einen Schritt weiter: Auf gar keinen Fall
dürfen Politiker und Exekutivpersonal mit Hass und Hetze überzogen
werden! Sie droht härtere Massnahmen an und Überwachung durch den
Verfassungsschutz.
Im
Klartext heißt das, das jeglich Kritik an öffentlichen Personen
mehr oder weniger untersagt ist, verfolgt und geahndet wird. Medien,
die solche Delikte veröffentlichen, können mit hohen Bußgeldern
belangt werden. Es gibt zwar seit 2021 entsprechende Gesetze, in
denen diese Verstöße geregelt werden, doch Nancy Faeser, ein
Geschöpf des Himmels, setzt
immer noch einen drauf. Wozu ist man denn Innenministerin, wenn man
nicht die Daumenstrauben anziehen kann!
Mit
Rekordgeschwindigkeit verabschiedet sich dieser Staat von Recht und
Gesetz. Der Staat, der die Grundrechte
nicht in der Form achtet, wie sie unveränderlich geschrieben stehen,
hat als Rechtsstaat ausgedient - MEINE MEINUNG -
02.
August 2022 Manfred Thöne