Deutschlands
Giftliste
Heimlich,
still und leise und im Windschatten weltweiter Krisen hat die
Bundesregierung langjährige medizinische Praktiken in Form von
Gesetzen und Verordnungen was Arzneimittel anbelangt, abgeschafft.
Um
die schnelle Implementierung der sogenannten Covid-19-Impfstoffe zu
ermöglichen wurde eine neue Verordnung mit dem Namen "Medizinischer
Bedarf Versorgungssicherungsstellungsverordnung (MedBVSV) erlassen
und damit viele bisher gängige und bewährte Paragrafen außer Kraft
gesetzt. §3 Abs. 1 und § 4 der MedBVSV beziehen sich auf die
Covid-19-Impfstoffe und begraben damit folgende Gesetze und
Verordnungen des Arzneimittelgesetzes, des Transfusionsgesetzes und
der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV).
Teil
1
§
3 Abs. 1 der MedBVSV setzt nun also folgende Verordnungen und Gesetze
außer Kraft, angefangen beim Arzneimittelgesetz:
§
8 Abs. 3 AMG (Verbot des Inverkehrbringen abgelaufener Arzneimittel).
Abgelaufene Covid-19-Impfstoffe dürfen aber nach wie vor verabreicht
werden und sind auch im Verkehr.
§
10 AMG (Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel)
Covid-19-Impfstoffe
müssen nicht gekennzeichnet werden.
§
11 AMG (Packungsbeilage)
Covid-19--Impfstoffe
benötigen keine Packungsbeilage
§
11a AMG (Fachinformation)
Covid-19-Impfstoffe
benötigen auch keine Fachinformation
§
21 AMG (Zulassungspflicht)
Covid-19-Impfstoffe
können problemlos auch ohne jegliche Zulassung in den Verkehr
gebracht werden.
§32
AMG (Staatliche Chargenprüfung)
Covid-19-Impfstoffe
dürfen auch ohne eine staatliche Chargenprüfung in den Verkehr
gebracht werden.
§43
AMG (Apothekenpflicht)
Covid-19-Impfstoffe
dürfen unter Umgehung der Apotheken in den Verkehr gebracht werden.
§47
AMG (Vertriebswege)
Covid-19-Impfstoffe
dürfen unter kompletter Umgehung der gängigen Vertriebswege wie
Großhandel, Apotheke, Arzt ,Patient in den regulären Verkehr
gebracht werden.
§72
Abs.1 und 4 AMG (Einfuhrerlaubnis)
Covid-19-Impfstoffe
dürfen ohne eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland importiert
werden.
§72a
Abs. 1 AMG (Zertifikate für die Einfuhr)
Covid-19-Impfstoffe
dürfen auch ohne Einfuhrzertifikate nach Deutschland gebracht
werden.
§72b
Abs. 1 und 2 AMG (Einfuhrerlaubnis für Gewebe)
Gewebe,
die der Behandlung oder Vorbeugung von Covid-19 dienen, dürfen ohne
Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.
§72c
Abs. 1 AMG (Einmalige Einfuhr von Gewebe)
Die
einmalige Einfuhr von Gewebe, die der Behandlung oder Vorbeugung von
Covid-19 dienen, dürfen ohne jegliche Erlaubnis nach Deutschland
eingeführt werden.
§73a
AMG (Ausfuhr)
Und
auch die Ausfuhr von Covid-19-Impfstoffen aus Deutschland bedarf
keiner Genehmigung.
§78
AMG (Preise)
Preise
für Covid-19-Impfstoffe können frei bestimmt werden. (Monopol- und
Patentgefahr)
§84
AMG (Gefährdungshaftung)
Ärzte
und Apotheker haften für die Verabreichung und Folgen der
Covid-19-Impfstoffe nicht.
§94
AMG (Deckungsvorsorge)
Hersteller
haften für das Inverkehrbringen ihrer Covid-19-Impfstoffe nicht.
(was ja bereits bekannt war)
Punkte
der Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) werden folgende
umgangen:
§
4a Absatz 1 AM-HandelsV (Abgabe nur durch berechtigte Betriebe)
Covid-19-Impfstoffe
dürfen an jeden ausgeliefert und abgegeben werden.
§
6 Absatz 1 AM-HandelsV (Auslieferung nur an Betriebe mit Erlaubnis)
Auch
hier: Covid-19-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert werden. Eine
Erlaubnis ist nicht erforderlich.
zu
Teil 2 https://t.me/jetztgemeinsamstark/188
Teil
2
§
4 der MedBVSV hebelt folgende Gesetze und Verordnungen aus. Fangen
wir an beim Arzneimittelgesetz (AMG):
§13
AMG (Herstellungserlaubnis)
Covid-19-Impfstoffe
können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine
Herstellungserlaubnis produziert werden.
§15
AMG (Sachkenntnis)
Covid-19-Impfstoffe
können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne Sachkenntnis
hergestellt werden. Das bedeutet, dass jeder die Präparate
herstellen kann.
§19
AMG (Verantwortungsbereiche)
Covid-19-Impfstoffe
können mit Zustimmung der Behörde auch ohne eine sachkundige Person
hergestellt werden. (deckt sich eigentlich fast mit § 15 AMG)
Sehen
wir uns an, was die neue Regelung unter § 4 MedBVSV der
Bundesregierung mit der Arzneimittel- und
Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) macht. Folgendes wird außer
Kraft gesetzt:
§3
AMWHV (Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und gute
fachliche Praxis)
Covid-19-Impfstoffe
können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch entgegen QMS, GMP
und GfP hergestellt werden.
§4
AMWHV (Personal)
Covid-19-Impfstoffe
können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne
ausreichendes sachkundiges und qualifiziertes Personal hergestellt
werden. (sehr vertrauenerweckend)
§11
AMWHV (Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung)
Covid-19-Impfstoffe
können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne regelmäßige
Selbstinspektionen und ohne eine Qualifizierung der Lieferanten für
Rohstoffe, Verpackungsmaterial etc. produziert werden.
§15
AMWHV (Kennzeichnung)
Covid-19-Impfstoffe
können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine
Kennzeichnung produziert werden.
§16
AMWHV (Freigabe)
Covid-19-Impfstoffe
können mit der Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine
qualitative Überprüfung und ohne Freigabe in den Verkehr gebracht
werden.
§17
AMWHV (Inverkehrbringen und Einfuhr)
Covid-19-Impfstoffe
können mit der Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne die
Freigabe in den Verkehr gebracht und aus dem Ausland eingeführt
werden.
§22
- 26 AMWHV (Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung, Freigabe und
Inverkehrbringen, Inverkehrbringen und Einfuhr)
Für
Covid-19-Impfstoffe entfallen mit der Zustimmung der jeweiligen
Behörde alle genannten Vorschriften.
§
5 der MedBVSV regelt das Transfusionsgesetz (TFG) Hier wurden
folgende Bestimmungen über den Haufen geworfen:
§4
& §7 TFG (Anforderung an die Spendeneinrichtung /Anforderungen
zur Entnahme der Spende)
Personen,
die mit einem Covid-19-Impfstoffen geimpft wurden, dürfen Blut
spenden. (Trotz der ungewissen Datenlage wo denn die mRNA der
Präparate im Körper verbleibt und was sie dort anrichtet)
§
5 Absatz 1 Satz 2 TFG (Auswahl der spendenden Personen)
Personen,
die mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft wurden, dürfen Blut
spenden.
Außerdem
werden diejenigen, die mit einem sogenannten Covid-19-Impfstoff
geimpft wurden in Einzelfällen dazu aufgefordert, eine Blutspende zu
Forschungszwecken abzugeben.
Man
kann also festhalten, dass durch die von der Bundesregierung
verordnete MedBVSV viele Punkte langjähriger und gängiger
medizinischer Standards in Bezug auf Arzneimittel abgeschafft wurden
wenn es um Covid-19-Impfungen geht. Wozu diese Vorgehensweise dienen
soll, sollte schnellstmöglich geklärt werden denn Vertrauen
schaffen diese neuen Standards eher weniger als mehr.
Quellen:
(1)
https://web.archive.org/web/20…ernet.de/medbvsv/__3.html
(2)
https://web.archive.org/web/20…ernet.de/medbvsv/__4.html
(3)
https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/
(4)
https://www.gesetze-im-internet.de/tfg/
(5)
https://www.gesetze-im-internet.de/amwhv/