Soeben erhielt ich diese sehr ausführliche (um nicht länglich zu sagen ) Antwort von Niels Annen, MdB der Bundestagsfraktion SPD und Staatsminister im Auswärtigen Amt. Weil die Nachricht zu lang ist, stelle ich sie hier als PDF-Datei rein.
Beiträge von Ralph B.
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Hallo reigu, vielleicht übersehe ich gerade etwas, aber kannst Du Dir nicht einfach einen neuen Heise-Account mit einer anderen E-Mail-Adresse anlegen? Oder hat Heise da gewisse Sicherheitsvorkehrungen getroffen, oder etwas anderes spricht dagegen?
: https://www.heise.de/sso/registration/
PS. Schade, dass Heise Kommentare zensiert!
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Antwort von Albrecht Glaser, AfD-Fraktion
ZitatSehr geehrter Herr B***,
Ihre Sorge um das Wohl dieses Landes und die Zukunft unserer Kinder und Enkel in Frieden und Freiheit teile ich uneingeschränkt; mein jüngster Sohn ist soeben 15 Jahre alt geworden, so dass ich lebhaft und leidvoll verfolge, welche Auswirkungen die Verordnungen der derzeitigen Regierungskoalition und der ohnehin nicht legitimierten Ministerpräsidentenrunde haben. Allein dies sind Auswirkungen, die einer ganzen Generation die Zukunft verbauen, es haben sich Bildungskrater gebildet, wo vorher ohnehin schon nur lückenhaft Bildung vermittelt wurde.
Das nun anstehende Gesetz wird von der AfD-Fraktion mit großer Überzeugung abgelehnt werden! Derzeit gehen eine Reihe von Änderungsanträgen aus anderen Fraktionen ein, die vermutlich nur als Augenwischerei dienen, um dem unbedarften, mit der komplizierten Materie nicht tief vertrauten Mitbürger, Sicherheit und Vertrauen in eine vermeintlich richtige Entscheidung zu suggerieren. In Wahrheit können mit diesem Gesetz jedem Bürger und jeder Bürgerin nach Gutsherrenart alle elementarsten Rechte auf körperliche Unversehrtheit (Impfzwang), auf Unverletzlichkeit der Wohnung (jederzeitiger Zugang durch Gesundheitsamt, Polizei, Bundeswehr bei Verdacht auf Hygieneverstoß) und auf das jederzeitige Recht auf freie Versammlung entzogen werden. Und dennoch werden die etablierten Parteien, in der Regierung befindliche oder als sogenannten Opposition beteiligte, versuchen, diesen Gesetzentwurf Realität werden zu lassen….
Lieber Herr B***, gehen Sie davon aus, dass wir kämpfen werden! Viele von uns nehmen dafür Repressalien in Kauf, unsere persönliche Sicherheit ist gefährdet und unsere Kinder leiden unter der Auseinandersetzung mit Mitschülern und Lehrern. Wir sehen die große Verantwortung, die wir mit dem Einzug in den Bundestag übernommen haben und wir nehmen sie mit viel Mut und großer Empathie wahr. Und ja, es ist so: Die AfD-Fraktion ist die einzige Fraktion, die sich gegen die unumkehrbare Beschneidung unserer elementaren Freiheitsrechte stemmen wird! Sie ist die einzige Fraktion, die ihren Amtseid wirklich ernst nimmt, Schaden vom deutschen Volk abwenden, das Grundgesetz wahren und die Demokratie schützen will. So wahr ihr Gott helfe.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Albrecht Glaser MdB
P.S. Schon bei der Abstimmung des Gesetzentwurfs für das „2. Gesetz zum Schutze der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hat die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag gegen das Gesetzesvorhaben gestimmt, wie Sie folgendem Link entnehmen können:
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Antwort von Olav Gutting, CDU-Fraktion.
ZitatSehr geehrter Herr B***,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum Entwurf eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (3. Bevölkerungsschutzgesetz). Sehr gerne antworte ich Ihnen als Ihr direkt gewählter Bundestagabgeordneter für Bruchsal-Schwetzingen.
Ihre persönlichen Eindrücke habe ich mit großem Interesse gelesen. Sie haben recht mit vielem, was Sie beschreiben. Das alles will ich weder in Abrede stellen noch schönreden. Es sind Begleiterscheinungen einer Pandemie.
Trotz insgesamt besonnener und sachlicher politischer Kommunikation und trotz eines weitverbreiteten Einverständnisses der Bevölkerung in die Notwendigkeit der Maßnahmen bleiben viele offene Fragen.
Was nun das 3. Bevölkerungsschutzgesetz angeht, ist es keineswegs so, dass sich damit das Parlament selbst entmachten würde, denn weiterhin kann eine Mehrheit des Bundestags die Ausrufung einer epidemischen Lage von nationaler Trageweite auch wieder zurücknehmen. Ich kann Ihnen versichern, dass das Grundgesetz dadurch nicht außer Kraft gesetzt wird. Abwegig ist auch die Bemerkung, dass wir auf dem Weg zu einer Diktatur sein sollen. Zum Wesen der Demokratie gehört im Übrigen aber auch, Mehrheitsentscheidungen zu respektieren. Wer also behauptet, der Deutsche Bundestag würde seine Rechte nicht wahrnehmen, die Demokratie werde durch die Bundesregierung ausgehebelt oder Deutschland befinde sich auf den Weg in die Diktatur, beschreibt nicht die Realität in unserem Land.
Das Infektionsschutzgesetz gestattet u.a. der Bundesregierung und den Landesregierungen notwendige Schutzmaßnahmen auch durch Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Daran ändert das 3. Bevölkerungsschutzgesetzes nichts. Eine Pandemie dieser Dauer und diesen Ausmaßes war bislang nicht bekannt. Deshalb will der Deutsche Bundestag den gesetzlichen Rahmen im Infektionsschutzgesetz mit einem neuen §28a konkret an die Covid-19-Pandemie anpassen. Dabei ist mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen nicht vorgesehen, die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten in §§ 28 ff. des Infektionsschutzgesetzes auszuweiten, sondern es ist vorgesehen, die Vorschriften zu präzisieren. Diese Präzisierung erfolgt auch über weitere Änderungen und Ergänzungen, die die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in die Beratung eingebracht haben und die Bestandteil des Gesetzes werden.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es unter anderem Impfprogramme vorzubereiten. Nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte sollen einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben können.
Aber: Wer sich nicht impfen lassen möchte, der muss es auch nicht. Es wird mit mir keine Impfpflicht geben! Dies habe ich auch schon öffentlich in einer Pressemitteilung vom 14. November 2020 verdeutlicht!
Es ist sicherlich noch ein langer und schwieriger Weg aus der momentanen Krise. Einige der getroffenen Maßnahmen sehe ich selbst auch sehr kritisch und kann den Unmut bei Vielen verstehen. In dieser Situation müssen wir allerdings an die Verantwortung und Rücksichtnahme gegenüber unseren Mitmenschen appellieren und um die Mitwirkung Aller werben. Dies erfordert ein hohes Maß an Solidarität und immer wieder ein Anpassen an die Entwicklungen der Pandemie.
In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen und bitte bleiben Sie gesund!
Ihr
Olav Gutting
Mitglied des Deutschen Bundestages
Rechtsanwalt
Parlamentsbüro:
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-77504
Fax: +49 30 227-76137
olav.gutting @ bundestag.de
Wahlkreisbüro:
Händelweg 1
68794 Oberhausen-Rheinhausen
Tel.: +49 7254-957967
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Ich fürchte, Du hast Recht... Habe eben noch einmal in den Gesetzesentwurf reingeschaut: https://dserver.bundestag.de/btd/19/239/1923944.pdf
Dadurch sollen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, der Medizinprodukte-Abgabeverordnung und des Sozialgesetzbuches vorgenommen werden. Das Grundgesetz bleibt anscheinend unberührt. Das hatte ich falsch verstanden. Es reicht daher wohl leider eine einfache Mehrheit:
Zitat"Damit das Gesetz zustande kommt, muss der Bundestag dieses grundsätzlich gemäß Art. 42 Absatz 2 Satz 1 GG mit einfacher Mehrheit beschließen. Dies erfordert eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen."
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Berechtigte Frage. So wie ich das verstehe, handelt es sich um eine Änderung des Grundgesetzes, liege ich da richtig?
"Das Grundgesetz hat Vorrang vor allen anderen deutschen Gesetzen, die mit ihm in Übereinstimmung stehen müssen.
Es kann nur mit einer 2/3-Mehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates geändert werden."
Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/recht/gg/gg-node.html
Weiß jemand Genaueres? Ich bin "leider" kein Politik-Profi.
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Anbei eine Antwort von Dr. Alexander S. Neu, Bundestagsfraktion "Die Linke". Bleibt zu hoffen, dass die Linksfraktion insgesamt gegen den Gesetzesentwurf stimmen wird.
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Engagement für die Grundrechte. Ich habe sehr viele Anschreiben zu den Themen erhalten. Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass es mir aufgrund der großen Anzahl der Zuschriften nicht möglich ist, alle individuell zu beantworten.
Zunächst möchte ich deutlich machen, dass die Linksfraktion bereits dem „Ersten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ am 25.03.20 nicht zugestimmt hat. Dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ haben wir am 14.05.20 ebenfalls nicht zugestimmt. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung – sowie die Voten der einzelnen Bundestagsabgeordneten – können Sie hier einsehen: https://www.bundestag.de/parla…timmung/abstimmung?id=670.
Ihre Sorge um unsere Grundrechte kann ich gut nachvollziehen und sie ist auch meines Erachtens berechtigt. Darum hat meine Fraktion auch einen eigenen Antrag „Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie“ eingebracht, den Sie hier nachlesen können:
: https://dserver.bundestag.de/btd/19/239/1923942.pdf.
Mit der Feststellung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, ohne Beteiligung des Parlaments essentielle Grundrechte einzuschränken und in die soziale Sicherheit und den Alltag der Bürger einzugreifen. Das widerspricht dem aus dem verfassungsmäßigen Demokratieprinzip folgenden Grundsatz, dass die direkt gewählten Parlamente wesentliche Entscheidungen selbst treffen müssen und nicht der Exekutive überlassen dürfen. Daher fordern wir u.a. die Einbeziehung der Parlamente auf Bundes- und Landesebene sowie öffentliche Anhörungen mit unabhängigen Sachverständigen, damit der öffentliche Diskurs und die demokratische Willensbildung nicht noch mehr Schaden nehmen.
Ich werde die Entscheidungen zu den Grundrechten auch weiterhin kritisch begleiten und zweifelhafte Einschränkungen zurückweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander S. Neu, MdB
Bundestagsfraktion DIE LINKE
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 227 74328
Fax: 030 227 76328
Mail: alexander.neu @ bundestag.de
neu-alexander.de/
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Allein die Sitzenden der CDU/CSU reichen um die AFD, FDP und Linken, sollten diese geschlossen ablehen zu überstimmen.
238 AFD, FDP, Linke
465 CDU/CSU, SPD, Grüne
Hmm, bist Du Dir sicher? Ich habe folgende Rechnung aufgestellt:
Anzahl Bundestagsabgeordnete = 709
2/3-Mehrheit = 472,66, d.h. 473 Stimmen sind notwendig
Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU + SPD + Grüne = 465
Basierend auf den Zahlen: bundestag.de/parlament/plenum/sitzverteilung_19wp
Nach meiner Berechnung dürften alleine die Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen nicht reichen. Hat jemand dazu genauere Kenntnisse?
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Ich noch einmal.
Ich habe die E-Mail-Adressen aller Bundestagsabgeordneten um zusätzliche Informationen (Vorname, Nachname, Anrede) erweitert und als Tabelle abgespeichert (für Excel und LibreOffice). Dies könnte für den einen oder anderen nützlich sein. (Was leider fehlt, ist ein eventueller Doktortitel und die Parteizugehörigkeit.)
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