Wasservitalisierer
Als Hinweis:
Die Bundersnetzagentur hat die Wasservitalisierer verboten, die auf UKW-Frequenzen mit hoher Strahlungsleistung arbeiten, über 7000 Euro kosten und laut Hersteller und Vertreiber das Wasser hexagonal strukturieren. Zwar wird trickreich nur über Anwenderberichte angesprochen, danach sollen sie wohl auch gegen Krebs helfen.
Amtsblatt vom 16. Juni 2021
Vfg Nr. 49/2021
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG):
Allgemeinverfügung bezüglich eines Vertriebsverbotes für ein Gerät
Im Rahmen der Marktüberwachung nach dem EMVG wurde die Bundesnetzagentur darauf aufmerksam, dass das unten genannte Gerät nicht mit den Anforderungen des EMVG übereinstimmt.
Die Bundesnetzagentur erlässt auf Grund § 22 Abs. 2 Nr. 8 i. V. m. § 23 Abs. 4 EMVG folgende
Allgemeinverfügung:
- Das weitere Bereitstellen, Inverkehrbringen und die Weitergabe des unten aufgeführten Gerätes im Markt wird untersagt.
- Die Nutzung der Geräte wird untersagt.
Angaben zum Gerät:
Produktart: Wasservitalisierer
Gerätetyp: Wasservitalisierer
Hersteller: Wassermatrix AG, Schweiz
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Auszug aus EMV-Gesetz:
Bei Verstoß:
"Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz vom 14. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2879), das durch
Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1947) geändert worden ist"
Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften
§ 33 Bußgeldvorschriften
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 und 2 mit einer
Geldbuße bis zu hunderttausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu
zehntausend Euro geahndet werden.
(3) Geräte, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer 1, 9 oder 10 bezieht,
können eingezogen werden.
(4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesnetzagentur.