So Ihr Lieben,
heute mal wieder ein Eintrag von mir. Hier ist mal die Antwort auf mein Schreiben von der sächsischen "Landesregierung".
Also hätte ich dieses Schreiben geschrieben und als Vorlage den Brief (siehe oben), hätte ich wahrscheinlich ne 5 oder mehr bekommen, weil das Thema total verfehlt ist. Irgendwie komm ich mir echt verarscht vor. Sorry, aber da fällt mir nichts mehr dazu ein.
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vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Ministerpräsidenten Kretschmer. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen Herr Ministerpräsident Kretschmer aufgrund der Vielzahl der an ihn herangetragenen Anfragen und Meinungsäußerungen nicht persönlich antworten kann. Er hat deshalb Ihre E-Mail an uns als zuständiges Fachressort zur Beantwortung weitergeleitet.
Es ist sehr nachvollziehbar, dass Sie ob der Umstände und Ihrer Erkrankung und die Ihres Mannes verärgert sind, dass eine Gleichstellung mit Geimpften und Genesenen aufgrund des fehlenden PCR-Tests nicht möglich ist. Dieser Aspekt betrifft nach unserer Erfahrung einige Menschen. Es handelt sich hierbei jedoch um eine Bundesverordnung. Der Landesgesetzgeber hat hier keine Möglichkeit eigene Regelungen zu treffen.
Die Bundesregierung hat in der Verordnung „COVID-19-Schutz-Ausnahmeverordnung“ in § 2 Nummer 5 definiert, was als Genesenennachweis gilt/anerkannt wird „ ein Genesenennachweis (ist) ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt“
Ein Antikörpertest wird explizit nicht als Genesenennachweis, d.h. als Nachweis dafür, dass man eine COVID-19 Erkrankung durchgemacht hat, anerkannt. Dieser Entscheidung liegen die Empfehlung und Studien des Robert-Koch-Institutes zu Grunde. Das Robert-Koch-Institut begründet die Frage, warum ein positiver Antikörper-Test NICHT als Nachweis für eine durchgemachte COVID-19- Erkrankung ausreicht, wie folgt:
„Sowohl vollständig durchgeführte Impfungen als auch eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion vermitteln bis auf wenige Ausnahmen bei immungesunden Personen einen Schutz vor COVID-19. Etwa 14 Tage nach einer abgeschlossenen Impfserie ist der vollständige Impfschutz aufgebaut. Wie lange dieser Schutz anhält, ist bisher weder für die verschiedenen Impfstoffe noch für die durchgemachte Infektion bekannt.
Die derzeit verfügbaren klinischen und immunologischen Daten sprechen für eine Schutzwirkung von mindestens 6 bis 8 Monaten nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion bei der Mehrzahl der Erkrankten. Der Immunschutz wird durch Antikörper und durch Komponenten der zellulären Immunität vermittelt und kann individuell unterschiedlich sein. Eine Person kann die Erkrankung durchgemacht haben und dennoch keine messbaren Antikörper entwickeln. Umgekehrt kann ein Antikörpernachweis nach Kontakt mit einem anderen Coronavirus als dem SARS-CoV-2-Virus positiv werden, obwohl COVID-19 nicht durchgemacht wurde.
Bisher ist nicht bekannt, wie hoch die Antikörperkonzentration sein muss, um nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion von einem sicheren Schutz ausgehen zu können (sog. serologisches Korrelat für Schutz).
Die Qualität, der auf dem Markt befindlichen Tests für den Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern ist sehr variabel und die Tests unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Spezifität. Im Einzelfall ist bei Verwendung eines Tests guter Qualität eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion möglicherweise zuverlässig nachzuweisen. Allerdings ist aufgrund der Unübersichtlichkeit der vielen unterschiedlichen, verwendeten Tests und des Fehlens eines serologischen Korrelats zurzeit keine pauschale Bewertung von Antikörpertests für den Nachweis eines Immunschutzes möglich. Bei diesen Unsicherheiten ist es geboten, auch diejenigen zu schützen, die möglicherweise trotz positivem Antikörpertest keinen Schutz vor COVID-19 aufgebaut haben. Die STIKO empfiehlt daher derzeit bei einem alleinigen Antikörpernachweis eine vollständige Impfserie. Diese besteht bei den meisten derzeit zugelassenen Impfstoffen aus 2 Impfstoffdosen (siehe FAQ
Impfschema: (Wann und) Wie sollte gegen COVID-19 geimpft werden?ˍ).
In der von der Bundesregierung erlassenen "Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19" gilt eine Person entsprechend als genesen, wenn ein direkter Erregernachweis durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist, s. auch:
: https://www.bundesregierung.de…terungen-geimpfte-1910886
Ein alleiniger Antikörpernachweis ist nicht ausreichend, unabhängig vom gemessenen Antikörperwert. Stand: 25.05.2021“
(Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html )“
Ich bedauere, Ihnen keine andere Antwort geben zu können, wünsche Ihnen aber alles Gute
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbeauftragte
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SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT
SAXON STATE MINISTRY FOR SOCIAL AFFAIRS AND COHESION
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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In dieser außerordentlichen Zeit stehen wir alle privat und beruflich vor großen Herausforderungen. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis, falls es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens gekommen sein sollte. Unser Ziel ist es, Sie so gut wie möglich zu unterstützen. Wir haben in den letzten Tagen verschiedene Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen, damit wir unseren Geschäftsbetrieb auch in dieser besonderen Situation uneingeschränkt aufrechterhalten. Die Ihnen erteilte Benachrichtigung ist k e i n e Zusicherung, Verfügung, Entscheidung oder andere Maßnahme auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Einzelfall-Regelung mit Rechtswirkungen.
Wir hoffen, dass Sie und Ihre Familien bei guter Gesundheit sind und dies auch bleiben.
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So was meint Ihr jetzt dazu?
Liebe Grüße