Oh, danke. Nicht nur in Deutschland und auch schon in Antike/Mittelalter, unter König Ludwig XV, der franz. Revolution, kam das vor. Eigentlich fast überall.
: https://de.wikipedia.org/wiki/Goldverbot
Bei einem Goldbesitzverbot müssen Privatpersonen ihren Besitz an Gold (Münzen, Barren, Nuggets, Zertifikate) an staatlichen Annahmestellen abgeben und erhalten eine Entschädigung in der Landeswährung ausgezahlt. Sie dürfen Gold meist nur noch in Form von Schmuck und Münzsammlungen bis zu einer gesetzlich festgelegten Wertgrenze besitzen. In den USA lag beispielsweise im Jahre 1933 diese Wertgrenze bei 100 US-Dollar (in etwa 150 Gramm Feingold).[1] Ausnahmen bestehen oft für Branchen, in denen mit dem Edelmetall gearbeitet wird, wie Juweliere, Kunsthandwerker und Zahnärzte. Im Dritten Reich gab es – neben dem Verbot des Privatbesitzes – auch ein Verbot des gewerblichen Goldbesitzes.
So viel zur Theorie.
Im 20. Jahrhundert wurden in einigen demokratischen Ländern Goldverbote verhängt.
Beispiele hierfür sind in der Zwischenkriegszeit die Weimarer Republik unter Ebert SPD1923, später auch unter unter Brüning Zentrumspartei (Vorläufer CDU) Aufhebung unter Hindenburg 1931.
Wenige Monate nach der Aufhebung des Verbots war der private Gold- und Devisenbesitz erneut von Restriktionen betroffen.
Wegen der Weltwirtschaftskrise und Rückzahlungsforderungen internationaler Kreditgeber beschränkte die Präsidialregierung unter Heinrich Brüning (Zentrum) den freien Kapitalverkehr.
Sie erließ 1931 mehrere Verordnungen zur Devisenzwangsbewirtschaftung und führte eine Reichsfluchtsteuer ein. Zudem sah sie sich zu einer einschneidenden Sparpolitik gezwungen und erhöhte die Einkommensteuer. Sie löste mit diesen Maßnahmen eine starke Kapitalflucht ins Ausland aus. Vermögende Auswanderungswillige, die als Steuerzahler auszufallen drohten, sollten durch die Reichsfluchtsteuer von ihrem Vorhaben abgehalten werden.
Natürlich dann generell unter Hitler/ Göring.
Ab 1938 wurden deutsche Devisenschutzkommandos in Österreich, im Sudetenland sowie im Zweiten Weltkrieg in Polen und den besetzten westlichen Staaten tätig, um als meldepflichtig erklärte Devisen, Aktien, Gold und Diamanten aus Privatbesitz zu beschlagnahmen oder einem Zwangsankauf zuzuführen. Diese Kommandos wurden mit Beamten der Zollfahndungsstellen der Reichsfinanzverwaltung besetzt und vom Devisenfahndungsamt geführt, das dem Geheimen Staatspolizeiamt unter Reinhard Heydrich angegliedert war.[47]
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde von den Besatzungsmächten der Alliierte Kontrollrat als höchste Regierungsgewalt in Deutschland eingesetzt. Am 20. September 1945 erließ der Kontrollrat die Proklamation Nr. 2 unter dem Titel „Zusätzliche an Deutschland gestellte Forderungen“, in der eine absolute Sperre über ausländische Vermögenswerte aller Personen, die in Deutschland wohnhaft oder geschäftlich tätig sind, verhängt und die Ablieferung von Gold, Silber und Platin sowie aller ausländischen Banknoten und Münzen an die Alliierten gefordert wurde (Abschn. V Nr. 14 und 15).[49]
Das Verbot des privaten Edelmetallbesitzes war nicht sehr effektiv. Gold- und Silbermünzen waren nach dem Krieg nicht mehr im regulären Umlauf, ihre Außerkurssetzung und Einziehung waren bereits zum 1. Januar 1940 erfolgt. Die wenigen Privatpersonen, die noch im Besitz von Edelmetallen waren, ignorierten die Ablieferungspflicht.
(Ob das das deutsche Gold in amerikanischen Tresoren ist?
Die Proklamation Nr. 2 wurde für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch Artikel 2 des Gesetzes Nr. A-37 der Alliierten Hohen Kommission vom 5. Mai 1955 (ABl. AHK S. 3267) und für die DDR durch Beschluss des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955. Damit unterlag der Privatbesitz von Gold in Deutschland nach 32 Jahren keinen Beschränkungen und Verboten mehr.
In den USA 1933-74 und Frankreich 1936/37 sowie in der Nachkriegszeit Indien 1963-90 und Großbritannien 1966-71.
Noch 1973 war in über 120 Staaten der Erde der private Goldbesitz von Restriktionen betroffen. Im Zusammenhang mit dem Ende des Bretton-Woods-Systems, das vom goldhinterlegten US-Dollar als Leitwährung bestimmt war, wurden die meisten Beschränkungen aufgehoben.[11] Die Goldverbote in vielen sozialistischen Ländern blieben bestehen. Sie wurden erst zwei Jahrzehnte später mit dem wirtschaftlichen Zusammenbruch des Ostblocks außer Kraft gesetzt.
In der Sowjetunion war der Besitz, Kauf und Verkauf von Goldbarren und -münzen für Privatpersonen seit 1918 verboten. Erst 1987, während der Zeit der Perestroika, hob die Regierung die meisten Restriktionen für Privatpersonen wieder auf.[12]
In Polen erließ der Sejm am 28. Oktober 1950 ein Gesetz über das Verbot des Besitzes von fremden Valuten, Goldmünzen, Gold und Platin sowie über die Verschärfung der Strafen für einige Devisenstraftaten.[13] Das Verbot blieb für 38 Jahre, bis zum 15. März 1989, in Kraft. Rückblickend schrieb im Januar 1989 eine polnische Rechtszeitschrift: „Man wird wahrscheinlich in unserer Gesetzgebung schwerlich einen Rechtsakt finden (…), der so oft wie dieser verletzt, missachtet oder übergangen wurde.“[14]
In der Volksrepublik China begann die Regierung 1949 mit der Einziehung von Gold und Silberdollar.[15] Sie erließ ein Gesetz, das inländischen Bürgern den Besitz von Gold (außer Schmuck), Silberdollar und ausländischer Währung verbot. Sämtliche Edelmetalle und Devisen mussten an die Chinesische Volksbank verkauft werden. Ab dem 1. September 1982 durften Privatpersonen wieder Goldschmuck erwerben. Im gleichen Jahr begann die Zentralbank mit der Ausgabe des Goldpanda, einer Goldmünze zu Anlagezwecken. Am 15. Juni 1983 legalisierte der Staat den privaten Gold- und Silberbesitz.[16] Der Handel mit Edelmetallen blieb für die Bevölkerung verboten. Mit der Eröffnung der Shanghai Gold Exchange am 30. Oktober 2002 wurde das Handelsverbot für private Investoren aufgehoben.[17]
Also insgesamt ist das Einziehen des Golds seiner Bürger eine uralte Tradition der Machthaber, die bis in die Antike zurückgeht.