Beiträge von kjeldt

    Potenziell riskante Verunreinigung im Pfizer-Impfstoff gefunden

    Im Schweizerischen Infosperber ein Bericht zu den DNA-Verunreinigungen von Comirnaty. Dabei ein Link zu einem Interview-Video mit Prof. Buckhaults.

    Ich habe nicht versucht, das Interview zu hören, da mein Englisch zu schlecht ist. Aber viele postvac.org-Teilnehmer sind da sicher besser dran.

    : https://www.infosperber.ch/ges…fizer-impfstoff-gefunden/

    https://maryannedemasi.substa…interview-with-buckhaults


    Geklaut aus meinem anderen Forum. ;)

    Covid-19: Der Versuch einer unauffälligen Kehrtwende (Artikel frei zugänglich)

    : https://www.cashkurs.com/wirts…unauffaelligen-kehrtwende

    Kurzer Auszug:"Fauci gibt nun zu, dass die Impfstoffe Herzmuskelentzündungen verursachen können. Wer so was noch vor einem Jahr behauptete, dem wäre der Twitter-Account gesperrt worden."


    „…Und so kämpfen wir Betroffenen weiter: gegen treibende Mediziner, Verwandte und Bekannte, Behörden und den eigenen Anspruch. Dabei könnten wir mit der nötigen Ruhe vielleicht sogar gesund werden…“

    taz.de/Unsichtbarkeit-von-Long-Covid/!5958391/

    Hallo Mama, ich habe aus meiner Sicht alles versucht, was in meiner Macht steht. Habe sogar ein Termin mit einem Bundestagsabgeordneten erreichen können, wir beide wissen jetzt schon was dabei rauskommen wird, leider nix. Aber für mein Gewissen und um später mal nicht zu sagen "och hätte ich mal". Nein, diesmal gehe ich soweit ich kann, auch die Missstände in unserer Anstalt werde ich dort anbringen. Und alle aufrufen zur Wahl zu gehen, die meisten meckern nur und gehen nicht mal zur Wahl, das ist auch so ein Unding. Kampf gegen Windmühlen und Willkür unserer Volksvertreter, das sieht doch ein Blinder und dass es alles vom Ami gelenkt und geleitet wird. Wie es enden wird wissen wir doch auch alle. KRIEG. <X

    Sorry, habe auch schon gelesen, das es wohl doch nicht stimmt. Wer lässt sich bloß so ein Mist einfallen, wir Betroffenen klammern uns doch an jeden Strohhalm, einfach widerlich. Hier aus meinem anderen Forum eine Antwort dazu. MFG


    "Das soll frei erfunden sein laut Correctif:

    Covid-19-Impfstoffe: Nein, Robert F. Kennedy Jr. hat weiterhin keinen Prozess vor dem Obersten Gerichtshof gewonnen

    correctiv.org/faktencheck/2023/06/15/covid-19-impfstoffe-nein-robert-f-kennedy-jr-hat-weiterhin-keinen-prozess-vor-dem-obersten-gerichtshof-gewonnen/ "

    Dr. Fuellmich Urteil Corona in d. USA "Urteil des Obersten Gerichtshofs:

    Covid Impfstoffe sind keine Impfstoffe“


    Kaum jemand hat bemerkt, dass Robert F. Kennedy Jr. den Prozess gegen alle Pharmalobbyisten gewonnen hat. Covid-Impfstoffe sind keine Impfstoffe.

    In seinem Urteil bestätigt der Oberste Gerichtshof, dass die durch die Covid mRNA-Gentherapien verursachten Schäden irreparabel sind. Da der Oberste Gerichtshof das höchste Gericht in den Vereinigten Staaten ist, gibt es keine weiteren Berufungen und die Berufungsmöglichkeiten sind ausgeschöpft. Robert F. Kennedy betonte in einer ersten Stellungnahme, dass dies ein Erfolg sei, der nur dank der internationalen Zusammenarbeit einer großen Zahl von Anwälten und Wissenschaftlern möglich gewesen sei. Natürlich eröffnet dieses Urteil international neue Möglichkeiten gegen die Verpflechtung von Politik und Pharmaindustrie.

    Gerade in der Schweiz dürfte dieses Urteil Wellen schlagen, denn die Schweiz hat hier mit ihrer Bundesverfassung eine besondere Stellung. Zum einen steht der Nürnberger Kodex in der Verfassung mit Artikel 118b, und der Missbrauch der Gentechnik am Menschen ist in der Schweiz verboten, nach Artikel 119 der Bundesverfassung. Ergänzt wird dies durch Artikel 230 bis des Strafgesetzbuches, ... Damit drohen den Tätern bis zu 10 Jahre Gefängnis.

    Dieses Urteil sollte aber auch den Rest der Welt aufhorchen lassen, denn der Nürnberger Kodex hat internationale Gültigkeit und ist auch in Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte enthalten. Bei strafrechtlichen Vorwürfen muss in der Erklärung auf den Contergan-Skandal hingewiesen werden, um der Bedeutung dieses Vorwurfs besonderes Gewicht zu verleihen. Der Politik steht also ein heißer Herbst bevor. Man sollte auch wissen, dass in diesen Prozessen der deutsche Anwalt Dr. Rainer Fuellmich und weiter über 100 deutsche Anwälte mitgewirkt haben.

    https://www.foxnews.com/us/new…vaccinated-orders-backpay

    Kein Medium spricht darüber, weder in der Schweiz noch in Europa. Das wird, wenn überhaupt, auch in den regierungstreuen deutschen öffentlich rechtlichen Medien leider erst berichtet werden, wenn es für die Politik unvermeidlich ist.

    Also leite den Beschluss zur Information an Deine Familienmitglieder, Freunde & Bekannte weiter."

    Und Teil zwei hinterher.


    Behauptung 6: „Sie wurden über die Impfschäden aufgeklärt und alle wussten über die Nebenwirkungen Bescheid, weshalb es keinen Anspruch gibt!“

    Der Thematik liegt zugrunde, dass jeder Erwachsene wirksam in eine Körperverletzung einwilligen kann und deshalb für all das, was man bereit war, als Schädigung in Kauf zu nehmen, nicht anschließend Schadenersatz verlangen kann.

    Dies setzt eine informierte Entscheidung voraus, die über alle entscheidungserheblichen Tatsachen aufgeklärt hat, damit jeder Impfling das FÜR und WIDER abwägen kann.

    Der Gesetzgeber hat dazu Hilfestellungen gegeben. So hat er in VO (EG) 507/2006 niedergelegt, dass der Verbraucher bei Abgabe von Medikamenten mit bedingter Zulassung über die bedingte Zulassung aufzuklären ist. Hier insbesondere über die Tatsache, dass die Zulassung unter der Bedingung stand, den Herstellern nachzulassen, erst künftig die Unbedenklichkeit der Vakzine nachweisen zu dürfen. Dafür stellte die EMA für das jeweilige Zulassungsverfahren Pläne auf mit entsprechenden Fristsetzungen, bis wann der Hersteller welchen konkreten Nachweis zu führen hat. Die Nachweise für die Unbedenklichkeit der Stoffe, insbesondere die Auswirkungen auf das ungeborene Kind reichen bis in das Jahr 2027. Hintergrund ist, dass jeder Impfling wissen soll, in welchem Kenntnisstand der Zulassungsbehörde die Teilnahme an dem „Experiment“ erfolgt. Es soll transparent sein, was noch unbekannt ist.

    Natürlich ist auch vollumfänglich über Nebenwirkungen aufzuklären. BioNTech reichte dazu eine Liste an festgestellten Nebenwirkungen im Rahmen der Wirksamkeitsstudie der FDA ein. Der dortige Wissensstand z.B. dieses Herstellers bildete das Mindestmaß an erforderlicher Aufklärung über Nebenwirkungen.

    Darüber hinaus wird von der Kanzlei Rogert & Ulbrich vertreten, dass über alle vom Arzneimittelgesetz grundlegend abweichenden Regeln aufzuklären ist, insbesondere, wenn die Abgabe an den Verbraucher nicht mehr im Rahmen des Arzneimittelgesetzes, sondern auf der Basis der MedBVSV erfolgte:

    - abgelaufene Vakzine können verimpft werden, § 4 Abs. 2 der VO

    - es müssen keine Rückstellproben gestellt werden § 4 Abs. 3 VO als Ausnahme zu den Regelungen des AMG

    - die Logistik erfolgt nicht über den Arzneimittelhandel, sondern über den Bund, faktisch die Bundeswehr, § 2 der VO

    - keine Verpflichtung zur Erstellung und Weitergabe eines Beipackzettels (Ausnahme von der GCP-Verordnung), § 8 der VO, § 4 Abs. 1, 3 der VO iVm § 11 AMG, damit auch keinerlei Inhaltsdeklaration

    - diverse Abschwächungen bzgl. der Arzneimittelüberwachung (Abschwächung von § 64 AMG).

    Bisher haben wir noch keinen Aufklärungsbogen gesehen, der geeignet war, den Impfinteressenten hinreichend zu informieren, um darauf beruhend, wirksam in die Behandlung einzuwilligen.


    Behauptung 7: „Es besteht hinsichtlich der mRNA Vakzine ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis!“

    Bisher wurde von den Behörden wie der StIKo von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis der mRNA-Vakzine ausgegangen. Dies beruhte auf der Annahme, die Vakzine seien wirksam. Aber bereits diese Annahme war unzutreffend. Darauf basierten auch die angestellten Hochrechnungen, die die Wirksamkeit belegen sollen. Empirische Studien waren bis vor kurzem Fehlanzeige.


    In einem Aufsatz von Peter Doshi et al. (peer reviewed) wird das Nutzen-Risikoverhältnis erstmalig sachlich auf empirischer Basis anhand der Realität bewertet. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Studien des Herstellers, die auf Modellberechnungen und Annahmen beruhen, nicht den Tatsachen entsprechen und kein positives Nutzen-Risikoverhältnis festgestellt werden kann. Die Feststellungen erfolgten für Moderna Spikevax und Biontech Comirnaty. Wörtlich heißt es in dem Aufsatz:


    “3.4. Harm-benefit considerations

    In the Moderna trial, the excess risk of serious AESIs (15.1 per 10,000 participants) was higher than the risk reduction for COVID-19 hospitalization relative to the placebo group (6.4 per 10,000 participants).

    [3] In the Pfizer trial, the excess risk of serious AESIs (10.1 per 10,000) was higher than the risk reduction for COVID-19 hospitalization relative to the placebo group (2.3 per 10,000 participants).“

    (Vgl. “Serious adverse events of special interest following mRNA COVID-19

    vaccination in randomized trials in adults”, Anlage S 4.)


    Wörtlich übersetzt heißt das:

    „3.4. Risiko-Nutzen Erwägung

    In der Moderna-Studie wurde das erhöhte Risiko schwerer AESIs (15,1 per 10.000 Teilnehmer) höher festgestellt als die Risikominderung für COVID-19-Krankenhausaufenthalt im Vergleich zur Placebogruppe (6,4 pro 10.000 Teilnehmer).

    [3] Im Pfizer-Prozess wird das Exzess-Risiko gravierend AESIs (10,1 pro 10.000) höher festgestellt als die Risikominderung für COVID-19-Krankenhausaufenthalt im Vergleich zur Placebogruppe (2,3 pro 10.000 Teilnehmer).“


    Behauptung 8: „BioNTech und Moderna Vakzine haben bisher das Zulassungsverfahren ordnungsgemäß durchlaufen!“

    Auch diese Behauptung kann nicht aufrechterhalten bleiben. Weder BioNTech noch Moderna haben die toxikologischen Gutachten zu den in den Impfstoffen als Transportmittel enthaltenen Lipidnanopartikeln zum 31.07.2021 vorgelegt.

    Beide Hersteller der Lipide SM102 sowie ALC 0159 und ALC 0315 weisen die Lipide als toxisch aus und erklären, die Lipide seien nicht für Mensch und Tier geeignet. Die Nichtabgabe der toxikologischen Gutachten blieb unsanktioniert.


    Behauptung 9: „Das Paul Ehrlich Institut (PEI) überwacht als obere Bundesbehörde den Hersteller BioNTech und gibt jede einzelne Charge erst nach Prüfung frei!“

    Das PEI überwacht nach eigener Auskunft beinahe nichts. Von ca. 35 erforderliche Laboruntersuchungen werden nur 4 beim PEI durchgeführt.

    - die Sichtprüfung

    - die Integritätsprüfung

    - die Prüfung der Größe der Lipide

    - die Prüfung der Länge des mRNA Stranges

    Das PEI hat noch nie BioNTech besucht. Es fand keine Laborüberprüfung vor Ort statt. Die Produktion und Abfüllung wurde noch nie physisch von PEI Mitarbeitern im Rahmen der Überwachung untersucht, so der hochrangige Mitarbeiter Dr. Wagner als Zeuge des PEI vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

    - Es gibt keinen Gesamtverantwortlichen für die Qualitätssicherung

    - Es gibt keine Sequenzierung und Prüfung dessen, was inhaltlich in der RNA programmiert sein soll durch das PEI.

    - Das PEI erklärte zudem, in der Regel sei die RNA in den Lipiden zu kurz. Das sei aber erlaubt.


    Zusammenfassung: Jeder Imbiss in Deutschland wird lebensmitteltechnisch besser überwacht.


    Behauptung 10: „Das Spike Protein bleibt an der Einstichstelle und wird nur dort 14 Tage produziert und dann abgebaut!“

    Das ist schlichtweg falsch. Die Lipide verteilen sich im gesamten Körper in allen Organen und im Gehirn und jede menschliche Zelle wird zum Ziel. Spike Proteine wurden an den verschiedensten Organen produziert und exponiert. Sie wurden in öffentlich bekannt gewordenen Fällen noch nach 4 Monaten, bei unseren Mandanten sogar auch noch 1.4 Jahre nach der letzten Impfung noch nachgewiesen. Die Bevölkerung wurde falsch informiert.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr R&U Team


    Rogert & Ulbrich

    Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

    Hammer Str. 26 - 40219 Düsseldorf

    Tel.: +49 211 819770 | Fax.: +49 211 81977199 | neuanfragen @ ru.law

    Was Sie schon immer über Impfschäden wissen wollten – Mythos oder Tatsache?


    Behauptung 1: „Hersteller haften nicht für Impfschäden – es haftet nur der Staat!“

    Die Aussage ist unzutreffend. Der Staat haftet gem. § 839 Abs. 3 BGB nur subsidiär (nachrangig), wenn der Geschädigte gegenüber allen anderen Anspruchsgegnern vergebens versuchte, seine Schäden ersetzt zu verlangen.

    Für eingetretene Schäden durch die Impfung haftet der Hersteller des Vakzins. Aber auch jeder verimpfende Arzt kann zum Schadenersatz herangezogen werden, soweit er/sie nicht vollständig und richtig über die bedingte Zulassung (VO (EG) 507/2006) informierte und auch sämtliche gesetzlichen Abweichungen zum AMG (MedBVSV) vor der Impfung offenlegte. Für den Verbraucher, der sich als gesunder Mensch impfen lässt, geht es darum, wahrheitsgemäß und vollständig Kenntnis zu erlangen, um wirksam in die Behandlung einwilligen zu können.


    Behauptung 2: „Die Ärzte und die Hersteller haften für die Impfung nicht!“

    Diese Behauptung stammt aus einer Fehlinterpretation der MedBVSV (§ 3 Abs. 4 MedBVSV). Bei flüchtigem Lesen ist der Text geeignet, beim Leser den Eindruck zu erwecken, als habe der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Impfhersteller und die Ärzte von jedweder Haftung befreien wollen.

    Bei genauem Lesen wurde allerdings lediglich eine Haftungsbefreiung für die Bereiche erklärt, die die MedBVSV abweichend vom Gesetz (AMG) regelt, also keine Beipackzettelpflicht, keine Inhaltsdeklarationspflicht, abgelaufene Vakzine dürfen verimpft werden, keine Rückstellproben für jede Impfcharge.

    Diese Aspekte sind aber in aller Regel nicht die Ursache für den Eintritt des Schadens. Dieser wird regelmäßig in der Entwicklung und Herstellung liegen.


    Behauptung 3: „Die EU hat einen Vertrag geschlossen, der die Haftung der Hersteller ausschließt!“

    Richtig ist, dass es Lieferverträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland auf der einen Seite und BioNTech Manufacturing GmbH und Pfizer Inc. auf der anderen Seite gibt. Richtig ist auch, dass die EU – Kommissarin für Gesundheit diesen Vertrag unterschrieben hat. Nur wurde nicht die EU Vertragspartner, sondern jeder einzelne Mitgliedsstaat.

    Die Ziffer I.12. behandelt in diesem Vertrag die Haftungsfragen des Impfherstellers. Die Vereinbarung zur Haftung haben jedoch überhaupt keine Relevanz in Bezug auf die Haftung des Herstellers im Außenverhältnis. Vielmehr regelt der Vertrag nur, dass im Kern die Bundesrepublik Deutschland, also der Steuerzahler, den Impfhersteller von jedem Schaden, der ihm durch verursachte Impfschäden entstehen kann, freihält. Die Bundesrepublik Deutschland bestimmt die Anwälte, zahlt die Anwälte, zahlt die Sachverständigen und zahlt ggf. den Impfschaden, der durch den Hersteller verursacht wurde, während die Gewinne beim Hersteller verbleiben.


    Behauptung 4: „Der Impfgeschädigte muss beweisen, dass der Schaden durch das Vakzine entstanden ist!“

    Viele schrecken genau deshalb vor der Geltendmachung von Ansprüchen zurück, weil sie glauben, dass sie in einem streitigen Verfahren beweisen müssten, dass die körperlichen Schäden durch die Impfung verursacht worden seien.

    Wer die Anspruchsgrundlage in der Haftung nach § 84 Abs. 1 AMG sieht, wird die Beweislastumkehr mit einigen Relativierungen für den Schädiger in § 84 Abs. 2 AMG finden. Die Darlegung eines geringen Wahrscheinlichkeitszusammenhanges genügt.

    - EMA/PEI Statistik mit gleichartig gemeldeten Impfschäden

    - Vorher gesund/anschließend krank

    - Wissenschaftliche Aufsätze, die das Entstehen der Schäden durch die Impfung erläutern

    Wer die Anspruchsgrundlage in § 32 GenTG sieht, wird auf die Beweislastumkehr in § 34 Abs. 1 GenTG stoßen - mit einer grundlegenden Vermutung, dass alle Schäden auf die gentechnischen Veränderungen zurückzuführen sind, sowohl in Bezug auf die Programmierung als auch in Bezug auf das Spike Protein Wuhan 1.

    Wer die Anspruchsgrundlage in deliktischen Anspruchsgrundlagen sucht, wird auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur sekundären Darlegungsobliegenheit stoßen. Danach muss der Geschädigte nur das vortragen, was in seiner Kenntnissphäre liegt und den Hersteller trifft im Rahmen der sekundären Darlegungsobliegenheit dann die Aufgabe zu widerlegen, dass es die haftungsbegründende Kausalität gibt.

    Unabhängig von der Anspruchsgrundlage muss der Geschädigte demnach nicht beweisen, dass die Impfung die körperlichen Schäden verursachte (mit Einschränkungen s.o.).


    Behauptung 5: „Mit dem Antrag nach § 60 IfSG gibt es keine weiteren Ansprüche!“

    Als klar Impfgeschädigter mit glasklaren Diagnosen kann ein Antrag bei den dafür in jedem Bundesland zuständigen Behörden nach § 60 IfSG gestellt werden. Der Anspruchsumfang ist im Verhältnis zu den zivilrechtlichen Ansprüchen gering und nicht jeder Schaden ist ein Impfschaden, der sich auch im Feststellungsbescheid niederschlägt. Es bleibt ein kleiner Ausschnitt und ein staatlich angebotenes Almosen.

    Nur soweit Ansprüche auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind, fehlt es an der Anspruchsberechtigung. Gibt es keinen Antrag, kann auch nichts auf den Sozialversicherungsträger übergegangen sein. Ergeht ein Feststellungsbescheid, dann gehen unseres Erachtens nur Ansprüche in der darin festgehaltenen Höhe über, also in der Regel nur ein Bruchteil des typischerweise bestehenden zivilrechtlichen Anspruchs, der weiterhin besteht.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr R&U Team


    Rogert & Ulbrich

    Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

    Hammer Str. 26 - 40219 Düsseldorf

    Tel.: +49 211 819770 | Fax.: +49 211 81977199 | neuanfragen @ ru.law

    Zitat aus meinem anderen Forum.

    Hat jemand mal den § 88 "Höchstbeträge" des AMG angeschaut? Wenn ich es richtig überblicke, dann haftet ein Hersteller mit einem Maximalbetrag und dieser wird unter allen Betroffenen aufgeteilt:


    Zitat
    Der Ersatzpflichtige haftet


    im Falle der Tötung oder Verletzung eines Menschen nur bis zu einem Kapitalbetrag von 600 000 Euro oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich 36 000 Euro,im Falle der Tötung oder Verletzung mehrerer Menschen durch das gleiche Arzneimittel unbeschadet der in Nummer 1 bestimmten Grenzen bis zu einem Kapitalbetrag von 120 Millionen Euro oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich 7,2 Millionen Euro.Übersteigen im Falle des Satzes 1 Nr. 2 die den mehreren Geschädigten zu leistenden Entschädigungen die dort vorgesehenen Höchstbeträge, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen in dem Verhältnis, in welchem ihr Gesamtbetrag zu dem Höchstbetrag steht.
    1. § 88 Arzneimittelgesetz, https://dejure.org/gesetze/AMG/88.html

    Brisant: Aus Kommentaren anderer User geht bereits hervor, dass mehrere Impfgeschädigte tatsächlich mit den Chargen, die Ulbrich nennt, geimpft wurden. Ulbrich bittet darum, ihm solche Fälle zu melden: In der Kanzlei wird die Statistik zur Schadwirkung einzelner Chargen weitergeführt.

    Erledigt, Danke für die Info. Werde es in meinem Post- Vac Forum weiterleiten. MFG.

    Ich habe auch mal einen Anruf vom LAGUS bekommen, mit der Bitte ich soll nicht überall rumerzählen, dass meine Erkrankung (nachweislicher Impfschaden) von der Impfung käme, weil sich sonst andere die das hören nicht impfen lassen würden. Unglaublich aber wahr.

    Habe mich damals echt gefragt, woher wissen die das eigentlich? Zumal es ja auch der Wahrheit entspricht und ich es sogar nachweisen kann, aber es wird konsequent verneint. Unmöglich alles. MFG.

    Endlich sagt jemand im Bundestag die Wahrheit.

    de.openparliament.tv/media/DE-0200106141?personID%5B%5D=Q40896434

    Mal zur Info. ich habe heute wenigstens eine Antwort von Frau Joana Cotar bekommen, mit dem Hinweis, dass sich wohl immer mehr Impfgeschädigte bei Ihr melden. MFG.

    Chargen-aus-EudraVigilanz-Datenbank.pdfˍ