Liebe Forumsmitglieder,
Vergeltsgott an alle, die uns mit fundierten Beiträgen an Ihrem Wissen zu diesem Thema teilhaben lassen!
Eine Welle von 27 Beiträgen in wenigen Tagen hat uns überwältigt.
Herzlichen Dank dafür.
In vielen Facetten wurden Erfahrungen , Kenntnisse , Bewertungen ausgeführt.
Sogar Details über die Laborwerte in Verbindung mit den zugehörigen Analyseverfahren wurden dargelegt und diskutiert.
Letzteres hat mich etwas irritiert.
In fast 40 Jahren Tätigkeit in Forschung und Entwicklung durfte ich lernen, Meßwerte sind immer Meßgerät spezifisch! Verschiedene Hersteller = unterschiedliche Ergebnisse.
Allgemeingültige Referenzwerte beruhen grundsätzlich auf round robin testreihen verschiedener Meßgeräte unter Verwendung identischem Probenmaterials.
Zur Vergleichbarkeit entstehen autorisierte Korrekturtabellen. Das gilt in der allgemeinen Luftfahrt.
Gilt dies auch in der medizinischen Forschung/Analythik?
Erfreulich ist das ganz aktuelle Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts, wonach Strafandrohungen mit Buß-Zwangsgeld gegen das Grundgesetz verstoßen. Hier hilft wohl ein einfacher Widerspruch mit dem entsprechenden Verweis.
Abschließend wird unser Weg klar: Wir werden versuchen die Impfung zu vermeiden.
Gesunde Grüße
Peter Andreas