Datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken nach § 25b SGB V
Das scheint in eine ähnliche Richtung wie die ePA zu gehen.
Hier dürfen Versicherungsdaten ausgewertet werden, und ein Widerspruch soll möglich sein.
Weiß jemand etwas näheres oder hat schon widersprochen?
siehe zB:
: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetz…ungsgesetz.html