Das homöopathische Arzneibuch – HAB

Der Begriff “Arzneibuch” bezeichnet ganz allgemein ein Regelwerk zur Herstellung, Qualität und Prüfung von Arzneimitteln bzw. deren Ausgangsstoffen.

Es handelt sich dabei um verbindliche Rechtsvorschriften, die im “Bundesanzeiger” des Justizministeriums veröffentlicht werden.

Das Deutsche Arzneibuch (DAB) ging aus der “Pharmacopoea Germanica hervor.

Zu Hahnemanns Zeiten waren auch die homöopathischen Arzneimittel im DAB aufgeführt.

Später wurden alle Mittel, deren Heilwirkung die Schulmedizin (Allopathie) nicht anerkannte, in sogenannten Negativmonographien beschrieben.

Diese “Abwertung” führte zur Entstehung eines eigenen Regelwerks für homöopathische Arzneimittel, dem Homöopathischen Arzneibuch, kurz: HAB.

Herausgegeben wird das Homöopathische Arzneibuch als Loseblatt-Sammlung. Dieses Format macht es leicht, Ergänzungen einzufügen, um das umfangreiche Werk jederzeit auf dem neuesten Stand zu halten.

Die aktuelle Fassung (Stand Oktober 2009) des HAB besteht aus zwei Ringordnern mit 1860 Seiten.

In den rund 600 Monographien sind nicht nur die Ausgangsstoffe der homöopathischen Arzneimittel aufgeführt.

Es finden sich auch Angaben zu Herkunft, Eigenschaften, Qualitätsstandards, Analysemethoden und Potenzierung.

Im allgemeinen Teil widmet sich ein eigenes Kapitel den verschiedenen Verfahrenstechniken. Diese beschränken sich keineswegs auf die klassischen Herstellungsmethoden nach Hahnemann, sondern gehen auch auf die Verfahren der Anthroposophie und Spagyrik ein. Zudem wird die Herstellung von Organpräparaten beschrieben.

Die wichtigsten Herstellungsvorschriften aus den deutschen und französischen Homöopathischen Arzneibüchern wurden mittlerweile ins Europäische Arzneibuch “Pharmacopoea Europaea” (Ph.Eur) aufgenommen. Damit es in Zukunft keine Überschneidungen und damit mögliche Fälle der Rechtsunsicherheit gibt, hat die Europäische Arzneibuch-Kommission mit der Überarbeitung der Inhalte begonnen.

Künftig sollen die einzelnen nationalen Arzneibücher nur noch jene Regeln enthalten, die nicht in der europäischen Ausgabe aufgeführt sind. Belange, die außerhalb von Deutschland nicht von Interesse sind, oder Verfahren, die es nur im Inland gibt, werden weiterhin von DAB bzw. HAB geregelt.

Nicht verwechselt werden sollte das HAB übrigens mit der homöopathischen Arzneimittellehre, dem Repertorium oder der Materia Medica.

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Beitragsbild: pixabay.com – WolfBlur