Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel für Sie?
Viele Menschen überlegen ob sie zum Beispiel wegen des gestiegenen Eigenanteils bei den Krankenkassen oder den Zuzahlungen einen Krankenkassenwechsel in Erwägung ziehen sollten.
Ob ein Krankenkassenwechsel überhaupt empfehlenswert ist, hängt im wesentlichen von Ihrem Alter und Ihrer Gesundheit ab. Selbst die privaten Krankenversicherungen sind nicht automatisch besser als die gesetzlichen Krankenkassen.
Die billigste Krankenkasse ist nicht automatisch die Beste. Entscheidend für einen Krankenkassenwechsel ist auch der Bereich, in dem die gesetzlichen Kassen jetzt einen Gestaltungsspielraum haben und ihren Versicherten eigene Extras anbieten dürfen.
Grundsätzlich dürfen Sie heute auch als gesetzlich Versicherter, wenn Ihr monatliches Brutto-Einkommen unterhalb der Krankenversicherungspflichtgrenze liegt, (2004 genau 3.862,50 €) mit gewissen Ausnahmen wählen, in welcher Krankenkasse Sie versichert sein wollen.
Ob Sie in eine private Krankenversicherung wechseln sollten sie sich gut überlegen, denn zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommen Sie nur noch in Ausnahmefällen und vom 55. Lebensjahr an so gut wie gar nicht mehr.
Es gibt jedoch eine Faustregel: Ab einem Alter von etwa 40 Jahren lohnt sich der Wechsel von der gesetzlichen in die private Versicherung für Sie nicht mehr. Der Beitrag bei einer privaten Krankenkasse berechnet sich nämlich im wesentlichen auch aus ihrem Eintrittsalter.
Familien sollten bedenken, dass der “Rest” der Familie dann auch nicht mehr automatisch mit-versichert ist. Der Partner und die Kinder bräuchten dann eigene Versicherungen. Und: Je mehr Personen, desto teurer wird das ganze natürlich.
Bei einem Krankenkassenwechsel sollten Sie diese 5 entscheidenden Fragen klären:
1. Wann lohnt sich der Krankenkassenwechsel in eine andere Kasse?
Der Wettbewerb unter den einzelnen Kassen führt dazu, dass die Krankenkassen ihre “Extraangebote” immer mehr herausstellen:
- Möglichkeit des Selbstbehalts
- Diätkurse
- Ernährungsschulungen
- Rückenschule und Wirbelsäulenprogramme
- Raucherentwöhnung
- Spezielle Programme für chronisch Kranke
- Angebote zu alternativen Heilmethoden wie der Akupunktur
Gesetzliche Krankenkassen bieten heute auch schon Zusatzversicherungen der privaten Krankenkassen an.
Berücksichtigen Sie nicht nur die Beitragshöhe, sondern auch:
• Wie gut informiert Sie die Krankenkasse?
• Welche Angebote zur Rehabilitation oder Gesundheitsförderung gibt es?
• Unterstützt die Kasse Sie beim Verdacht auf Behandlungsfehler?
• Welche Kosten für alternative oder naturheilkundliche Heilverfahren werden übernommen?
• Zahlt Ihnen die Kasse Krankengeld, wenn Sie freiwillig versichert sind?
• Gibt es Beitragsrückerstattungen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
2. Wie hoch ist der Spareffekt bei einem Krankenkassenwechsel?
Die Beitragssätze der mehr als 250 gesetzlichen Krankenkassen liegen weit auseinander.
Insofern besteht schon einiges Sparpotential bei einem Krankenkassenwechsel.
Wenn Sie beispielsweise 2.000 € brutto im Monat verdient haben und Ihr Kassenbeitrag bisher 15, 7% betrug, sparen Sie beim Wechsel in eine preiswertere Kasse, die einen Beitragssatz von “nur” 12,9 % hat, monatlich 29.- €.
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3. Bekommen Sie bei der neuen Kasse mehr oder weniger Leistungen?
Die Gesetze (und damit die Rahmenbedingungen) sind für alle gesetzlichen Kassen gleich:
Welche Leistungen Sie bekommen, welche Ärzte Sie aufsuchen dürfen und welche Krankenhäuser für Sie in Frage kommen. Diese Dinge sind gesetzlich geregelt.
Unterschiede gibt es bei den “Extras” wie Akupunktur oder anderen naturheilkundlichen Maßnahmen. Da viele dieser “Extras” nur zeitlich begrenzt gezahlt werden (z.B. im Rahmen eines Modellversuchs), sollten Sie sich vorher bei der jeweiligen Kasse erkundigen, ob und wie lange diese Leistungen angeboten werden.
4. Welche Regeln sind bei einem Krankenkassenwechsel zu beachten?
Zunächst einmal müssen Sie Ihrer alten Kasse kündigen. Das geht mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie die Kündigungsbestätigung Ihrer alten Krankenkasse bei der neuen einreichen und umgekehrt die Mitgliedsbescheinigung der neuen bei der alten Versicherung vorlegen.
Haben Sie innerhalb der letzten eineinhalb Jahre bereits einmal die Krankenkasse gewechselt, müssen Sie noch etwas warten, denn der Gesetzgeber schreibt für diesen Fall eine Treuefrist von 18 Monaten vor. Erhöht Ihre Krankenkasse allerdings die Beiträge, ist eine frühere Kündigung möglich.
5. Können Sie Ihre Zuzahlungen begrenzen?
Es gibt kaum noch ein rezeptpflichtiges Medikament, das Sie nicht zum Teil aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Mindestens 5 €, maximal 10 € müssen Sie pro Medikament in der Apotheke zuzahlen.
Es gibt allerdings eine Obergrenze: Übersteigen die Zuzahlungsbeiträge 2 % Ihres jährlichen Haushaltsbruttoeinkommens, befreit Sie die Kasse von der Zuzahlungspflicht. Sind Sie chronisch krank, liegt die Grenze bei 1 Prozent.
Überlegen Sie genau, welche Medikamente Sie wirklich brauchen und ob Sie für das selbst erbrachte Geld nicht lieber auf ein alternatives Mittel zurückgreifen wollen. Nicht erstattete Zuzahlungen können Sie unter Umständen von der Steuer absetzen.
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Beitragsbild: pixabay.com – blickpixel