Zuschüsse für Treppenlifte und Kostenübernahme durch Krankenkassen
Treppenlifte können die Lebenssituation von älteren oder körperlich eingeschränkten Menschen deutlich verbessern. Oft sind gerade sie es, die ein Bleiben in der gewohnten Umgebung möglich machen. Der große Haken: Der Einbau eines Treppenlifts schlägt meist mit vielen Tausend Euro zu Buche. Allerdings gibt es einige Möglichkeiten, Zuschüsse für einen Treppenlift zu erhalten:
Förderung und Zuschüsse durch Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
Treppenlifte können von den Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Landschaftsverbänden oder anderen Kostenträgern mitfinanziert oder bezuschusst werden.
Bei einer entsprechenden Einstufung in die entsprechende Pflegestufe kann ein Arzt einen Treppenlift oder auch Plattformlift verordnen.
Ihre Krankenkasse wird den Antrag auf einen Lift in jedem Fall prüfen.
Bei einem Arbeitsunfall sind die Berufsgenossenschaften für solche Dinge und die Übernahme der Kosten zuständig. Bei Unfällen, die durch Dritte verursacht wurden, zahlt derjenige, der den Unfall verursacht hat (beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung).
Die Berufsgenossenschaft greift unter Umständen auch dann, wenn der Treppenlift benötigt wird, damit eine Wiedereingliederung ins Berufsleben möglich wird. In einem solchen Fall gibt es manchmal auch Zuschüsse von der Rentenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit.
Für Bundeswehr-Angehörige (Soldaten) ist das Versorgungsamt oder das WBGA zuständig. Fragen Sie auf jeden Fall beim Sozialberater nach. Hier gelten dann etwas andere Regelungen.
Wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und Sie sich den Treppenlift trotzdem noch nicht leisten können, können Sie auch beim Sozialamt nachfragen. Es zahlt unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Zuschüsse.
Lassen Sie sich in diesem Fall von einem Treppenlift-Hersteller und der Berufsgenossenschaft beraten. Sie sollten vorher aber die Unterstützung Ihres Arztes haben, denn von seiner Verordnung hängt vieles ab.
Förderung und Zuschüsse durch die Pflegekasse
Für Pflegebedürftige können die Pflegekassen nach §40 Sozialgesetzbuch Abs. 4 SGB XI “Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes” fördern, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird oder eine selbstständige Lebensführung wieder ermöglicht wird.
Der Höchstbetrag liegt für solche Maßnahmen seit 2015 bei 4000 Euro. Das reicht zwar nicht für einen Treppenlift, aber es kann ein wertvoller Zuschuss sein. Wichtig ist, dass für den Liftnutzer bereits ein Antrag auf Pflegestufe gestellt wurde.
Staatliche Förderung und Zuschüsse für Treppenlifte
Hier sind vor allem die staatlichen und regionalen Wohnungsbauförderungsprogramme zu nennen, die zwar nicht mehr so üppig wie im letzten Jahrhundert sind, aber immer noch existieren.
Es gibt in den Ländern die unterschiedlichsten Programme zum Umbau oder zur Neuanschaffung von Wohnraum.
Fragen Sie mal in erster Linie bei Ihrer Gemeinde und/oder Kreisverwaltung nach. Dann lohnt sich auch eine Anfrage bei den Kreditanstalten für Wohnungsbau und Bausparkassen.
Auch das Finanzamt und Ihr Steuerberater haben manchmal gute Tipps über die aktuellen Fördermöglichkeiten. Ihr Steuerberater kann Ihnen auch sagen, unter welchen Umständen Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen können.
Mehr zum Thema unter:
- Treppenlifte | Ansprüche gegenüber der Krankenkasse
- Treppenlifte | Anspruch gegenüber der Pflegekasse
- Treppenlifte: Anspruch gegenüber der Unfallversicherung
- Treppenlifte | Anspruch gegenüber der Rentenversicherung
- Treppenlifte | Anspruch gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit
- Treppenlifte | Anspruch gegenüber der Sozialhilfe
- Treppenlifte | Anspruch gegenüber den Trägern der Hauptfürsorgestellen
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